Jagdschein beantragen bzw. verlängern
Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.
Beschreibung
Der Jagdschein für die Stadtgemeinde Bremen wird ausschließlich durch das Ordnungsamt, als untere Jagdbehörde, erteilt und verlängert.
Er wird je nach Bedarfslage befristet erteilt.
Nach dessen Ablauf werden vor Neuausstellung die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft. Bitte beachten Sie, dass dadurch Folgekosten entstehen.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir sind für Sie weiterhin über das allgemeine E- Mailpostfach: waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de
oder telefonisch (0421- 361 2144; werktags 08.00 Uhr- 12.00 Uhr) erreichbar.
Persönliches Erscheinen ist nur in dringenden Fällen und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+++Jagdscheinverlängerung zum 01.04. des Jahres+++
Für Ihre Jagdscheinverlängerung senden Sie uns bitte ab der 4. KW des Jahres auf dem Postweg folgende Unterlagen zu:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder formloses Anschreiben mit der Angabe des gewünschten Zeitraums der Verlängerung
- Aktueller Jagdschein im Original
- Aktuelles Passfoto für den Fall, dass ein neuer Jagdschein ausgestellt werden muss
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung für die Untere Jagdbehörde über den gesamten Zeitraum der gewünschten Verlängerung (Das Jagdjahr beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.)
Bleiben Sie gesund,
Ihre Waffen- und Jagdbehörde
Aufgabenbereiche
Das Referat Waffen- und Jagdangelegenheiten ist Ihr Ansprechpartner bei waffenrechtlichen
Erlaubnissen und Überprüfungen. Hierzu zählen:
- Kontrolle der sicheren Schusswaffenaufbewahrung
- Zuverlässigkeits- und Bedürfnisprüfung von Waffenbesitzer_innen
- Waffen- und Munitionsverbote
- Schießstättenangelegenheiten
- Waffenhändler
Ebenfalls gehört es zu den Aufgaben des Referates, sich um jagdrechtlichen Erlaubnisse zu kümmern. Diese umfassen:
- Ausstellung/Verlängerung eines Jadgscheines
- Erlaubnis zur befriedeten Jagd
- Durchführung der Jägerprüfung
- Bestellung des Stadtjägermeisters
In Zusammenarbeit mit dem Landesamt GeoInformation Bremen wurde ein Jagd-Informationssystem aufgebaut, dem Sie weitere Informationen z. B. zu Jagdbezirken entnehmen können: https://geoportal.bremen.de/jagdinfosystem/
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch zu den angegebenen Öffnungszeiten oder jederzeit per E-Mail.
Kontakt
Weitere Informationen
- Rollstuhlgerecht
- Aufzug vorhanden
- Rechnung
- Überweisung/ Zahlschein
- Bargeldzahlung
Bankverbindung:
Empfänger: Ordnungsamt Bremen
IBAN: DE07 2905 0101 0082 8329 65
BIC: SBREDE22XXX
Bankinstitut: Sparkasse Bremen
Hinweise zum Verwendungszweck: Kassenzeichen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Jägerprüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung)
- Jagd-Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit über den ganzen Zeitraum der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
(Nachweis durch Original, Kopie des Versicherungsscheines oder schriftliche Bestätigung des Versicherers)
- Passfoto (bei erstmaliger Beantragung bzw. Neuaustellung)
Voraussetzungen
- Jagdprüfungszeugnis,
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung,
- Jagdrechtliche Zuverlässigkeit und Geeignetheit zur Jagdausübung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Jägerin oder der Jäger füllt beim Ordnungsamt, als zuständige untere Jagdbehörde, das Antragsformular aus und legt die entsprechenden Nachweise vor.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Jagdschein sofort nach Zahlung der entsprechenden Gebühr ausgestellt bzw. verlängert werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Tages-Jagdschein (inkl. 6,00 Euro Jagdabgabe): Gebühr 24.0 EUR
Jahres-Jagdschein (inkl. 23,33 Euro Jagdabgabe): Gebühr 93.33 EUR
3-Jahres-Jagdschein (inkl. 70,00 Euro Jagdabgabe): Gebühr 199.0 EUR
Jugend-Jagdschein: Gebühr 49.33 EUR
Falkner-Jadgschein: Gebühr 49.33 EUR
Falkner-Jagdschein bei vorhandenem Jagdschein pro Jahr: Gebühr 12.0 EUR
Ersatzausfertigung bei Verlust oder Diebstahl: Gebühr 18.0 EUR
Bescheinigung über ausgestellte Jagdscheine: Gebühr 11.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Jäger