Flurstückverschmelzung beantragen

    Möchten Sie zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück verschmelzen lassen?

    Beschreibung

    Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen.

    Online-Dienst

    Flurstückverschmelzung beantragen

    ID: S100003_S1000030001475152

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Herr Holger Süsens      E-Mail: holger.suesens@geo.bremen.de
            Telefon: +49 421 3616007

    Ansprechpartner

    Landesamt GeoInformation Bremen

    Beschreibung

    Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.

    Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen

    • der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
    • der Erhebung bodenbezogener Abgaben
    • der hoheitlichen Stadtplanung
    • allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
    • der zugehörigen Investitionstätigkeit.

    Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.

    Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lloydstraße 4

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ulrich Eckardt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hansator 5

    28217 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Aufzug vorhanden.

    1. OG links

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sebastian Horst

    Adresse

    Hausanschrift

    Walter-Flex-Straße 2

    28755 Bremen

    Öffnungszeiten

    Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Henning Schaefer

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderstraße 27

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer

    Adresse

    Hausanschrift

    Werderstraße 27

    28199 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährstraße 20

    27568 Bremerhaven

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Grundbuchauszug

      Nicht zwingend erforderlich, aber wenn vorhanden, diesen bitte zuschicken oder mitbringen!

    Voraussetzungen

    • Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
    • Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
    • Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    1. Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
    2. Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
    3. Wenn Anfrage positiv beschieden, dann innerdienstliche Bearbeitung mit Ermittlung des Flächeninhalts und Vergabe der neuen Flurstücksnummer.
    4. Wenn Anfrage negativ beschieden, dann eventuell Vereinigung der Grundstücke erforderlich, aber nur wenn die betreffenden Grundstücke die gleiche Belastung aufweisen.  Vereinigungsantrag muss vom Landesamt GeoInformation Bremen, ÖbVI oder Notar:in beglaubigt werden. Beglaubigung ist beim Landesamt GeoInformation Bremen und ÖbVI  kostenfrei.
    5. Prüfung der Verschmelzung
    6. Übernahme der Verschmelzung in das Liegenschaftskataster (Fortführung des Liegenschaftskatasters)
    7. Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskartenauszug und Flurstücksnachweis)
    8. Schlussprüfung

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat (Widerspruchsfrist gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    keine, sofern der Antrag auf Vereinigung durch das Landesamt GeoInformation Bremen oder einen ÖbVI beglaubigt wird.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.

    Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.

    Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2024 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Vermessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English