Flurstückzerlegung beantragen
Möchten sie ein Grundstück (Flurstück) in 2 oder mehrere Grundstücke (Flurstücke) aufteilen bzw. zerlegen lassen?
Beschreibung
Die Zerlegungsvermessung dient der Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit der Schaffung neuer Flurstücke. Der Verlauf einer neuen Grenze richtet sich nach einem vorliegenden Grundstückskaufvertrag oder nach den Wünschen der Eigentümer:innen oder Erwerber:innen. Planungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben (z.B. Einhaltung von Grenzabständen) sind dabei zu berücksichtigen. In einem nachfolgenden Vermessungstermin werden den Beteiligten die Ergebnisse der Vermessung und der Abmarkung bekannt gegeben.
Online-Dienst
Flurstückzerlegung beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737
Ansprechpartner
Landesamt GeoInformation Bremen
Beschreibung
Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.
Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen
- der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
- der Erhebung bodenbezogener Abgaben
- der hoheitlichen Stadtplanung
- allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
- der zugehörigen Investitionstätigkeit.
Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.
Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ulrich Eckardt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 9608090
E-Mail: info@vbeckardt.de
Internet
Weitere Informationen
Aufzug vorhanden.
1. OG links
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sebastian Horst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 - 62 32 23
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Henning Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 471 590 3307
E-Mail: vermamt@magistrat.bremerhaven.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz)
- Fachliche Weisung Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen (FW LiegVerm) vom 3. Juni 2019 , zuletzt geändert durch Verfügung vom 25. Oktober 2020
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
Verfahrensablauf
- Schriftliche Beauftragung mit Formular oder formlos; Wenn Planungsunterlagen und/ oder Grundstückskaufvertrag vorhanden, diese(n) bitte zuschicken!
- Unterlagenvorbereitung
- Abstimmung des Vermessungstermins
- Örtliche Vermessung durch Vermessungstrupp
- Innerdienstliche Bearbeitung mit Koordinierung der Grenzpunkte und Ermittlung der neuen Flächengrößen und Vergabe der neuen Flurstücksnummern
- Prüfung der Messung
- Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster (Fortführung der Liegenschaftskarte und des Liegenschaftsbuchs)
- Erstellung und Versand der Auflassungsschriften sowie Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskatasterauszug)
- Rechnungserstellung
- Schlußprüfung
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen die Abmarkung und gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters; bei Vorlage der Rechtsbehelfsverzichte aller Beteiligten kann die Bearbeitung der Vermessung fortgeführt und ins Liegenschaftskataster übernommen werden)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Vermessung