Bauvorhaben prüfen
Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück?
Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?
Beschreibung
Nachbarn sind berechtigt, eingereichte Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzusehen, soweit das Vorhaben nachbarliche Belange berühren kann.
Ansprechpartner
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung I Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)
Beschreibung
Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum.
Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen-bremen-nord-2144234.
Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten.
Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo,Do 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 17:00; sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 421 361-18666
E-Mail: bbn.office@bau.bremen.de
Internet
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)
Beschreibung
Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.
Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung
Kontakt
Telefon: +49 421 361 0
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Fahrstuhl vorhanden
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Damit die Bauaufsichtsbehörde prüfen kann, ob nachbarliche Belange berührt sind, hat der Nachbar sich auszuweisen und einen aktuellen Eigentumsnachweis z.B. Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid vorzulegen. Einsichtnahme kann grundsätzlich nur für Genehmigungsfreistellungen und genehmigungspflichtige Vorhaben gewährt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Akteneinsichtnahme oder Vorsprechen in der Bauberatung während der Sprechzeiten (hier besteht jedoch das Risiko, dass die Bauakte erst angefordert werden muß und nicht gleich zur Akteneinsicht vorliegt).
Bearbeitungsdauer
1 Tag (Liegt eine Bauakte dem zuständigen Sachbearbeiter nicht vor, benötigt die Bauaufsichtsbehörde in der Regel 2-3 Tage zur Anforderung.)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 31.01.2025
Stichwörter
Bauprüfung