- Rissen (Landkreis Rissen, Hamburg)
Mietpreisüberhöhung melden
Wenn Sie eine überhöhte Miete vermuten, können Sie das der zuständigen Stelle melden. Diese prüft dann, ob die Höhe der Miete zulässig ist.
Beschreibung
Vermieterinnen und Vermieter dürfen die Miete für einen Wohnraum nicht unverhältnismäßig hoch ansetzen, sondern müssen sich dabei an gesetzlich vorgeschriebene Richtwerte halten.
Eine Mietüberhöhung kann vorliegen, wenn die Miete mehr als 20 % höher ist, als die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen (örtliche Vergleichsmiete). Mietwucher kann vorliegen, wenn die Miete 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter vermuten, dass Ihre Miete zu hoch angesetzt wurde, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle wird Ihre Meldung prüfen und eventuell rechtliche Schritte gegen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter einleiten.
Eine Mietüberhöhung kann vorliegen, wenn die Miete mehr als 20 % höher ist, als die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen (örtliche Vergleichsmiete). Mietwucher kann vorliegen, wenn die Miete 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter vermuten, dass Ihre Miete zu hoch angesetzt wurde, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Die zuständige Stelle wird Ihre Meldung prüfen und eventuell rechtliche Schritte gegen Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter einleiten.
Online-Dienst
Mietenmelder
Beschreibung
Der Mietenmelder bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem Verdacht einer überhöhten Miete an die zuständige Dienststelle zu wenden. Diese prüft Ihre Angaben anhand der in Hamburg geltenden Maßgaben für eine zulässige Höhe des Mietzinses.
Online erledigen
- MietenmelderDer Mietenmelder bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem Verdacht einer überhöhten Miete an die zuständige Dienststelle zu wenden. Diese prüft Ihre Angaben anhand der in Hamburg geltenden Maßgaben für eine zulässige Höhe des Mietzinses.
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen)
Aktuelles
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen
Beschreibung
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Wohnen
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
Mietvertrag
Voraussetzungen
Ihre Meldung betrifft eine Mietwohnung in Hamburg.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__5
https://www.gesetze-im-internet.de/wistrg_1954/__5
Rechtsbehelf
Nicht notwendig
Verfahrensablauf
- Sie öffnen den bereitgestellten Online-Dienst und füllen die Abfragemaske vollständig aus.
- Sie reichen Ihre Meldung über den bereitgestellten Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und kommt bei Rückfragen wieder auf Sie zu.
- Wenn die zuständige Stelle feststellt, dass eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vorliegt, leitet sie weitere Maßnahmen ein.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Mietpreisüberhöhung am 24.02.2025
Stichwörter
Mietenmelder