• Eppendorf (Landkreis Eppendorf, Hamburg)

Mietpreisüberhöhung melden

Wenn Sie eine überhöhte Miete vermuten, können Sie das der zuständigen Stelle melden. Diese prüft dann, ob die Höhe der Miete zulässig ist.

Beschreibung

Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete für einen Wohnraum nicht unverhältnismäßig hoch ansetzen, sondern müssen sich dabei an gesetzlich vorgeschriebene Richtwerte halten.

Eine Mietüberhöhung kann vorliegen, wenn die Miete mehr als 20 % höher ist, als die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen (örtliche Vergleichsmiete). Mietwucher kann vorliegen, wenn die Miete 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Wenn Sie als Mieterin oder Mieter vermuten, dass Ihre Miete zu hoch angesetzt wurde, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle wird Ihre Meldung prüfen und eventuell rechtliche Schritte gegen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter einleiten.

Online-Dienst

Mietenmelder

ID: S100002_S1000020040000000338

Beschreibung

Der Mietenmelder bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem Verdacht einer überhöhten Miete an die zuständige Dienststelle zu wenden. Diese prüft Ihre Angaben anhand der in Hamburg geltenden Maßgaben für eine zulässige Höhe des Mietzinses.

Online erledigen

  • Mietenmelder
    Der Mietenmelder bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem Verdacht einer überhöhten Miete an die zuständige Dienststelle zu wenden. Diese prüft Ihre Angaben anhand der in Hamburg geltenden Maßgaben für eine zulässige Höhe des Mietzinses.

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpartner

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen)

Aktuelles

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen

Beschreibung

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Mietvertrag

Voraussetzungen

Ihre Meldung betrifft eine Mietwohnung in Hamburg.

Rechtsgrundlage(n)

§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__5

Rechtsbehelf

Nicht notwendig

Verfahrensablauf

  • Sie öffnen den bereitgestellten Online-Dienst und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
  • Sie reichen Ihre Meldung über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und kommt bei Rückfragen wieder auf Sie zu.
  • Wenn die zuständige Stelle feststellt, dass eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegt, leitet sie weitere Maßnahmen ein.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Mietpreisüberhöhung am 24.02.2025

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Mietenmelder

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en