Illegale Müllablagerung (Unzulässige Ablagerung) melden
Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Beschreibung
Wenn Sie illegale Müllablagerungen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
Als illegale Müllablagerungen werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelegt werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um illegale Müllablagerungen wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher der illegalen Müllablagerung ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Der Ordnungsdienst ermittelt bei illegaler Müllentsorgung und klärt über die ordnungsgemäße Müllentsorgung auf. Verstöße, wie achtlos weggeworfene Kaugummis, Pizzakartons oder wild abgestellten Sperrmüll, zum Beispiel Möbel, Kühlschränke, Fernseher und so weiter, ahndet der Ordnungsdienst konsequent. Hierbei arbeitet der Ordnungsdienst eng mit Die Bremer Stadtreinigung zusammen.
Online-Dienst
Online Meldung Illegale Müllablagerung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
- Stadtsauberkeit E-Mail: info@dbs.bremen.de
Telefon: +49 421-361-3611
Fax: +49 421-361-96977
Ansprechpartner
Die Bremer Stadtreinigung
Beschreibung
Persönliche Kundenberatung von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, An der Reeperbahn 4.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 16:00 Persönliche Kundenberatung von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, An der Reeperbahn 4. Bitte tragen Sie während der Beratung einen Mund-Nase-Schutz und desinfizieren Sie sich beim Einlass die Hände. Zudem gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
Kontakt
Telefon: +49 421 361 3611
E-Mail: info@dbs.bremen.de
Internet
Ordnungsamt | Referat 31 und 32 - Allgemeiner Ordnungsdienst
Beschreibung
Aufgabenbereiche
Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes in Bremen steht rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Gästen der Hansestadt Bremen freundlich und unbürokratisch zur Seite.
Durch die Präsenz in den Straßen und auf den Plätzen achtet der Bremer Ordnungsdienst auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten, Spielhallen und öffentlichen Veranstaltungen (wie z.B. dem Freimarkt). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugenschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es die illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder die sogenannten "Wild"-Pinkler.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bremer Ordnungsdienstes erfüllen polizeiliche Aufgaben, sie dürfen Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen.
Referatsleitungen Frau Müller und Herr Coban
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-12340
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Illegale Müllablagerungen melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Illegale Müllablagerungen können Sie per Online-Formular, in der App von Die Bremer Stadtreinigung oder per E-Mail melden:
- Formlose Meldung über das Online-Formular unter „Weitere Informationen“ – „Online-Service“ oder per E-Mail an info@dbs.bremen.de.
- Die Mitarbeiter:innen des Ordnungsdienstes belehren, sprechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Kleinere Abfallmengen sind im Rahmen der Straßenreinigung zu entsorgen, entsprechende Hinweise nimmt die Leitstelle Saubere Stadt ebenfalls auf.
- Wenn Sie illegalen Müll melden, bleiben Sie anonym. Nur, wenn Sie als Zeug:in für eine Anzeige auftreten wollen, werden Ihre Daten im Zuge einer Zeugenaussage weitergegeben. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Sie werden dann vom zuständigen Ressort angeschrieben.
- Wird einem Verursacher/einer Verursacherin die Ablagerung nachgewiesen, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen diese/n eingeleitet.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.09.2024
Stichwörter
Wilder Müll