Eintragungsbewilligung für das Grundbuch öffentliche Beglaubigung

    Eintragungsbewilligung für das Grundbuch öffentlich beglaubigen lassen

    Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen die beglaubigte Bewilligung desjenigen, der durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.

    Beschreibung

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen über Grundstücke und deren Rechte festgehalten werden. Es gibt Auskunft darüber, wem ein Grundstück gehört, welche Belastungen darauf liegen (zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden) und ob besondere Rechte oder Beschränkungen bestehen. Es wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes geführt.
    Wenn Sie eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Bewilligung von der Person, die durch die Eintragung benachteiligt wird.

    Soll beispielsweise eine Grundschuld eingetragen werden, ist der Eigentümer des Grundstücks auf dem die Grundschuld lasten soll, betroffen. Sie benötigen seine beglaubigte Bewilligung.
    Die Eintragungsbewilligung muss von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden. Wenden Sie sich dafür direkt an eine Notarin oder einen Notar. Diese übernehmen nicht nur die Beglaubigung, sondern beraten Sie auch zu Grundbuchangelegenheiten und können die nötigen Anträge für Sie einreichen.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten

    Weitere Informationen

    Das Fax ist fristwahrend.
    Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

    Weitere Informationen

    Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend. 

    Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

    Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
    Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
    Endnummer: 6 und 1.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. 

    Weitere Informationen

    Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
    Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
    Endnummer: 76 und 01.
     

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

    Kontaktperson

    • Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
      Hausanschrift

      Caffamacherreihe 20

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 43-3953

      Fax: +49 40 4279-83238

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen lassen.
    Sie haben eine beglaubigte Bewilligung der Person, die durch die Eintragung einen Nachteil erleidet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 19 Grundbuchordnung (GBO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__19.html

    § 29 Grundbuchordnung (GBO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html

    Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) 
    https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Das Grundbuchamt nimmt keine Beglaubigungen vor. Wenden Sie sich dafür an einen Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl.
     
    • Suchen Sie über die bundesweite Notarsuche einen Notar aus.
    • Vereinbaren Sie einen Termin.
    • Lassen Sie sich von dem Notar zu der gewünschten Eintragung beraten.
    • Der Notar beglaubigt die Bewilligung und beantragt in der Regel auch die Eintragung beim Grundbuchamt für Sie.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom von dem jeweiligen Notariat ab.

    Kosten

    Die Kosten für die Beglaubigung und Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
    Erkundigen Sie sich für die konkreten Kosten bei einem Notar Ihrer Wahl.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 10.02.2025

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Formzwang Grundbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en