Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen
Sie können sich mit Ihrem:Ihrer Nachbar:in nicht über den Grenzverlauf einigen? Oder Sie wollen eine Garage genau auf die Grenze bauen? Dann können Sie Ihre Grundstücksgrenze amtlich feststellen lassen.
Beschreibung
Die Lage der Grenzen Ihres Grundstücks ist im Liegenschaftskataster nachgewiesen. Mit Hilfe dieses Nachweises wird vor Ort der Grenzverlauf durch eine:n Vermessungsingenieur:in präzise festgestellt und mit Grenzzeichen, wie z.B. Grenzsteinen, Kunststoffmarken, Meißelkreuzen o.ä. dauerhaft gekennzeichnet. Abweichungen zu bestehenden Grenzeinrichtungen, wie z.B. Zäune werden dokumentiert. Sie selbst und alle beteiligten Nachbar:innen werden zu einem Termin vor Ort eingeladen. Dort wird allen Beteiligten das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung wird in einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde hat Beweiskraft vor Gericht. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie dieser Urkunde.
Hinweis: Grenzzeichen, die auch "Abmarkungen" genannt werden, stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Wer sie absichtlich entfernt oder verändert macht sich strafbar.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
- Herr Jannik Penczek E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-5597 - Herr Feyzi Sönmezsoy E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-16492 - Herr Tom Wolfgart E-Mail: vermessung@geo.bremen.de
Telefon: +49 421 361-10737
Ansprechpartner
Landesamt GeoInformation Bremen
Beschreibung
Landesvermessung, Liegenschaftskataster, amtliche Wertermittlung und Bodenordnung sind die Hauptaufgaben des Landesamtes GeoInformation Bremen.
Sie dienen mit ihren Grundlagenfunktionen
- der Sicherung des Eigentums an Grundstücken und Gebäuden
- der Erhebung bodenbezogener Abgaben
- der hoheitlichen Stadtplanung
- allen öffentlichen und privaten Planungs- und Bauvorhaben
- der zugehörigen Investitionstätigkeit.
Sie dienen darüber hinaus dem Grundstücks- und Immobilienverkehr, den Maßnahmen im Umwelt-, Hochwasser- und Katastrophenschutz sowie insgesamt allen flächenbezogenen Bedürfnissen unserer Gesellschaft im Sinne einer geordneten Daseinsvorsorge.
Ohne das Landesamt GeoInformation Bremen wird kein Grundstück gebildet, kein Bebauungsplan aufgestellt, kein Haus finanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 09:00 - 15:00 Telefonische Erreichbarkeit; Fr 09:00 - 12:00 Telefonische Erreichbarkeit; Mi 09:00 - 15:00 Persönliche Erreichbarkeit oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Ulrich Eckardt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 9608090
E-Mail: info@vbeckardt.de
Internet
Weitere Informationen
Aufzug vorhanden.
1. OG links
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Sebastian Horst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Do 07:30 - 16:30; Fr 07:30 - 13:30
Kontakt
Telefon: +49 421 - 62 32 23
Internet
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Henning Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Jan Wilhelm Schaefer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 421 557600
E-Mail: info@vermessung-bremen.de
Internet
Weitere Informationen
Nicht barrierefrei.
Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 09:00 - 17:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung; Di-Fr 09:00 - 12:00 außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 471 590 3307
E-Mail: vermamt@magistrat.bremerhaven.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Das betroffene Grundstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
- Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Erbbauberechtigte oder Bevollmächtigte eines der Grundstücke, die der festzustellenden Grenze anliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Schriftlicher Antrag (auch per Internet, E-Mail oder Fax möglich) durch den:die Antragsteller:in.
- Abstimmung des Messungstermins durch das Landesamt GeoInformation Bremen.
- Durchführung der örtlichen Messung und Mitteilung des Termins vor Ort, eventuell zeitlich versetzt.
- Bekanntgabe an alle nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden einer Kopie der Urkunde.
- Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster
- Versenden des Kostenbescheides, bei Veränderungen im Liegenschaftskataster Versenden der Veränderungsmitteilungen.
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (Widerspruchsfrist nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung gegen Grenzfeststellung und Abmarkung.)
Bearbeitungsdauer
Nach ca. 7 Wochen nach Antragseingang ist die Vermessung ins Liegenschaftskataster übernommen und der Kostenbescheid dem Kostenpflichtigen zugestellt.
Kosten
(brutto) bei 1 Grenzpunkt: Gebühr 1288.5 EUR
(brutto) bei 2 Grenzpunkten: Gebühr 1735.5 EUR
(brutto) bei 4 Grenzpunkten: Gebühr 2629.5 EUR
(brutto) bei 3 Grenzpunkten: Gebühr 2182.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Angabe der betroffenen Flurstücke: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstücksnummer
Gültigkeitsgebiet
Bremen
Herausgeber
Serviceportal der Freien Hansestadt Bremen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2024
Stichwörter
Vermessung