Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung eines befristeten Führerscheins

    Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, CE, D, DE oder C1, C1E oder D1, D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

    Beschreibung

    • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE sowie für die Klassen D, D1, DE und D1E wird für jeweils fünf Jahre erteilt beziehungsweise verlängert.
    • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E erhalten Sie erstmalig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und danach jeweils für fünf Jahre.
    • Antrag ab dem 46. Lebensjahr: Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    Hinweis

    Kundenanliegen können im Bürgeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

    Für Fahrerlaubnisangelegenheiten wenden Sie sich per E-Mail bitte an die nachfolgende E-Mailanschrift:
    mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

    Die Führerscheinstelle Bremen ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Führerschein, insbesondere in spezialrechtlichen Fahrerlaubnisangelegenheiten.

    Informationen zum Pflichtumtausch:
    Hinweise zum Pflichtumtausch erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein Pflichtumtausch."

    Hinweis für Fahrschulen:
    Für die Abgabe von Anträgen durch Fahrschulen in der Geschäftsstelle der Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Fahrschulen können die Anträge ihrer Fahrschüler und Fahrschülerinnen auch per Post übermitteln (Postanschrift: Bürgeramt- Fahrerlaubnisse -, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen). Bei Übersendung per Post bitten wir bei erstmaliger Übersendung von Anträgen um Beifügung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Einziehung der Verwaltungsgebühren oder eines Verrechnungsschecks. Antragsvordrucke können Sie unter der Telefonnummer (0421) 361-12435 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de anfordern. Weitere Informationen und ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein beantragen/Ersterteilung" sowie "Führerschein erweitern".

    Allgemeine Hinweise:
    Wenn Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen, einen Ersatzführerschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, wenden Sie sich vorzugsweise an das

    • BürgerServiceCenter-Mitte oder
    • BürgerServiceCenter-Nord

    Dies bietet sich insbesondere bei Beantragung von Ersatzpapieren für verlorene oder gestohlene Papiere an, da Sie im BSC-Mitte und BSC-Nord mit einem Besuch gleichzeitig einen Personalausweis bzw. Reisepass und einen neuen Führerschein beantragen können. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung über das Bürgertelefon Bremen Tel.: (0421) 115 möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr, jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 11:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115

    Fax: (0421) 496-12189

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!

    Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:

    • Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
    • Reisedokumente
    • Führungszeugnisse
    • Beglaubigungen
    • Fischereischeine
    • Melderegisterauskünfte
    • Einladung ausländischer Gäste
    • Kfz-Zulassungen
    • Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
    • Fahrerlaubnisse / Führerscheine

    Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de

    1. Allgemeines

    Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.

    Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!

    Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:

    BSC-Mitte                        Montags 13.00 bis 18.00 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr

    BSC-Stresemannstraße     Montags 13.00 bis 16.45 Uhr  |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

    BSC-Nord                        Montags 13.00 bis 16.45 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr

    Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.

    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:

    bscmitte@buergeramt.bremen.de

    bscstre@buergeramt.bremen.de oder

    bscnord@buergeramt.bremen.de

    2. BürgerServiceCenter

    2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

    Wann sind die Express-Schalter geöffnet?

    BürgerServiceCenter Mitte:
    Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

    BürgerServiceCenter Nord:
    Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

    BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten

    • Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

    Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.

    Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de


      3. Kfz-Zulassungen

      3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.

      3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
      Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de

      3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen

      Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet. 

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

      4. Fahrerlaubnisse

      4.1. Antragstellung
      Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:

      • 134632;Führerschein Pflichtumtausch

      Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

      Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.

      Adresse

      Hausanschrift

      Stresemannstraße 48

      28207 Bremen

      Kontakt

      Telefon: (0421) 115

      Version

      Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      • Passfoto

        nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

      • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
        • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
      • Führerschein
      • leistungspsychologisches Gutachten

        Nur Busfahrer mit den Klassen D und D1 benötigen dieses Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres zusätzlich bei jeder Verlängerung. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • ärztliche und augenärztliche Bescheinigung gem. Anlagen 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung

        Für diese Bescheinigungen gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die ärztliche Bescheinigung nicht älter als ein Jahr und die augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre sein.

      Formulare

      Voraussetzungen

      Persönliche Vorsprache

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Verlängerung erfolgt nur auf Antrag.

      Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis sollte ca. vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit eine zeitgerechte Bearbeitung möglich ist.

      Bearbeitungsdauer

      4-6 Wochen

      Kosten

      inkl. Direktversand durch die Bundesdruckerei: Gebühr 48.9 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bremen

      Herausgeber

      Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 31.08.2024

      Version

      Technisch geändert am 31.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Stichwörter

      Führerschein

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English