Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Erteilung

    Weihnachtsbaumverkauf beantragen

    Sie möchten den Verkauf von Weihnachtsbäumen auf öffentlichem Grund durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Weihnachtsbaumverkauf auf öffentlichem Grund betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen.

    Zuständigkeit

    • Frau Klenke      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-50529
    • Frau Chistiakova      E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-66898

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Maßstabgerechter Plan mit Einzeichnung der Verkaufsfläche
    • Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung.
    • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den geforderten Unterlagen an das Ordnungsamt, Referat 10.

    Nachdem Sie den Antragt gestellt haben, bewerten wir das Vorhaben gemeinsam mit anderen Behörden. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Anträge müssen bis zum 30. September beim Ordnungsamt Bremen eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Angabe

    Kosten

    Die detaillierten Kosten können Sie dem PDF "Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis " entnehmen. Dies finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Weihnachtsbäume

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English