Mietpreisüberhöhung melden

    Wenn Sie eine überhöhte Miete vermuten, können Sie das der zuständigen Stelle melden. Diese prüft dann, ob die Höhe der Miete zulässig ist.

    Beschreibung

    Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete für einen Wohnraum nicht unverhältnismäßig hoch ansetzen, sondern müssen sich dabei an gesetzlich vorgeschriebene Richtwerte halten.

    Eine Mietüberhöhung kann vorliegen, wenn die Miete mehr als 20 % höher ist, als die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen (örtliche Vergleichsmiete). Mietwucher kann vorliegen, wenn die Miete 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

    Wenn Sie als Mieterin oder Mieter vermuten, dass Ihre Miete zu hoch angesetzt wurde, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle wird Ihre Meldung prüfen und eventuell rechtliche Schritte gegen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter einleiten.

    Online-Dienst

    Mietenmelder

    ID: S100002_S1000020040000000338

    Beschreibung

    Der Mietenmelder bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem Verdacht einer überhöhten Miete an die zuständige Dienststelle zu wenden. Diese prüft Ihre Angaben anhand der in Hamburg geltenden Maßgaben für eine zulässige Höhe des Mietzinses.

    Online erledigen

    • Mietenmelder
      Der Mietenmelder bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem Verdacht einer überhöhten Miete an die zuständige Dienststelle zu wenden. Diese prüft Ihre Angaben anhand der in Hamburg geltenden Maßgaben für eine zulässige Höhe des Mietzinses.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

    Ansprechpartner

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen)

    Aktuelles

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen

    Beschreibung

    Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Mietvertrag

    Voraussetzungen

    Ihre Meldung betrifft eine Mietwohnung in Hamburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__5

    Rechtsbehelf

    Nicht notwendig

    Verfahrensablauf

    • Sie öffnen den bereitgestellten Online-Dienst und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
    • Sie reichen Ihre Meldung über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und kommt bei Rückfragen wieder auf Sie zu.
    • Wenn die zuständige Stelle feststellt, dass eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegt, leitet sie weitere Maßnahmen ein.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Mietpreisüberhöhung am 24.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Mietenmelder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en