Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

    Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen?

    Beschreibung

    Jugendliche können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen. Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen jedoch nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    Hinweis

    Kundenanliegen können im Bürgeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

    Für Fahrerlaubnisangelegenheiten wenden Sie sich per E-Mail bitte an die nachfolgende E-Mailanschrift:
    mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

    Die Führerscheinstelle Bremen ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Führerschein, insbesondere in spezialrechtlichen Fahrerlaubnisangelegenheiten.

    Informationen zum Pflichtumtausch:
    Hinweise zum Pflichtumtausch erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein Pflichtumtausch."

    Hinweis für Fahrschulen:
    Für die Abgabe von Anträgen durch Fahrschulen in der Geschäftsstelle der Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Fahrschulen können die Anträge ihrer Fahrschüler und Fahrschülerinnen auch per Post übermitteln (Postanschrift: Bürgeramt- Fahrerlaubnisse -, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen). Bei Übersendung per Post bitten wir bei erstmaliger Übersendung von Anträgen um Beifügung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Einziehung der Verwaltungsgebühren oder eines Verrechnungsschecks. Antragsvordrucke können Sie unter der Telefonnummer (0421) 361-12435 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de anfordern. Weitere Informationen und ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein beantragen/Ersterteilung" sowie "Führerschein erweitern".

    Allgemeine Hinweise:
    Wenn Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen, einen Ersatzführerschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, wenden Sie sich vorzugsweise an das

    • BürgerServiceCenter-Mitte oder
    • BürgerServiceCenter-Nord

    Dies bietet sich insbesondere bei Beantragung von Ersatzpapieren für verlorene oder gestohlene Papiere an, da Sie im BSC-Mitte und BSC-Nord mit einem Besuch gleichzeitig einen Personalausweis bzw. Reisepass und einen neuen Führerschein beantragen können. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung über das Bürgertelefon Bremen Tel.: (0421) 115 möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr, jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 11:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115

    Fax: (0421) 496-12189

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!

    Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:

    • Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
    • Reisedokumente
    • Führungszeugnisse
    • Beglaubigungen
    • Fischereischeine
    • Melderegisterauskünfte
    • Einladung ausländischer Gäste
    • Kfz-Zulassungen
    • Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
    • Fahrerlaubnisse / Führerscheine

    Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de

    1. Allgemeines

    Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.

    Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!

    Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:

    BSC-Mitte                        Montags 13.00 bis 18.00 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr

    BSC-Stresemannstraße     Montags 13.00 bis 16.45 Uhr  |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

    BSC-Nord                        Montags 13.00 bis 16.45 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr

    Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.

    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:

    bscmitte@buergeramt.bremen.de

    bscstre@buergeramt.bremen.de oder

    bscnord@buergeramt.bremen.de

    2. BürgerServiceCenter

    2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

    Wann sind die Express-Schalter geöffnet?

    BürgerServiceCenter Mitte:
    Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

    BürgerServiceCenter Nord:
    Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

    BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten

    • Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

    Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.

    Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de


      3. Kfz-Zulassungen

      3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.

      3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
      Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de

      3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen

      Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet. 

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

      4. Fahrerlaubnisse

      4.1. Antragstellung
      Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:

      • 134632;Führerschein Pflichtumtausch

      Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

      Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.

      Adresse

      Hausanschrift

      Stresemannstraße 48

      28207 Bremen

      Kontakt

      Telefon: (0421) 115

      Version

      Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      • Personalausweis
      • Reisepass
      • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
      • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
      • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

        sowie deren Ausweise (auch in Kopie möglich) und gegebenenfalls Sorgerechtsnachweise

      • Liste der Begleitpersonen
      • Einverständniserklärung jeder Begleitperson mit Kopie des Ausweises und des Führerscheines

      Formulare

      Voraussetzungen

      • Voraussetzungen wie beim normalen Führerschein
      • Die Sorgeberechtigten (idR Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären

      Anforderungen an Begleitpersonen:

      • Vollendung des 30. Lebensjahres,
      • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) seit mindestens fünf Jahren (die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen)
      • nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
      • keine Begleitung des Inhaber einer Prüfungsbescheinigung, wenn die Grenzwerte von 0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille Alkohol im Blut überschritten sind bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Voraussetzungen wie beim normalen Führerschein

      Frühester Ausbildungsbeginn:

      • 16 ½ Jahre
      • theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag
      • praktische Fahrprüfung einen Monat vor dem Geburtstag.

      Der Antrag wird über die Fahrschule gestellt, die Sorgeberechtigten (in der Regel sind das die Eltern) müssen ihr Einverständnis erklären. Die Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden.

      Nach der Antragstellung prüft die Behörde, ob Eignungsbedenken bestehen.

      Erst wenn die Eignung festgestellt werden konnte, kann dem TÜV der Auftrag zur Abnahme der Prüfung erteilt werden.

      In jedem Fall ist die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung mit Pflichtausbildung über eine Fahrschule zu absolvieren.

      Die Prüfungsbescheinigung wird nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung ausgehändigt, sofern zu diesem Zeitpunkt das 17. Lebensjahr bereits vollendet ist.

      Wird die Prüfung vor dem 17. Geburtstag abgelegt, kann die Prüfungsbescheinigung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

      Die Prüfungsbescheinigung bleibt übergangsweise noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.

      Der EU-Kartenführerschein wird Ihnen zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Fahrerlaubnisbehörde per Post übersandt.

      Fristen

      Die Prüfungsbescheinigung bleibt übergangsweise noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig.

      Bearbeitungsdauer

      4-6 Wochen

      Kosten

      zzgl. 10,00 EUR pro Begleitperson: Gebühr 52.4 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      Nachträgliche Änderung von Begleitpersonen in der Prüfbescheinigung

      Falls nach der Erteilung der Fahrerlaubnis ein neuer Begleiter in die Prüfbescheinigung nachgetragen werden soll, muss dies bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

      Erforderlich sind:

      • Einverständniserklärung jeder Begleitperson mit Kopie des Ausweises und des Führerscheines
      • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für die Begleitperson
      • Für jeden Begleiter sind 17,70 EUR an Gebühren bei der Fahrerlaubnisbehörde zu zahlen.

      Anträge für BF 17 werden in einen allgemeinen Antrag umgedeutet, wenn

      • dieser innerhalb von 3 Monaten vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres eingeht oder
      • fehlende Unterlagen erst innerhalb der o.g. 3-Monats-Frist nachgereicht wurden und der Antrag somit erst in dieser Frist vollständig wurde.

      Eine Unterrichtung der Betroffenen einschl. Fahrschule erfolgt nicht.

      Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung ist freiwillig, wird allerdings ausdrücklich und dringend empfohlen. Die Begleiter sind keine Fahrlehrer. Eingriffe ins Lenkrad sind ihnen deshalb nicht erlaubt. Sie sollen stattdessen Hilfe beim vorausschauenden Fahren geben, ihre Erfahrungen weitergeben und mäßigend Einfluss auf das Fahrverhalten nehmen. In Konfliktsituationen sollten sie sich richtig verhalten können; ohne Vorbereitung ist das oft schwierig.

      Die Verpflichtung, dass eine Begleitperson mitfahren muss, entfällt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bremen

      Herausgeber

      Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 31.08.2024

      Version

      Technisch geändert am 31.08.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Stichwörter

      Führerschein ab 17

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English