Angriffe durch Tiere

    Gefährliche Hunde

    Beschreibung

    Hunde, welche bereits Menschen oder Tiere gebissen oder gefährdend angesprungen haben, werden vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft. Sie müssen in Bremen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.

    Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Ferner ist am Zugang zum Grundstück oder zur Wohnung ein deutlich erkennbares Schild mit der Aufschrift „Vorsicht, gefährlicher Hund“ anzubringen.

    Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier (sog. Listenhunde), sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, gelten als gefährlich und die Haltung ist in Bremen verboten! Auch der Zuzug aus einem anderen Bundesland ist verboten!

    Die Haltung von Hunden der oben aufgeführten Rassen ist nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen  möglich, sofern der Hund aus einem bremischen Tierheim (Bremen oder Bremerhaven) übernommen wird. Der Antrag auf Erlaubnis ist vor der Übernahme des Tieres beim Ordnungsamt zu stellen.

    Hunde die gefährlich sind, oder Hunde, die in Bremen (für max. 24 Stunden) zu Besuch sind und der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angehören, unterliegen zusätzlich zur Leinenpflicht einer Maulkorbpflicht.

    Zuständigkeit

    • Frau Gieske      E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361-15833

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt | Referat 10 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Die Aufgaben des Referates „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ sind breit gefächert.
    Neben Erlaubnissen nach dem Bremischen Landesstraßengesetz (Container, Infostände, Straßenfeste) kümmert sich das Referat auch um Angelegenheiten von gefährlichen Hunden bis zu
    Anmeldung von Versammlungen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat bei allen unten genannten Zuständigkeiten zur Verfügung.

    Neben den unten aufgeführten Dienstleistungen ist das Referat "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" zuständig für die Themen Haltung gefährlicher Tiere, Infektionsschutzgesetz, Unterbringung nach dem PsychKG, polizeirechtliche Sicherstellungen, Jugendschutz, Platzverweise, Reinigungspflichten Gehweg, Bauzaun, Nichtraucherschutz in Shisha-Kneipen und Osterfeuer.

    Referatsleiterin Frau Konkel

     

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00 sowie nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 115 (Bürgertelefon)

    E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    • gegebenenfalls Sachkundebescheinigung
    • Einverständniserklärung des Vermieters und der Mitmieter (bei Mehrfamilienhäusern)
    • Nachweis über Hundesteuerpflicht
    • Nachweis über die Mikrochipmarkierung und Mikrochipnummer
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister

      Führungszeugnis, Belegart 0

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit des Halters
    • Erforderliche Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Sachkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4-6 Wochen

    Kosten

    Ausnahmeerlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes (Listenhund): Gebühr 60.0 EUR

    Maulkorbpflichtbefreiung: Gebühr 50.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Kampfhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English