Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Sie haben ein Kind bekommen, sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet und möchten sich das Sorgerecht teilen? Dafür müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam übernehmen wollen. Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. 

    Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen beide Elternteile dies gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar erklären und beurkunden lassen.

    Sie können die Sorgeerklärung schon abgeben, wenn Ihr Kind noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Die Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung ist auch noch nach der Geburt möglich und sinnvoll, wenn Sie einander nicht heiraten und keine gerichtliche Regelung zum Sorgerecht anstreben möchten.

    Nach Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen kann die elterliche Sorge nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden.

    Online-Dienst

    Vaterschaft-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung

    ID: S100003_S1000030001664386

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bremen-Nord: Sozialzentrum 1 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige – Blumenthal, Vegesack, Burglesum

    Beschreibung

    Team Nord (Außenstelle Sozialzentrum Bremen-Nord)

    PLZ: 28717 | 28719 | 28755 | 28757 | 28759 | 28777 | 28779

    Abschnittsleitung

    Andrea Hartmann

    + 49 421 361 7201

    andrea.hartmann@afsd.bremen.de

    Heike Harting

    + 49 421 361 16168

    heike.harting@afsd.bremen.de

    Kristin Plaßmann

    + 49 421 361 7493

    kristin.plaßmann@afsd.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sedanplatz 7

    28757 Bremen

    Kontakt

    Telefon: +49 421 361 91358(Telefonische Erreichbarkeit Mo - Fr von 10:00 - 12:00)

    Fax: +49 421 361 7837

    E-Mail: beistandschaft-S1@afsd.bremen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bremen-Stadt: Sozialzentrum 2 – Beistandschaft/Unterhalt für Minderjährige

    Beschreibung

    Referatsleitung

    Katrin Eilers

    + 49 421 361 11894

    katrin.eilers@afsd.bremen.de

    Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, sortiert nach Stadtteilen:

    Team Ost
    PLZ: 28207 | 28209 | 28211 | 28213 | 28307 | 28309 | 28325 | 28329 | 28355 | 28357 | 28359 

    Bettina Brüggemann

    + 49 421 361 19573

    bettina.brüggemann@afsd.bremen.de

    Anja Großjohann

    + 49 421 361 19575

    anja.großjohann@afsd.bremen.de

    Dennis Kruk

    + 49 421 361 18104

    dennis.kruk@afsd.bremen.de

    Silke Peitsch

    + 49 421 361 19577

    silke.peitsch@afsd.bremen.de

    Anna-Lena Thein

    + 49 421 361 12675

    anna-lena.thein@afsd.bremen.de

    Team Süd
    PLZ: 28197 | 28199 | 28201 | 28203 | 28205 | 28259 | 28277 | 28279 

    Ifeoma Anigara

    + 49 421 361 79958

    ifeoma.anigara@afsd.bremen.de

    Sylke Ellinghausen

    + 49 421 361 79961

    sylke.ellinghausen@afsd.bremen.de

    Anja Jakobs

    + 49 421 361 79962

    anja.jakobs@afsd.bremen.de

    Martina Röling

    +49 421 361 79959

    martina.roeling@afsd.bremen.de

    Team West
    PLZ: 28195 | 28215 | 28217 | 28219 | 28237 | 28239 

    Elena Bahr

    +49 421 361 8258

    elena.bahr@afsd.bremen.de

    Mohamed Barten

    +49 421 361 8097

    mohamed.barten@afsd.bremen.de

    Viktoria Bredehöft

    +49 421 361 97604

    viktoria.bredehoeft@afsd.bremen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Utbremer Straße 90

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

      Nur bei Erklärung nach der Geburt nötig.

    • Identifikationsnachweis

      Personalausweis oder Reisepass der Eltern

    • Mutterpass

      Nur bei Erklärung vor der Geburt nötig.

    • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter des Kindes

      Nur bei Erklärung vor der Geburt nötig.

    Voraussetzungen

    • Sie sind nicht miteinander verheiratet.
    • Die Vaterschaft ist wirksam anerkannt.
    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
    • Voraussichtlicher Entbindungstermin oder Geburtsdatum und Namen des Kindes 
    • Sie müssen persönlich erscheinen.
    • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig sein. Der Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils muss durch die gesetzliche Vertretung zugestimmt werden.
    • Die Sorgeerklärung wird erst wirksam, wenn beide Elternteile eine gleichlautende Sorgeerklärung abgegeben haben
    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Ist dies nicht der Fall und Sie benötigen einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, geben Sie dies bei der Terminvereinbarung an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Für eine Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin mit dem Amt für soziale Dienste beim Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige vereinbaren.
    • Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
    • Wenn Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bei der Terminvereinbarung mit.
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. Am besten zusammen.
    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen.
    • Sie werden über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. 
    • Die Urkunde über die Sorgerechtserklärung wird Ihnen dann vorgelesen.
    • Beide Elternteile müssen die Urkunde unterschreiben.
    • Beide Elternteile bekommen beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

    Fristen

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beurkundung erfolgt im Termin Ein Termin wird in der Regel kurzfristig vergeben.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Bei Notar:innen fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Sorgeerklärung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Dort ist die Beurkundung kostenpflichtig.

    Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des (Mit)Sorgerechts stellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    • Lesum
    • St. Magnus
    • Vegesack
    • Grohn
    • Schönebeck
    • Aumund-Hammersbeck
    • Fähr-Lobbendorf
    • Blumenthal
    • Rönnebeck
    • Lüssum-Bockhorn
    • Farge
    • Rekum
    • Burgdamm
    • Werderland
    • Burg-Grambke
    • Bremen
    • Altstadt
    • Bahnhofsvorstadt
    • Ostertor
    • Industriehäfen
    • Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
    • Neustädter Hafen
    • Hohentorshafen
    • Alte Neustadt
    • Hohentor
    • Neustadt
    • Südervorstadt
    • Gartenstadt Süd
    • Buntentor
    • Neuenland
    • Huckelriede
    • Habenhausen
    • Arsten
    • Kattenturm
    • Kattenesch
    • Mittelshuchting
    • Sodenmatt
    • Kirchhuchting
    • Grolland
    • Woltmershausen
    • Rablinghausen
    • Seehausen
    • Strom
    • Steintor
    • Fesenfeld
    • Peterswerder
    • Hulsberg
    • Neu-Schwachhausen
    • Bürgerpark
    • Barkhof
    • Riensberg
    • Radio Bremen
    • Schwachhausen
    • Gete
    • Gartenstadt Vahr
    • Neue Vahr Nord
    • Neue Vahr Südwest
    • Neue Vahr Südost
    • Horn
    • Lehe
    • Lehesterdeich
    • Borgfeld
    • Oberneuland
    • Ellener Feld
    • Ellenerbrok-Schevemoor
    • Tenever
    • Osterholz
    • Blockdiek
    • Sebaldsbrück
    • Hastedt
    • Hemelingen
    • Arbergen
    • Mahndorf
    • Blockland
    • Regensburger Straße
    • Findorff-Bürgerweide
    • Weidedamm
    • In den Hufen
    • Utbremen
    • Steffensweg
    • Westend
    • Walle
    • Osterfeuerberg
    • Hohweg
    • Überseestadt
    • Lindenhof
    • Gröpelingen
    • Ohlenhof
    • In den Wischen
    • Oslebshausen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Sorgeerklärung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English