Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen beantragen, Merkmale G und B (Oranger Parkausweis)

    Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen.

    Beschreibung

    Inhaber der Ausnahmegenehmigung haben folgende Berechtigungen (sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht):

    • Parken bis zu drei Stunden: an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben)
    • Überschreiten der zugelassenen Parkdauer: im Bereich eines Zonenhalteverbots
    • Parken über die zugelassene Zeit hinaus: an Stellen, an denen Parken erlaubt, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist
    • Parken während der Ladezeiten: in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
    • Parken bis zu drei Stunden: auf Parkplätzen für Anwohner
    • Parken ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung: an Parkuhren und Parkscheinautomaten
    • Parken in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen: außerhalb der markierten Parkstände – soweit der übrige Verkehr (insbesondere der fließende Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird

    Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besondere Gruppen G/B

    ID: S100003_S1000030000617478

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
            Telefon: +49 421 361 31092

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Passfoto (außer bei Kindern unter 6 Jahren)
    • Schwerbehindertenausweis
    • Bescheinigung für besondere Gruppen (zu beantragen beim Amt für Versorgung und Integration, Doventorscontrescarpe 172D, 28195 Bremen)

    Voraussetzungen

    • Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)

    oder

    • Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane

    oder

    • Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60

    oder

    • Künstlicher Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70

     

    Hinweis: Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich eventuell aus der Summe der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag kann

    • Antragsstellung per Online-Formular oder persönlich im ASV mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden.

    Für Anträge für Dritte benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Unterlagen des Antragstellers (Schwerbehindertenausweis, Personalausweis und Bescheinigung für besondere Gruppen - zu beantragen beim Amt für Versorgung und Integration, Doventorscontrescarpe 172D, 28195 Bremen)
    • Vollmacht des Antragsstellers
    • Personalausweis des Beauftragten

    Bei einer Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen

    Nach Eingang der Unterlagen muss eine gutachtliche Stellungnahme beim Versorgungsamt eingeholt werden, damit überprüft werden kann, ob die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung vorliegen.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis, höchstens jedoch 5 Jahre. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ausnahmegenehmigung gilt deutschlandweit.

     

    Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol darf mit dieser Ausnahmegenehmigung nicht geparkt werden. Parkgenehmigungen für diese Parkplätze erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (siehe Allgemeine Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen, Merkmale aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind)).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English