- Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)
Eintragen einer Zwangshypothek
Beschreibung
Dazu müssen Sie zunächst die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek am Grundstück des Schuldners beantragen.
Falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt, sichern Sie sich so eine gute Rangstelle für Ihre Forderung gegenüber anderen Gläubigern.
Die Geldsumme, zu der das Grundstück versteigert wird, wird in der Reihenfolge des Gläubigerranges verteilt. Ein guter Rang Ihrer Zwangshypothek am Grundstück erhöht die Chance aus der Versteigerung Geld zu erhalten.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Grundstücksbezeichnung (Grundbuch- oder Lagebezeichnung)
- Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift beziehungsweise Firma und Sitz, Geburtsdatum)
- bei mehreren Gläubigern oder Gläubigerinnen das Gemeinschaftsverhältnis (zum Beispiel in Bruchteilen zu 1/2 oder Gesamtgläubigerschaft gemäß § 428 BGB)
- Angaben zum Schuldner oder zur Schuldnerin (Name, Anschrift beziehungsweise Firma und Sitz)
- Angaben zur Vollstreckungsforderung, den Zinsen, und eventuellen Nebenleistungen
Fügen Sie dem Antrag bei:
- Die vollstreckbare Ausfertigung oder den Vollstreckungsbescheid im Original.
- Eine einfache oder beglaubigte Kopie des Titels ist nicht ausreichend!
- Die Unterlagen erhalten Sie nach der Eintragung zurück.
Forderungsaufstellung
- Erstellen Sie bitte eine Liste aller Forderungen, die Sie geltend machen wollen.
- Die Liste muss auch bereits geleistete Zahlungen des Schuldners beziehungsweise der Schuldnerin enthalten.
- Für eventuelle Zinsen müssen Sie die Zinshöhe und den Zinsbeginn angeben.
- Die Zinsen sind nicht auszurechnen.
- Wenn Sie Vollstreckungskosten geltend machen, müssen Sie die Belege dazu einreichen.
Voraussetzungen
Die Zwangssicherungshypothek wird nur auf Antrag eingetragen.
Mindesthöhe der Forderung
Die Gesamtforderung muss über 750 EUR liegen. Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind.
Die Vollstreckung kann sich aus mehreren Vollstreckungstiteln ergeben, zum Beispiel aus einem Urteil und einem Kostenfestsetzungsbeschluss. Bisher entstandene Vollstreckungskosten können hinzugerechnet werden.
Unzulässigkeit einer Gesamtzwangshypothek
Wenn der Schuldner mehrere Grundstücke hat und Sie die Zwangshypothek auf mehreren Grundstücken eintragen wollen, müssen Sie explizit angeben, welche Teilforderung auf welchem Grundstück lasten soll. Die Teilforderungen müssen ebenfalls über 750 Euro betragen.
Voreintragung
Der Schuldner oder die Schuldnerin muss als Eigentümer oder Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Sollte der Eigentümer nicht eingetragen sein, obwohl er eingetragen sein müsste, können Sie mit dem vollstreckbaren Titel die Berichtigung des Grundbuchs beantragen.
Vollstreckungstitel
Sogenannte Titel sind gerichtliche Entscheidungen (zum Beispiel Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungsbescheide) oder eine Erklärung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat (zum Beispiel Vergleiche und notarielle Urkunden).
Vollstreckungsklausel
Die Vollstreckungsklausel ist ein gesetzlich vorgeschriebener Text auf dem Vollstreckungstitel und lautet zum Beispiel: "Die vorstehende Ausfertigung wird der Klägerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt." Diesen Text darf in aller Regel nur die Stelle anbringen, die den Vollstreckungstitel erstellt hat, also in den meisten Fällen das Gericht (so genannte vollstreckbare Ausfertigung). Die Vollstreckungsklausel zeigt an, dass aus dem Titel vollstreckt werden darf. Vollstreckungsbescheide benötigen eine solche Klausel nicht.
Zustellung
Der Vollstreckungstitel muss vor Beginn der Zwangsvollstreckung an den Schuldner oder die Schuldnerin zugestellt werden.
Mit der Vollstreckungsklausel wird daher auch die Zustellung bescheinigt. Die Zustellung anderer Vollstreckungstitel müssen Sie selbst beauftragen.
Fälligkeit
Ihre Forderung muss fällig sein. Das heißt, wenn diese erst mit dem Ablauf eines bestimmten Tages anfällt, müssen Sie diesen Tag abwarten.
Sicherheitsleistung
Bei einem vorläufig gegen Sicherheitsleistung vollstreckbaren Urteil, kann die Zwangshypothek nur eingetragen werden, wenn der Schuldner die Vollstreckung nicht durch Zahlen der Sicherheitsleistung (findet sich im Urteil) abgewendet hat.
Keine weiteren Vollstreckungshindernisse
Im Grundbuch darf zum Beispiel kein Vermerk über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 867 Absatz 1 ZPO
§ 720a ZPO
§ 724 ZPO
§ 725 ZPO
§ 750 ZPO
§ 751 ZPO
§ 765 ZPO
§ 866 ZPO
Grundbuchordnung (GBO)
§ 39 GBO
§ 47 GBO
§ 13 GBO
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
§ 34 GNotKG
Anlage 1 zum GNotKG
Anlage 2 zum GNotKG
§ 428 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek im Grundbuch Ihres Schuldners beim zuständigen Grundbuchamt. Das ist das Grundbuchamt für das Grundstück des Schuldners.
- Fügen Sie Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen und fordert Unterlagen nach, falls etwas fehlt.
- Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch ein.
- Die Eintragung erfolgt im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens und somit - auch - gegen den Willen des Schuldners.
- Sie und Ihr Schuldner werden über die Eintragung informiert.
Fristen
In Einzelfällen (zum Beispiel bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen, Sicherungsvollstreckung und notariellen Urkunden) dürfen Sie mit der Zwangsvollstreckung erst beginnen, wenn seit der Zustellung des Urteils und der Vollstreckungsklausel an den Schuldner oder die Schuldnerin zwei Wochen vergangen sind.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 28.11.2024
Stichwörter
In Grundstück vollstrecken