Bewohnerparkausweis beantragen; Sonderparkberechtigung zum Bewohnerparken - Privat beantragen
In besonders gekennzeichneten Gebieten ist das Parken nur mit einer Sondergenehmigung gestattet. Der sogenannte Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben.
Beschreibung
Das Parken ist in manchen Wohngebieten zu gewissen Zeiten oder sogar immer nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert dabei keinen (festen) Stellplatz.
Stellplätze für Behinderte sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Online-Dienste
Onlinedienst Sonderparkberechtigung für Bewohner:innen
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Onlinedienst Übermittlung von Besucherkarten / Wochenkarten
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Zuständigkeit
- Bürgerbüro Servicenummer E-Mail: Buergerbuero@ASV.Bremen.de
Telefon: +49 421 361 31092
Ansprechpartner
ASV - Amt für Straßen und Verkehr
Beschreibung
Das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV, ist eine moderne und leistungsstarke Straßenbau- und Verkehrsverwaltung mit ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich sind wir Obere Landesstraßenbau- und Obere Verkehrsbehörde. Das ASV plant, baut und unterhält die Verkehrswege und Brückenbauwerke der Stadt Bremen. Das ASV ist zuständig für die Anordnung von Baustellen, für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, für Ampelschaltungen u.v.m. Das ASV gliedert sich in folgende Bereiche:
- Technische Koordination
- Allgemeine Verwaltung
- Entwurf und Neubau von Straßen
- Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten
- Straßenerhaltung
- Brücken- und Ingenieurbaubau
- Erschließungen, Straßenrecht
Service-Nummer Umweltzone:
+49 1802 240024
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08:00 - 12:00
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Meldebescheinigung
- nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre
- bei Neuantrag und Verlängerung
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- vollständig aufgeklappt
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Nachweis über den Grad der Pflegestufe
- Bescheinigung der Krankenkasse
- bei Neuantrag und Verlängerung
- ggf. Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
- bei Neuantrag und Verlängerung
- Kopie der Wohnungsgeberbestätigung und Terminbestätigung vom Bürger-Service-Center
Formulare
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Bewohnerparkgebiet
- Halter:in oder Nutzungsberechtigte:r des angegebenen Fahrzeugs
- nicht Inhaber:in / Mieter:in einer Garage oder eines sonstigen Stellplatzes in zumutbarer Nähe
- pro Bewohner:in nur eine Sonderparkberechtigung
Verfahrensablauf
Ein Antrag kann
- per Online-Formular gestellt werden
Onlineantrag:
- Nutzen Sie das Online-Formular unter "Weitere Informationen" – "Online Service".
- Nach dem Eingang des Online-Antrags bekommen Sie eine Eingangsbestätigung.
- Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail an buergerbuero@asv.bremen.de, per Post oder Einwurf im Hausbriefkasten übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind. Sollten Ihre Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung eingegangen sein, wird der Antrag als gegenstandslos betrachtet. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung.
- Die Dokumente werden per Post an den/die Antragsteller:in verschickt.
Wenn Sie über keinen PC bzw. Internetzugang verfügen und den Online-Dienst nicht nutzen können, melden Sie sich bitte telefonisch zur Klärung Ihres Anliegens.
Persönliche Termine sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verlustanzeige:
- Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Verlustanzeige".
- Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
- Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
- Schriftlich per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
Bearbeitungsdauer
Kosten
Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Besucherwochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Besucherwochenkarten im Monat erworben werden.
Kennzeichenänderung: Gebühr 11.5 EUR
Neuausstellung bei Verlust der Sonderparkberechtigung / Karte: Gebühr 11.5 EUR
1 Block mit 10 Besuchertageskarten (nur im Block erhältlich): Gebühr 25.0 EUR
1 Besucherwochenkarte (7 Tage gültig): Gebühr 15.0 EUR
Gilt bei Neuantrag und Verlängerung, Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr: Gebühr 75.0 EUR
Gilt bei Neuantrag und Verlängerung, Gültigkeitsdauer bis zu 2 Jahre: Gebühr 150.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Verlängerung:
Für die Verlängerung des Bewohnerparkausweise müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Online-Antrag / vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
- Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre)
- Aktueller Nachweis über den Grad der Pflegestufe (Bescheinigung der Krankenkasse)
- Aktuelle Bestätigung des Vertrages bei Car-Sharing
Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung
Die alte Sonderparkberechtigung und die grüne Karte müssen im Original zurückgegeben werden. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) muss in Kopie eingereicht werden. Bei einer Kennzeichenänderung beträgt die Gebühr für die Umschreibung 11,50 EUR.
Verlustanzeige
Das Formular finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – Verlustanzeige".
Sie können die Verlustanzeige auf unterschiedliche Art einreichen:
- Per Mail nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse buergerbuero@asv.bremen.de
- Schriftlich per Post
- Einwurf in den Hausbriefkasten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.04.2024
Stichwörter
Anwohnerparkausweis