Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In Ländern, die nicht zur EU gehören, ist für befristete Aufenthalte ein internationaler Führerschein nötig.

    Beschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt.

    Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    Hinweis

    Kundenanliegen können im Bürgeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

    Für Fahrerlaubnisangelegenheiten wenden Sie sich per E-Mail bitte an die nachfolgende E-Mailanschrift:
    mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

    Die Führerscheinstelle Bremen ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zum Führerschein, insbesondere in spezialrechtlichen Fahrerlaubnisangelegenheiten.

    Informationen zum Pflichtumtausch:
    Hinweise zum Pflichtumtausch erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein Pflichtumtausch."

    Hinweis für Fahrschulen:
    Für die Abgabe von Anträgen durch Fahrschulen in der Geschäftsstelle der Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich. Fahrschulen können die Anträge ihrer Fahrschüler und Fahrschülerinnen auch per Post übermitteln (Postanschrift: Bürgeramt- Fahrerlaubnisse -, Stresemannstr. 48, 28207 Bremen). Bei Übersendung per Post bitten wir bei erstmaliger Übersendung von Anträgen um Beifügung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Einziehung der Verwaltungsgebühren oder eines Verrechnungsschecks. Antragsvordrucke können Sie unter der Telefonnummer (0421) 361-12435 oder per E-Mail mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de anfordern. Weitere Informationen und ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Führerschein beantragen/Ersterteilung" sowie "Führerschein erweitern".

    Allgemeine Hinweise:
    Wenn Sie Ihren alten Führerschein in den neuen Kartenführerschein (EURO-Führerschein) umtauschen, einen Ersatzführerschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen möchten, wenden Sie sich vorzugsweise an das

    • BürgerServiceCenter-Mitte oder
    • BürgerServiceCenter-Nord

    Dies bietet sich insbesondere bei Beantragung von Ersatzpapieren für verlorene oder gestohlene Papiere an, da Sie im BSC-Mitte und BSC-Nord mit einem Besuch gleichzeitig einen Personalausweis bzw. Reisepass und einen neuen Führerschein beantragen können. Hier ist eine telefonische Terminvereinbarung über das Bürgertelefon Bremen Tel.: (0421) 115 möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 48

    28207 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr, jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung; Di 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Do 08:00 - 12:00 Nur nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 11:00 Nur nach Terminvereinbarung; Mi geschlossen

    Kontakt

    Telefon: (0421) 361-88669, Terminvereinbarungen: Tel. (0421) 115

    Fax: (0421) 496-12189

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

    Weitere Informationen

    bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen beim Bürgeramt!

    Das Bürgeramt ist für die Stadtgemeinde Bremen die zuständige Behörde für die häufig benötigten Dienstleistungen. Wir sind zuständig für die Bereiche Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten sowie für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsangelegenheiten:

    • Wohnungsmeldungen (An- und Ummeldung)
    • Reisedokumente
    • Führungszeugnisse
    • Beglaubigungen
    • Fischereischeine
    • Melderegisterauskünfte
    • Einladung ausländischer Gäste
    • Kfz-Zulassungen
    • Kfz-Fahrzeugpapiere ändern und ersetzen
    • Fahrerlaubnisse / Führerscheine

    Hinweise zu unseren Dienststellen finden Sie unter "Zugeordnete Dienststellen".

    Wenn Sie ein entsprechendes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0421-115 oder online unter https://www.service.bremen.de

    1. Allgemeines

    Ein Besuch im Bürgeramt ist an allen Standorten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie online über https://www.service.bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0421-115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie möglichst die Onlinebuchung.

    Wenn Sie Ihren Termin nicht benötigen, sagen Sie ihn bitte ab, damit er anderweitig genutzt werden kann, vielen Dank!

    Ab 31.07.2024 bieten wir in den Bürgerservicecentern wieder Vorsprachen ohne Termin zu folgenden Zeiten an:

    BSC-Mitte                        Montags 13.00 bis 18.00 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 12.30 Uhr

    BSC-Stresemannstraße     Montags 13.00 bis 16.45 Uhr  |  Mittwochs 07.00 bis 11.45 Uhr

    BSC-Nord                        Montags 13.00 bis 16.45 Uhr   |  Mittwochs 07.30 bis 11.45 Uhr

    Anliegen: Reisedokumente (Reisepässe, Personalausweise und vorläufige Dokumente) und Wohnungsmeldungen.

    Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

    Für eilige Anliegen schreiben Sie bitte eine Mail an:

    bscmitte@buergeramt.bremen.de

    bscstre@buergeramt.bremen.de oder

    bscnord@buergeramt.bremen.de

    2. BürgerServiceCenter

    2.1. Express-Schalter in den BürgerServiceCentern (BSC)

    Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

    • Beglaubigungen,
    • Meldebescheinigungen,
    • Ausweispflichtbefreiungen,
    • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
    • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

    Wann sind die Express-Schalter geöffnet?

    BürgerServiceCenter Mitte:
    Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

    BürgerServiceCenter Nord:
    Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

    BürgerServiceCenter Stresemannstrasse:
    Montags von 08:00 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:00 – 12:00 Uhr.

    2.2. Abholung von Personalausweisen, Reisepässen und eID-Karten

    • Personalausweis / Reisepass / eID-Karte abholen

    Ist die Abholung Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erforderlich, können Sie das Dokument in den Bürgerservicecentern Stresemannstraße und – Nord entweder an der Dokumentenausgabebox abholen oder ohne Termin vorsprechen. Im Bürgerservicecenter-Mitte benötigen Sie weiterhin einen Termin.

    Ihren Pass oder Ausweis können Sie in dem BürgerServiceCenter abholen, in dem Sie das Dokument beantragt haben. Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises mit Hilfe der auf Ihrem Abholschein angegebenen Seriennummer unter https://www.landesmelderegister.bremen.de/olav/passpa?mbom=4011000 einsehen.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88666 oder per E-Mail: mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88696 oder per E-Mail: mailto:bscstre@buergeramt.bremen.de
      0421-361-88644 oder per E-Mail: mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de


      3. Kfz-Zulassungen

      3.1. Kfz-Zulassungsanträge von Privatkund:innen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord bearbeitet werden. Ausnahme: Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen sind ohne Terminvereinbarung möglich.

      3.2. Zulassungen für gewerbliche Kfz-Zulassungsdienste und Autohäuser
      Die Abgabe von Kfz-Zulassungsanträgen ist zu den bisherigen Abgabezeiten in den BürgerServiceCentern Stresemannstraße und Bremen-Nord möglich.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: mailto: bscstre@buergeramt.bremen.de

      3.3. Weitere Kfz-Dienstleistungen

      Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV, rote Kennzeichen und der Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsbescheinigungen Teil II werden in der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde bearbeitet. 

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88668 oder per E-Mail: zentralekfz-zulassungsbehoerde@buergeramt.bremen.de

      4. Fahrerlaubnisse

      4.1. Antragstellung
      Ein Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

      4.2. Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch erhalten Sie über nachfolgenden Link:

      • 134632;Führerschein Pflichtumtausch

      Die Jahrgänge 1971 oder später müssen ihre Führerscheine (grauer / rosa Papierführerschein, ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) bis zum 19.01.2025 getauscht haben.

      Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch oder per E-Mail unter:
      0421-361-88669 oder per E-Mail: mailto:fuehrerscheinstelle@buergeramt.bremen.de

      Einen Termin können Sie hier auf https://service.bremen.de bei der Dienstleistung „Führerschein Pflichtumtausch“ oder unter der Telefonnummer 115 vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch hier möglichst das Onlineterminangebot.

      Adresse

      Hausanschrift

      Stresemannstraße 48

      28207 Bremen

      Kontakt

      Telefon: (0421) 115

      Version

      Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      BürgerServiceCenter-Mitte

      Beschreibung

      Hinweise

      Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Mitte wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an.  Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
      Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

      In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
      bscmitte@buergeramt.bremen.de

      Express-Schalter im BürgerServiceCenter

      Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

      • Beglaubigungen,
      • Meldebescheinigungen,
      • Ausweispflichtbefreiungen,
      • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
      • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte

      Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.

      Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Mitte geöffnet?

      Montags und donnerstags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags und freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 07:30 bis 13:00 Uhr.

