Wohnungsgrundbuch anlegen lassen
Beschreibung
Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer
- eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben oder
- einen Teilungsvertrag abschließen.
Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt, der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Hinweis: Die Bestimmungen für Grundbucheintragungen und die damit verbundenen Formalitäten sind vielschichtig. Sie sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen.
Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt durch das Anlegen der Wohnungsgrundbücher.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit für Eiltsachen ist gewährleistet.
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Eintragungsantrag
- Teilungserklärung oder Teilungsvertrag
- Aufteilungsplan
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Gegebenenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Genehmigung der Baubehörde nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) und gegebenenfalls nach §§172, 173 BauGB.
Voraussetzungen
- Die Wohnungen oder sonstigen Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Das müssen Sie der Baubehörde unter anderem durch Vorlage der Aufteilungspläne nachweisen. Die Baubehörde erteilt Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
- Die Abgeschlossenheit der Räume (zum Beispiel Wohnungen) ist zwingende Voraussetzung für die Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentumsrechte.
- Die Teilungserklärung des Eigentümers muss notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
- Die vertragliche Einräumung muss notariell beurkundet sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
- § 4 Formvorschriften
- § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
- § 6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
- § 7 Grundbuchvorschriften
- § 8 Teilung durch den Eigentümer
- § 13 Antrag
- § 19 Bewilligungsgrundsatz
- § 20 Einigungsgrundsatz
- § 29 Form des Nachweises
- § 71 ff. Beschwerde
- § 34 Gebührenstaffelung
- § 42 Wohnungs- und Teileigentum
- Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG) Nummern 21200 oder 21100; Nummer 14112
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie müssen die Eintragung beim Grundbuchamt beantragen. In der Regel wird die Eintragung aber von der Notarin oder dem Notar veranlasst, die oder der die Teilungserklärung beglaubigt beziehungsweise den Teilungsvertrag beurkundet hat.
- Die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen werden durch die zuständige Rechtspflegerin oder den zuständigen Rechtspfleger beim Grundbuchamt geprüft.
- Sollten Unterlagen nicht vollständig oder formgerecht vorliegen, wird die zuständige Rechtspflegerin oder der zuständige Rechtspfleger die Notarin, den Notar oder Sie schriftlich hierüber informieren und zur Einreichung der noch fehlenden Unterlagen oder den formgerechten Unterlagen auffordern.
- Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die zuständige Rechtspflegerin oder der zuständige Rechtspfleger die Wohnungsgrundbücher anlegen. Damit wird die Teilung wirksam. Bei den Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die das Grundbuchamt für jeden Miteigentumsanteil (das heißt: für jede Wohnung) anlegt.
- Hier wird eingetragen:
- den Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
- das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum (z.B. Wohnung oder Garage)
- die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte
- Hier wird eingetragen:
- Die erfolgte Eintragung wird Ihnen oder der beauftragten Notarin beziehungsweise dem Notar bekannt gemacht.
- Die Rechnung des Grundbuchamtes wird an Sie übersandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Geschäftswert ist der Wert des bebauten Grundstücks beziehungsweise der Wert des Grundstücks zuzüglich des Werts des zu errichtenden Bauwerks.
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenhöhe stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.
Lassen Sie sich dahingehend am besten von einer Notarin oder einem Notar beraten. Neben den Kosten für die Tätigkeit des Grundbuchamtes fallen auch für die Tätigkeit des Notars Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Die Höhe der Notarkosten erfragen Sie bitte beim Notariat.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 03.12.2024
Stichwörter
Wohnung ins Grundbuch