Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Allgemeine Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen beantragen, Merkmale aG oder Bl (Blauer Parkausweis)

    Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale

    • aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
    • Bl (blind)

    können Parkausweise beantragen, die dazu berechtigen, auf gesondert gekennzeichneten Stellflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

    Folgende Stellflächen gehören dazu:

    • Parkplätze mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" (sogenannte Behindertenparkplätze),
    • eingeschränktes Halteverbot (bis zu drei Stunden, die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
    • Zonenhalteverbot (über die zugelassene Parkdauer hinaus),
    • zeitbegrenzte Parkplätze (über die zugelassene Zeit hinaus),
    • Fußgängerbereiche, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist (während der Ladezeiten),
    • auf Parkplätzen für Bewohner (bis zu drei Stunden),
    • an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
    • in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

    Online-Dienst

    Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen online

    ID: S100003_S1000030002704273

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Bürgerbüro Servicenummer      E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
            Telefon: +49 421 361 31092

    Ansprechpartner

    ASV - Amt für Straßen und Verkehr

    Beschreibung

    Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:

    1. Technische Koordination
    2. Allgemeine Verwaltung
    3. Entwurf und Neubau von Straßen
    4. Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
    5. Straßenerhaltung
    6. Brücken- und Ingenieurbaubau
    7. Erschließungen, Straßenrecht
    Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de). Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über unser Amt und unsere Dienstleistungen.

    Service-Nummer Umweltzone:

    +49 1802 240024

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdentorsteinweg 49/50

    28195 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis mit Vorder- und Rückseite
    • Passfoto (außer bei Kindern unter 6 Jahren)
    • Ggf. Amtsvormundschaftsnachweis vom Amtsgericht

    Voraussetzungen

    • Vorliegen einer Schwerbehinderung (außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen Bl))

    Verfahrensablauf

    • ein Antrag kann
      • per E-Mail,
      • Fax, 
      • postalisch zugesandt werden oder
      • im ASV persönlich gestellt werden.
    • Für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
    • Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.

    Fristen

    Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis, höchstens jedoch 5 Jahre. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

    Kosten

    Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.

    Der Parkausweis ist europaweit gültig.

    Für die genannten Personengruppen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die dann im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt wird.

    Ein persönlicher Behindertenparkplatz (Wohnung, Arbeitsstelle) kann gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zum Parkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf den individuellen Behindertenparkplatz.

    Ein Parkplatz kann individuell für einen bestimmten Menschen mit Schwerbehinderung reserviert werden, wenn

    • Parkplatzmangel besteht,
    • in zumutbarer Nähe ein Abstellplatz nicht verfügbar ist,
    • kein Haltverbot besteht und ein zeitlich begrenztes Parksonderrecht (z.B. für den Arbeitsplatz) nicht ausreicht.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English