      Im BürgerServiceCenter-Mitte sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

      E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
      mailto:bscmitte@buergeramt.bremen.de

      Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

      • Pässe und Ausweise:  Tel.: 361- 88 660
      • Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen:  Tel.: 361- 88 662
      • Einladungen ausländischer Gäste:  Tel.: 361- 88 663
      • Beglaubigungen:  Tel.: 361- 88 664
      • Fischereischeine:  Tel.: 361- 88 665
      • Fahrzeugzulassungen:  Tel.: 361- 88 668
      • Führerscheine:  Tel.: 361- 88 669

      Das BürgerServiceCenter-Mitte bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:

      • Meldeangelegenheiten
        - Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
        - Pässe und Ausweise - Führungszeugnisse
        - Haushalts- und Lebensbescheinigungen
        - Auskünfte
      • Besuchereinladungen ausländischer Gäste
      • Fischereiangelegenheiten
        - Stockangelscheine
        - Bundesfischereischeine
      • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
      • Zulassungsangelegenheiten
        - Umschreibung nach Umzug aus einem anderen Zulassungsbezirk,
        - Stilllegung eines Kfz/Anhängers
        - Anschriften- und Namensänderung im Fahrzeugschein
        - Ausfertigung von Ersatzfahrzeugscheinen
        - Reservierung von Kennzeichen (Wunschkennzeichen)
        - Halterauskünfte
      • Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarung bitte unter Tel. 115)
        - Ersatzführerschein,
        - Internationaler Führerschein
        Hinweis:  Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.

      Adresse

      Hausanschrift

      Pelzerstraße 40

      28195 Bremen

      Öffnungszeiten

      Mo 07:30 - 18:30 Nach Terminvereinbarung und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 18:00 Uhr; Di 07:00 - 16:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:00 - 13:00 Nach Terminvereinbarung und ab 07:30 Uhr offene Sprechzeit bis 12:30 Uhr; Do 07:30 - 18:30 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:00 - 16:00 Nach Terminvereinbarung; Sa 09:00 - 13:00 Nach Terminvereinbarung

      Kontakt

      Weitere Informationen

      bar, EC-Karte

      Version

      Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      BürgerServiceCenter-Nord

      Beschreibung

      Hinweise

      Seit dem 31.07.2024 bieten wir im BürgerServiceCenter-Nord wieder Vorsprachen ohne Termin, die offene Sprechzeit, an.  Während der offenen Sprechzeit werden Anträge auf Reisedokumente – auch vorläufige Reisedokumente – und Wohnungsmeldungen bearbeitet. Sie können sich ab 30 Minuten vor Beginn der offenen Sprechzeit anmelden.
      Bitte richten Sie sich, wenn Sie das Angebot nutzen möchten, auf Wartezeiten ein.

      In eiligen Angelegenheiten schreiben sie bitte eine Mail an:
      bscnord@buergeramt.bremen.de

      Abholung von Dokumenten

      Die Abholung Ihrer Dokumente ist ohne Termin zu folgenden Zeiten möglich:

      Montags von 07:30 bis 16:30 Uhr

      Dienstags bis freitags von 07:30 bis 11:30 Uhr

      Wenn Sie bei der Beantragung Ihres Dokumentes die Abholung aus der Dokumentenausgabebox gewählt haben, ist die Abholung zu folgenden Zeiten möglich:

      Montags bis freitags von 06:00 bis 19:00 Uhr

      Express-Schalter im BürgerServiceCenter

      Sie benötigen für folgende Anliegen keinen Termin:

      • Beglaubigungen,
      • Meldebescheinigungen,
      • Ausweispflichtbefreiungen,
      • Adressänderungen auf Personalausweisen, 
      • PIN-Nummer ändern für den Personalausweis und die eID-Karte
      • KFZ-Abmeldungen
      • Kurzzeitkennzeichen

      Bitte benutzen Sie die Express-Schalter ohne Termin.

      Wann sind die Express-Schalter im BürgerServiceCenter Nord geöffnet?

      Montags von 07:30 bis 17:00 Uhr, dienstags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr. 

      Im direkten Umfeld sind keine Parkplätze verhanden.  Als Parkplätze benutzen Sie bitte:

      • das BREPARKHAUS Am Sedanplatz (gebührenpflichtig)
      • den Aumunder Marktplatz (gebührenfrei, ca. 5-10 Min. Fussweg)

      Im BürgerServiceCenter-Nord sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist online über https://www.service.bremen.de (https://www.service.bremen.de/) oder über das Bürgertelefon Bremen unter den Rufnummern 115 oder 0421-361 0 möglich. Bitte nutzen Sie möglichst das Angebot der Onlinetermine.

