Jagdschein Erteilung

    Jagdschein beantragen bzw. verlängern

    Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.

    Beschreibung

    Der Jagdschein für die Stadtgemeinde Bremen wird ausschließlich durch das Ordnungsamt, als untere Jagdbehörde, erteilt und verlängert.

    Er wird je nach Bedarfslage befristet erteilt.

    Nach dessen Ablauf werden vor Neuausstellung die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft. Bitte beachten Sie, dass dadurch Folgekosten entstehen.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten

    Beschreibung

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

    wir sind für Sie weiterhin über das allgemeine E- Mailpostfach: waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de

    oder telefonisch (0421- 361 2144; werktags 08.00 Uhr- 12.00 Uhr) erreichbar.

    Persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    +++Jagdscheinverlängerung zum 01.04. des Jahres+++

    Für Ihre Jagdscheinverlängerung senden Sie uns bitte ab der 4. KW des Jahres auf dem Postweg folgende Unterlagen zu:

    1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder formloses Anschreiben mit der Angabe des gewünschten Zeitraums der Verlängerung 
    2. Aktueller Jagdschein im Original 
    3. Aktuelles Passfoto für den Fall, dass ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss
    4. Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für die Untere Jagdbehörde über den gesamten Zeitraum der gewünschten Verlängerung (Das Jagdjahr beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.)

    Bleiben Sie gesund,
    Ihre Waffen- und Jagdbehörde

    Aufgabenbereiche

    Das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten ist Ihr Ansprechpartner bei waffenrechtlichen
    Erlaubnissen und Überprüfungen. Hierzu zählen:

    • Kontrolle der sicheren Schusswaffenaufbewahrung
    • Zuverlässigkeits- und Bedürfnisprüfung von Waffenbesitzer_innen
    • Waffen- und Munitionsverbote
    • Schießstättenangelegenheiten
    • Waffenhändler

    Ebenfalls gehört es zu den Aufgaben des Referates, sich um jagdrechtlichen Erlaubnisse zu kümmern. Diese umfassen:

    • Ausstellung/Verlängerung eines Jadgscheines
    • Erlaubnis zur befriedeten Jagd
    • Durchführung der Jägerprüfung
    • Bestellung des Stadtjägermeisters

    In Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen wurde ein Jagd-Informationssystem aufgebaut, dem Sie weitere Informationen z. B. zu Jagdbezirken entnehmen können: https://geoportal.bremen.de/jagdinfosystem/

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch zu den angegebenen Öffnungszeiten oder jederzeit per E-Mail.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    • Rollstuhlgerecht
    • Aufzug vorhanden

    • Rechnung
    • Überweisung/ Zahlschein
    • Bargeldzahlung

    Bankverbindung: 
    Empfänger: Ordnungsamt Bremen
    IBAN: DE07 2905 0101 0082 8329 65
    BIC: SBREDE22XXX
    Bankinstitut: Sparkasse Bremen
    Hinweise zum Verwendungszweck: Kassenzeichen

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Jägerprüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung)
    • Jagd-Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit über den ganzen Zeitraum der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines

      (Nachweis durch Original, Kopie des Versicherungsscheines oder schriftliche Bestätigung des Versicherers)

    • Passfoto (bei erstmaliger Beantragung bzw. Neuaustellung)

    Voraussetzungen

    • Jagdprüfungszeugnis,
    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung,
    • Jagdrechtliche Zuverlässigkeit und Geeignetheit zur Jagdausübung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Jägerin oder der Jäger  füllt beim Ordnungsamt, als zuständige untere Jagdbehörde, das Antragsformular aus und legt die entsprechenden Nachweise vor.

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Jagdschein sofort nach Zahlung der entsprechenden Gebühr ausgestellt bzw. verlängert werden.

    Fristen

    Das Jagdjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März. Die früheste Ausstellung/Verlängerung für das folgende Jagdjahr kann ab dem 15. Februar erfolgen. Wird die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines nicht beantragt, sind waffenrechtliche Konsequenzen möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt und werden alle Nachweise vorgelegt, kann die Ausstellung/Verlängerung sofort erfolgen.

    Kosten

    Tages-Jagdschein (inkl. 6,00 Euro Jagdabgabe): Gebühr 24.0 EUR

    Jahres-Jagdschein (inkl. 23,33 Euro Jagdabgabe): Gebühr 93.33 EUR

    3-Jahres-Jagdschein (inkl. 70,00 Euro Jagdabgabe): Gebühr 199.0 EUR

    Jugend-Jagdschein: Gebühr 49.33 EUR

    Falkner-Jadgschein: Gebühr 49.33 EUR

    Falkner-Jagdschein bei vorhandenem Jagdschein pro Jahr: Gebühr 12.0 EUR

    Ersatzausfertigung bei Verlust oder Diebstahl: Gebühr 18.0 EUR

    Bescheinigung über ausgestellte Jagdscheine: Gebühr 11.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Jäger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English