Genehmigung zum Fällen und zum Beschneiden eines Baumes, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist
Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?
Beschreibung
Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Grundstücken müssen bei einer geplanten Baumfällung, einem Rückschnitt an einem geschützten Baum (oder einer Baumaßnahme) folgendes beachten:
In Bremen und Bremerhaven gilt eine Baumschutzverordnung. Für alle geplanten Maßnahmen an geschützten Bäumen ist die Baumschutzverordnung zu beachten und gegebenenfalls ein Antrag auf Befreiung bei der Naturschutzbehörde zu stellen. Für Fällung oder Rückschnitt von Bäumen, die nicht nach der Baumschutzverordnung geschützt sind, gelten die Angaben unter der Dienstleistungsbeschreibung "Fällung und Rückschnitt von Bäumen und Gebüschen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres".
Online-Dienst
Onlinedienst - Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Frau M.Sc. Katharina OhmstedeOrtsamtsbereiche:
- Blockland
- Horn-Lehe
- Schwachhausen
- Vahr
- Walle
- Findorff
- Mitte
- östliche Vorstadt
- Häfen
E-Mail: katharina.ohmstede@umwelt.bremen.de - Frau B.Sc. Maren SemelaOrtsamtsbereiche:
- Gröpelingen
- Burglesum
- Vegesack
- Blumenthal
E-Mail: maren.semela@umwelt.bremen.de - Frau Dipl.Ing Corinna KreßOrtsamtsbereiche:
- Borgfeld
- Oberneuland
- Osterholz
- Hemelingen nördlich der Bahnlinie
E-Mail: corinna.kress@umwelt.bremen.de - Herr Dipl.-Forstwirt Rudolf MönkemeyerOrtsamtsbereiche:
- Häfen links der Weser
- Seehausen
- Strom
- Woltmershausen
- Huchting
E-Mail: rudolf.moenkemeyer@umwelt.bremen.de - Herr Julian JakubowskiOrtsamtsbereiche:
- Neustadt
- Obervieland
- Hemelingen südlich der Bahnlinie
E-Mail: julian.jakubowski@umwelt.bremen.de
Ansprechpartner
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft | Abtl. 3 | Natur, Wasser
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 361-2407
E-Mail: office@bau.bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Eingang Ansgaritorstraße 2
erforderliche Unterlagen
Formulare
- Formular Antrag auf Befreiung von den Verboten der Bremer BaumschutzverordnungAntragsvordruck als Hilfestellung Kein Online-Service Unterschrift erforderlich Einreichen per Fax oder Post möglich
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Formloser Antrag mit folgenden Inhalten:
- Antragsteller/-in (Name und Anschrift)
- betroffenes Grundstück (Anschrift/Flur und Flurstück)
- Baumart und Stammumfang (in 1m Höhe gemessen)
- Abstand zum Wohngebäude (in 1m Höhe gemessen)
- Gründe für die Fällung oder den Rückschnitt
Kosten
positiver Bescheid: Gebühr 94.0 EUR
positiver Bescheid (Gestattung, bei Bauvorhaben): Gebühr 138.0 EUR
ablehnender Bescheid: Gebühr 47.0 EUR
ablehnender Bescheid (Gestattung, bei Bauvorhaben): Gebühr 69.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Unter die Baumschutzverordnung fallen folgende Bäume:
1. Laubbäume einschließlich Schalenobst grundsätzlich mit einem Stammumfang von mindestens 120 cm,
2. Obstbäume, die keiner erwerbsgärtnerischen Nutzung unterliegen, sowie Bäume der Gehölzarten Ilex (Stechpalme), Taxus (Eibe) und Crataegus (Weiß- oder Rotdorn) mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm,
3. Bäume der Gehölzart Salix (Weide) mit einem Stammumfang von mindestens 300 cm sowie als Kopfweiden ausgebildete Bäume der Gehölzart Salix (Weide) mit einem Stammumfang von mindestens 120 cm,
4. Nadelbäume, außer Taxus (Eibe), mit einem Stammumfang von mindestens 300 cm.
Nicht geschützt sind:
1. Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie gewerblichen Zwecken dienen,
2. Bäume der Gehölzarten Populus (Pappel) und Betula (Birke),
3. Bäume auf den Parzellen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes,
4. abgestorbene Bäume,
5. Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 250 cm, die einen Abstand von weniger als 400 cm zu zugelassenen baulichen Anlagen, die der Wohnnutzung dienen, aufweisen. Maßgeblich ist der Abstand zwischen der dem Gebäude zugewandten Stammseite und der Gebäudewand (ohne Vorbauten wie beispielsweise Balkone, Wintergärten, Terrassen) in 100 cm Baumhöhe.
Hinweis: Fragen zum Nachbarrecht können nicht beantwortet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.02.2024
Stichwörter
Baum fällen oder schneiden