Gefährliche Hunde
Beschreibung
Hunde, welche bereits Menschen oder Tiere gebissen oder gefährdend angesprungen haben, werden vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft. Sie müssen in Bremen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.
Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Ferner ist am Zugang zum Grundstück oder zur Wohnung ein deutlich erkennbares Schild mit der Aufschrift „Vorsicht, gefährlicher Hund“ anzubringen.
Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier (sog. Listenhunde), sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, gelten als gefährlich und die Haltung ist in Bremen verboten! Auch der Zuzug aus einem anderen Bundesland ist verboten!
Die Haltung von Hunden der oben aufgeführten Rassen ist nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen möglich, sofern der Hund aus einem bremischen Tierheim (Bremen oder Bremerhaven) übernommen wird. Der Antrag auf Erlaubnis ist vor der Übernahme des Tieres beim Ordnungsamt zu stellen.
Hunde die gefährlich sind, oder Hunde, die in Bremen (für max. 24 Stunden) zu Besuch sind und der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angehören, unterliegen zusätzlich zur Leinenpflicht einer Maulkorbpflicht.
Zuständigkeit
- Frau Gieske E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361-15833
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
Anmeldung von Versammlungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.
Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.
Referatsleiterin Frau Konkel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 115 (Bürgertelefon)
Weitere Informationen
bar, EC-Karte
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- gegebenenfalls Sachkundebescheinigung
- Einverständniserklärung des Vermieters und der Mitmieter (bei Mehrfamilienhäusern)
- Nachweis über Hundesteuerpflicht
- Nachweis über die Mikrochipmarkierung und Mikrochipnummer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister
Führungszeugnis, Belegart 0
Voraussetzungen
- Volljährigkeit des Halters
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Sachkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bearbeitungsdauer
Kosten
Ausnahmeerlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes (Listenhund): Gebühr 60.0 EUR
Maulkorbpflichtbefreiung: Gebühr 50.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Kampfhund