      E-Mailanfragen können in melderechtlichen Angelegenheiten gerichtet werden an:
      mailto:bscnord@buergeramt.bremen.de

      Sofern Sie sachbezogene Informationen benötigen, stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

      • Pässe und Ausweise  Tel.: 361- 88 660
      • Wohnungsan-, -um- und -abmeldungen  Tel.: 361- 88 662
      • Einladungen ausländischer Gäste  Tel.: 361- 88 663
      • Beglaubigungen  Tel.: 361- 88 664
      • Fischereischeine  Tel.: 361-88 665
      • Fahrzeugzulassungen  Tel.: 361- 88 668
      • Führerscheine  Tel.: 361- 88 669

      Das BürgerServiceCenter-Nord bietet Ihnen an einem Ort zusammengefasste Bürgerdienstleistungen an. Folgende Dienstleistungen können Sie zurzeit dort erhalten:

      • Meldeangelegenheiten
        - Wohnungsan-, -um-, und -abmeldungen
        - Pässe und Ausweise
        - Führungszeugnisse
        - Haushalts- und Lebensbescheinigungen
        - Auskünfte
      • Besuchereinladungen ausländischer Gäste
      • Fischereischeine
        - Stockangelscheine
        - Bundesfischereischeine
      • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
      • Zulassungsangelegenheiten
        - Anschriften-, Namensänderung
        - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bzw. gestohlenen Fahrzeugs
        - Ausfuhrkennzeichen
        - Auskunft über Fahrzeughalter
        - Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung
        - Ersatz-Papiere bei Verlust
        - Ersatz-Kennzeichen wegen Unbrauchbarkeit, Verlust, Diebstahl
        - Fabrikneue Fahrzeuge
        - Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil 2
        - Feinstaubplaketten
        - Kurzzeitkennzeichen
        - Technische Änderung
        - Tempo-100-Plakette für Anhänger
        - Stilllegung
        - Umschreibung gebrauchtes Fahrzeug bzw. Wohnortwechsel
        - Wiederanmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs
        - Wunschkennzeichen
      • Gewerbliche KFZ-Zulassungsdienste und Autohäuser
          Abgabe: Montags bis freitags: 07:30 bis 09:00 Uhr
          Abholung jeweils nach Vereinbarung
      • Führerscheinangelegenheiten (Terminvereinbarungen bitte unter Tel. 115)
        - Ersatzführerschein,
        - Internationaler Führerschein
        Hinweis:  Alle anderen Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinangelegenheiten werden exklusiv vom Bürgeramt - Fahrerlaubnisse- (Führerscheinstelle) im Behördenzentrum Stresemannstraße bearbeitet.

      Adresse

      Hausanschrift

      Gerhard-Rohlfs-Straße 62

      28757 Bremen

      Öffnungszeiten

      Mo 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung und ab 13:00 Uhr offene Sprechzeit bis 16:45 Uhr; Di 07:30 - 15:00 Nach Terminvereinbarung; Mi 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung und ab 07:30 Uhr offene Sprechzeit bis 11:45 Uhr; Do 07:30 - 17:00 Nach Terminvereinbarung; Fr 07:30 - 12:00 Nach Terminvereinbarung

      Kontakt

      Weitere Informationen

      bar, EC-Karte

      Version

      Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      • Führerschein
      • Passfoto

        nach der Fotomustertafel (https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf)

      • Personalausweis oder Reisepass
      • Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
      • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
        • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.

      Formulare

      Voraussetzungen

      • Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder
      • Besitz einer gültigen ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
      • Wohnsitz
        - in Bremen oder 
        - in einem Staat, der nicht das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 ratifiziert hat.

      Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür - auch im Eilverfahren - mindestens 2-3 Arbeitstage benötigt.

      Wenn der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle benötigt, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. 

      Fristen

      Antragsfrist: 3 Jahre (Der Internationale Führerschein ist auf die Gültigkeit des nationalen Führerscheins begrenzt, längstens jedoch 3 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.)

      Bearbeitungsdauer

      Sofort

      Kosten

      Gebühr 16.3 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      Bei Reisen in einige osteuropäische Staaten ist weiterhin ein Internationaler Führerschein mitzuführen.

      Für Fahrten in außereuropäische Länder ist es generell empfehlenswert, häufig sogar vorgeschrieben (wie z.B. in vielen Bundesstaaten der USA, Kanada oder Australien), ihn mitzuführen.

      Empfohlen wird, sich über die Bestimmungen des jeweiligen Staates zu erkundigen.

      Sofern der Antragssteller noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt, erfolgt mit der Ausstellung des Internationalen Führerscheines zwangsweise ein Umtausch des alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

      Im Inland für deutsche Kraftfahrzeugführer erteilte Internationale Führerscheine gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland

      Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie auch von den Automobilclubs.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Bremen

      Herausgeber

      Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 02.12.2024

      Version

      Technisch geändert am 02.12.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English