Weihnachtsbaumverkauf beantragen
Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Wenn Sie einen Weihnachtsbaumverkauf auf öffentlichem Grund betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.
Zuständigkeit
- Frau Klenke E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-50529 - Frau Chistiakova E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-66898
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- Maßstabgerechter Plan mit Einzeichnung der Verkaufsfläche
- Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den geforderten Unterlagen an das Ordnungsamt, Referat 10.
Nachdem Sie den Antragt gestellt haben, bewerten wir das Vorhaben gemeinsam mit anderen Behörden. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.07.2024
Stichwörter
Weihnachtsbäume