Bauvorhaben Ahndung

    Bauvorhaben prüfen

    Sie sind Nachbar und haben Bedenken gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück?

    Sie sind Nachbar und haben von einem Bauantrag für das Nachbargrundstück erfahren?

    Beschreibung

    Nachbarn sind berechtigt, eingereichte Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzusehen, soweit das Vorhaben nachbarliche Belange berühren kann.

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung I Stadtplanung I Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord)

    Beschreibung

    Das Bauamt Bremen-Nord ist ein direkt der Senatsbaudirektorin zugeordnetes Referat der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und zuständig für die Bauordnung und die Stadtplanung in den Stadtteilen Blumenthal, Vegesack und Burglesum.

    Näheres zu diesen Aufgaben sowie zu unseren Dienstleistungen finden Sie auf unserer Internetseite: https://bau.bremen.de/bau/planen-bauen-bremen-nord-2144234.

    Sie erreichen uns persönlich im 1. Obergeschoss des Stadthauses Vegesack am Sedanplatz oder über die nachstehenden Kontaktmöglichkeiten.

    Vieles lässt sich schriftlich oder per E-Mail erledigen. Nehmen Sie zur Vorklärung Ihres Anliegens gerne Kontakt zu uns auf und wir stellen Ihnen die passende Ansprechperson zur Seite.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerhard-Rohlfs-Straße 62

    28757 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo,Do 09:00 - 12:00; Do 14:00 - 17:00; sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung | Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung (Bremen Stadt)

    Beschreibung

    Die Abteilung 6 Stadtplanung/Bauordnung der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung und die Gestaltung der Stadt zu lenken. Dieses findet seinen rechtlichen Niederschlag in Flächennutzungsplänen und in Bebauungsplänen. In den Bebauungsplänen wird festgelegt, wie ein Grundstück genutzt und wie es bebaut werden kann.

    Die Abteilung 6 erfüllt baurechtliche Aufgaben u.a. im Zusammenhang mit Genehmigungen, Voranfragen, Teilungen sowie baurechtliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Fragen zur bauordnungsrechtlichen Themen oder zu Genehmigungen, Bauanträgen, etc. können nur von Sachbearbeiterinnen/ Sachbearbeitern in der Bauordnung beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an das Bürgertelefon, um den für Sie zuständigen Bezirk zu kontaktieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Contrescarpe 72

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Do 09:00 - 12:00 offener Sprechtag der Bauordnung; Do 14:00 - 17:00 offener Sprechtag der Bauordnung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Damit die Bauaufsichtsbehörde prüfen kann, ob nachbarliche Belange berührt sind, hat der Nachbar sich auszuweisen und einen aktuellen Eigentumsnachweis z.B. Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid vorzulegen. Einsichtnahme kann grundsätzlich nur für Genehmigungsfreistellungen und genehmigungspflichtige Vorhaben gewährt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Akteneinsichtnahme oder Vorsprechen in der Bauberatung während der Sprechzeiten (hier besteht jedoch das Risiko, dass die Bauakte erst angefordert werden muß und nicht gleich zur Akteneinsicht vorliegt).

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag (Liegt eine Bauakte dem zuständigen Sachbearbeiter nicht vor, benötigt die Bauaufsichtsbehörde in der Regel 2-3 Tage zur Anforderung.)

    Kosten

    Die Akteneinsicht im laufenden Verfahren ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 31.01.2025

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Bauprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English