Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Sie haben ein Kind bekommen, sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und möchten sich das Sorgerecht teilen? Dafür müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Beschreibung
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt.
Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen beide Elternteile dies gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar erklären und beurkunden lassen.
Sie können die Sorgeerklärung schon abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Die Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung ist auch noch nach der Geburt möglich und sinnvoll, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung zum Sorgerecht anstreben möchten.
Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.
Online-Dienst
Vaterschaft-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum
Beschreibung
Team Nord (Außenstelle Sozialzentrum Bremen-Nord)
PLZ: 28717 | 28719 | 28755 | 28757 | 28759 | 28777 | 28779
Abschnittsleitung
Andrea Hartmann
+ 49 421 361 7201
andrea.hartmann@afsd.bremen.de
Heike Harting
+ 49 421 361 16168
heike.harting@afsd.bremen.de
Kristin Plaßmann
+ 49 421 361 7493
kristin.plaßmann@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361 91358(Telefonische Erreichbarkeit Mo - Fr von 10:00 - 12:00)
Fax: +49 421 361 7837
E-Mail: beistandschaft-S1@afsd.bremen.de
Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige
Beschreibung
Referatsleitung
Katrin Eilers
+ 49 421 361 11894
katrin.eilers@afsd.bremen.de
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sortiert nach Stadtteilen:
Team Ost
PLZ: 28207 | 28209 | 28211 | 28213 | 28307 | 28309 | 28325 | 28329 | 28355 | 28357 | 28359
Bettina Brüggemann
+ 49 421 361 19573
bettina.brüggemann@afsd.bremen.de
Anja Großjohann
+ 49 421 361 19575
anja.großjohann@afsd.bremen.de
Dennis Kruk
+ 49 421 361 18104
dennis.kruk@afsd.bremen.de
Silke Peitsch
+ 49 421 361 19577
silke.peitsch@afsd.bremen.de
Anna-Lena Thein
+ 49 421 361 12675
anna-lena.thein@afsd.bremen.de
Team Süd
PLZ: 28197 | 28199 | 28201 | 28203 | 28205 | 28259 | 28277 | 28279
Ifeoma Anigara
+ 49 421 361 79958
ifeoma.anigara@afsd.bremen.de
Sylke Ellinghausen
+ 49 421 361 79961
sylke.ellinghausen@afsd.bremen.de
Anja Jakobs
+ 49 421 361 79962
anja.jakobs@afsd.bremen.de
Martina Röling
+49 421 361 79959
martina.roeling@afsd.bremen.de
Team West
PLZ: 28195 | 28215 | 28217 | 28219 | 28237 | 28239
Elena Bahr
+49 421 361 8258
elena.bahr@afsd.bremen.de
Mohamed Barten
+49 421 361 8097
mohamed.barten@afsd.bremen.de
Viktoria Bredehöft
+49 421 361 97604
viktoria.bredehoeft@afsd.bremen.de
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Nur bei Erklärung nach der Geburt nötig.
- Identifikationsnachweis
Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Mutterpass
Nur bei Erklärung vor der Geburt nötig.
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter des Kindes
Nur bei Erklärung vor der Geburt nötig.
Voraussetzungen
- Sie sind nicht miteinander verheiratet.
- Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt.
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
- Voraussichtlicher Entbindungstermin oder Geburtsdatum und Namen des Kindes
- Sie müssen persönlich erscheinen.
- Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig sein. Der Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils muss durch die gesetzliche Vertretung zugestimmt werden.
- Die Sorgeerklärung wird erst wirksam, wenn beide Elternteile eine gleichlautende Sorgeerklärung abgegeben haben
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Ist dies nicht der Fall und Sie benötigen einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, geben Sie dies bei der Terminvereinbarung an.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Für eine Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin mit dem Amt für soziale Dienste beim Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige vereinbaren.
- Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
- Wenn Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bei der Terminvereinbarung mit.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. Am besten zusammen.
- Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen.
- Sie werden über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert.
- Die Urkunde über die Sorgerechtserklärung wird Ihnen dann vorgelesen.
- Beide Elternteile müssen die Urkunde unterschreiben.
- Beide Elternteile bekommen beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Sorgeerklärung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Dort ist die Beurkundung kostenpflichtig.
Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des (Mit)Sorgerechts stellen.
Weitere Informationen
- Informationen zum Sorgerecht auf der Internetseite "Familienportal" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Informationen zum Sorgerecht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)
- Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft
Gültigkeitsgebiet
- Lesum
- St. Magnus
- Vegesack
- Grohn
- Schönebeck
- Aumund-Hammersbeck
- Fähr-Lobbendorf
- Blumenthal
- Rönnebeck
- Lüssum-Bockhorn
- Farge
- Rekum
- Burgdamm
- Werderland
- Burg-Grambke
- Bremen
- Altstadt
- Bahnhofsvorstadt
- Ostertor
- Industriehäfen
- Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
- Neustädter Hafen
- Hohentorshafen
- Alte Neustadt
- Hohentor
- Neustadt
- Südervorstadt
- Gartenstadt Süd
- Buntentor
- Neuenland
- Huckelriede
- Habenhausen
- Arsten
- Kattenturm
- Kattenesch
- Mittelshuchting
- Sodenmatt
- Kirchhuchting
- Grolland
- Woltmershausen
- Rablinghausen
- Seehausen
- Strom
- Steintor
- Fesenfeld
- Peterswerder
- Hulsberg
- Neu-Schwachhausen
- Bürgerpark
- Barkhof
- Riensberg
- Radio Bremen
- Schwachhausen
- Gete
- Gartenstadt Vahr
- Neue Vahr Nord
- Neue Vahr Südwest
- Neue Vahr Südost
- Horn
- Lehe
- Lehesterdeich
- Borgfeld
- Oberneuland
- Ellener Feld
- Ellenerbrok-Schevemoor
- Tenever
- Osterholz
- Blockdiek
- Sebaldsbrück
- Hastedt
- Hemelingen
- Arbergen
- Mahndorf
- Blockland
- Regensburger Straße
- Findorff-Bürgerweide
- Weidedamm
- In den Hufen
- Utbremen
- Steffensweg
- Westend
- Walle
- Osterfeuerberg
- Hohweg
- Überseestadt
- Lindenhof
- Gröpelingen
- Ohlenhof
- In den Wischen
- Oslebshausen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.03.2024
Stichwörter
Sorgeerklärung