Wilder Müll Entsorgung

    Illegale Müllablagerung (Unzulässige Ablagerung) melden

    Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie  illegale Müllablagerungen melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

    Als illegale Müllablagerungen werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelegt  werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um illegale Müllablagerungen wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher  der illegalen Müllablagerung ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Der Ordnungsdienst ermittelt bei illegaler Müllentsorgung und klärt über die ordnungsgemäße Müllentsorgung auf.  Verstöße, wie achtlos weggeworfene Kaugummis, Pizzakartons oder wild abgestellten Sperrmüll, zum Beispiel Möbel, Kühlschränke, Fernseher und so weiter, ahndet der Ordnungsdienst konsequent. Hierbei arbeitet der Ordnungsdienst eng mit Die Bremer Stadtreinigung zusammen.

    Online-Dienst

    Online Meldung Illegale Müllablagerung

    ID: S100003_S1000030002636526

    Beschreibung

    Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Altölkanister, Bauabfälle gesehen? Dann melden Sie sich gerne bei uns mit Ihren Hinweisen. Innerhalb einer Woche entfernen wir illegale Müllablagerungen auf Straßen und Wegen im öffentlichen Raum. Auf anderen öffentliche Flächen prüfen wir zunächst den Einzelfall und die Zuständigkeiten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Stadtsauberkeit      E-Mail: info@dbs.bremen.de
            Telefon: +49 421-361-3611
            Fax: +49 421-361-96977

    Ansprechpartner

    Die Bremer Stadtreinigung

    Beschreibung

    Persönliche Kundenberatung von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, An der Reeperbahn 4.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 4

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 08:00 - 16:00 Persönliche Kundenberatung von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, An der Reeperbahn 4. Bitte tragen Sie während der Beratung einen Mund-Nase-Schutz und desinfizieren Sie sich beim Einlass die Hände. Zudem gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt | Referat 31 und 32 - Allgemeiner Ordnungsdienst

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes in Bremen steht rat- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Gästen der Hansestadt Bremen freundlich und unbürokratisch zur Seite.

    Durch die Präsenz in den Straßen und auf den Plätzen achtet der Bremer Ordnungsdienst auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Typische Aufgaben sind Kontrollen in Fußgängerzonen, Grünanlagen und auf Spielplätzen, aber auch in Gaststätten, Spielhallen und öffentlichen Veranstaltungen (wie z.B. dem Freimarkt). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung jugenschutzrechtlicher Vorschriften, wie etwa die Alkoholabgabe an Jugendliche, das Rauchen Jugendlicher in der Öffentlichkeit und deren Aufenthalt zu später Abend- oder Nachtstunde. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Aufgaben, um die sich die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kümmern, seien es die illegale Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll, aggressive Bettlerinnen und Bettler, nicht angeleinte Hunde in Grünanlagen oder die sogenannten "Wild"-Pinkler.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bremer Ordnungsdienstes erfüllen polizeiliche Aufgaben, sie dürfen Verwarnungen aussprechen, Verwarnungsgelder erheben und Bußgeldverfahren einleiten. Aber auch Personen anhalten und befragen, deren Personalien feststellen, Platzverweise aussprechen oder auch Gegenstände sicherstellen oder beschlagnahmen.

    Referatsleitungen  Frau Müller und Herr Coban

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 39-43

    28195 Bremen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes

      gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Voraussetzungen

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Illegale Müllablagerungen melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Illegale Müllablagerungen können Sie per Online-Formular, in der App von Die Bremer Stadtreinigung oder per E-Mail melden:

    • Formlose Meldung über das Online-Formular unter „Weitere Informationen“ – „Online-Service“ oder per E-Mail an info@dbs.bremen.de.
    • Die Mitarbeiter:innen des Ordnungsdienstes belehren, sprechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.

    Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.

    Fristen

    Keine Angabe.

    Bearbeitungsdauer

    Im öffentlichem Straßenraum maximal 1 Woche. Auf anderen Auf öffentlichem Grund innerhalb einer Woche. Bei Sonstigen Flächen sind die Fristen sehr unterschiedlich.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Kleinere Abfallmengen sind im Rahmen der Straßenreinigung zu entsorgen, entsprechende Hinweise nimmt die Leitstelle Saubere Stadt ebenfalls auf.
    • Wenn Sie illegalen Müll melden, bleiben Sie anonym. Nur, wenn Sie als Zeug:in für eine Anzeige auftreten wollen, werden Ihre Daten im Zuge einer Zeugenaussage weitergegeben. Dies setzt Ihr Einverständnis voraus. Sie werden dann vom zuständigen Ressort angeschrieben.   
    • Wird einem Verursacher/einer Verursacherin die Ablagerung nachgewiesen, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen diese/n eingeleitet. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Wilder Müll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English