vorgesehen zum Löschen - Baumfällgenehmigung Erteilung

    Fällung und Rückschnitt von Bäumen und Gebüschen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres

    Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden?

    Beschreibung

    Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Grundstücken müssen bei einer geplanten Baumfällung oder einem Rückschnitt von Bäumen bzw. Gebüsch folgendes beachten:

    In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres gilt das sogenannte "Sommerfällverbot". Es dürfen Bäume, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, gefällt oder gerodet werden. Zulässig ist ein Form- und Pflegeschnitt (z.B. einer Gartenhecke).

    Wichtiger Hinweis: In Bremen und Bremerhaven gilt eine Baumschutzverordnung. Für alle geplanten Maßnahmen an geschützten Bäumen ist ein Antrag bei der Naturschutzbehörde zu stellen.

    Online-Dienst

    Onlinedienst - Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden

    ID: S100003_S1000030001354424

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    • Frau Christine Emptmeyer      E-Mail: christine.kuelker@umwelt.bremen.de
            Telefon: +49 421 361 59891
            Fax: +49 421 496 59891

    Ansprechpartner

    Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Abtl. 3 | Natur, Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reeperbahn 2

    28217 Bremen

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Eingang Ansgaritorstraße 2

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine besonderen Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Inhalten zu stellen:

    • Antragsteller/-in (Name und Anschrift)
    • betroffenes Grundstück (Anschrift/Flur und Flurstück)
    • Pflanzenart/en (z.B. Birke, Efeu, Brombeergebüsch, o. ä.)
    • Gründe für die Fällung oder den Rückschnitt
    • Angaben zu vorhandenen Nist- und Brutstätten

    Kosten

    positiver Bescheid: Gebühr 94.0 EUR

    ablehnender Bescheid: Gebühr 47.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Baumschutzverordnung ist zu beachten!
    • Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die nicht aufgeschoben werden können und nicht auf andere Weise durchgeführt werden können, sind ohne Befreiung zulässig, wenn der Baum oder das Gebüsch an Straßen, Wegen oder auf Grundstücken stehen, die von Personen betreten werden. Die Bäume oder das Gebüsch, das zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gefällt werden soll, sollte im eigenen Interesse im Vorwege mindestens fotografisch dokumentiert werden.
    • Fragen zum Nachbarrecht und Bäumen können nicht beantwortet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bremen

    Herausgeber

    Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2023 (von: Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen)

    Stichwörter

    Sommerfällverbot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English