• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)
Wohnungsgrundbuch Anlegung

Wohnungsgrundbuch anlegen lassen

Wenn Sie Grundstückseigentümer sind, können Sie Ihr Grundstück in Wohnungen aufteilen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie ein Gebäude auf einem Grundstück in einzelne Wohnungen aufteilen wollen, muss dies ins Grundbuch eingetragen werden. Man nennt das Begründung von Wohnungseigentum. 
Wohnungseigentum ist das Alleineigentum an einer Wohnung beziehungsweise an den Räumen, die als Wohnung genutzt werden sollen.
Jeweils zum Alleineigentum gehört ein Bruchteil (Miteigentumsanteil) an dem gemeinschaftlichen Eigentum, insbesondere an dem Grundstück.

Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer
  • eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben oder
  • einen Teilungsvertrag abschließen.
Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt, der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Die Eigentumswohnung kann dann
  • verkauft werden
  • mit Grundpfandrechten oder anderen Rechten belastet werden
  • vererbt werden
Hinweis: Die Bestimmungen für Grundbucheintragungen und die damit verbundenen Formalitäten sind vielschichtig. Sie sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen.

Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt durch das Anlegen der Wohnungsgrundbücher.

zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Altona

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Altona

Adresse

Hausanschrift

Max-Brauer-Allee 89

22765 Hamburg

S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten

Weitere Informationen

Das Fax ist fristwahrend.
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Adresse

Hausanschrift

Spohrstraße 6

22083 Hamburg

Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

Weitere Informationen

Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend. 

Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.

Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.

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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Mantius-Straße 8

21029 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.

Weitere Informationen

Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

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Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Blankenese

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Blankenese

Adresse

Hausanschrift

Dormienstraße 7

22587 Hamburg

S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Weitere Informationen

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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Deutsch

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Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Adresse

Hausanschrift

Buxtehuder Straße 9

21073 Hamburg

Öffnungszeiten

Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. 

Weitere Informationen

Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.

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Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Adresse

Hausanschrift

Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Weitere Informationen

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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Deutsch

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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Adresse

Hausanschrift

Schädlerstraße 28

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

Weitere Informationen

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.

Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
 

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 20

20355 Hamburg

U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

Kontaktperson

  • Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    Telefon Festnetz: +49 40 428 43-3953

    Fax: +49 40 4279-83238

Weitere Informationen

Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Eintragungsantrag
  • Teilungserklärung oder Teilungsvertrag
  • Aufteilungsplan
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Gegebenenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Genehmigung der Baubehörde nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) und gegebenenfalls nach §§172, 173 BauGB

Voraussetzungen

  • Die Wohnungen müssen in sich abgeschlossen sein. Das müssen Sie der Baubehörde unter anderem durch Vorlage der Aufteilungspläne nachweisen. Die Baubehörde erteilt Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Die Abgeschlossenheit der Räume (Wohnungen) ist zwingende Voraussetzung für die Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentumsrechte.
  • Die Teilungserklärung des Eigentümers muss notariell beglaubigt sein.
  • Die vertragliche Einräumung muss notariell beurkundet sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Eintragung beim Grundbuchamt beantragen. In der Regel wird die Eintragung aber von der Notarin oder dem Notar veranlasst, die oder der die Teilungserklärung beglaubigt beziehungsweise den Teilungsvertrag beurkundet hat.
  • Die zur Eintragung erforderlichen Unterlagen werden durch das Grundbuchamt geprüft.
  • Sollten Unterlagen nicht vollständig oder formgerecht vorliegen, wird das Grundbuchamt die Notarin, den Notar oder Sie schriftlich hierüber informieren und zur Einreichung der noch fehlenden Unterlagen oder den  formgerechten Unterlagen auffordern.
  • Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, legt das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher an, damit wird die Teilung wirksam.  
  • Bei den Wohnungsgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die das Grundbuchamt für jeden Miteigentumsanteil, das heißt für jede Wohnung, anlegt.
  • Hier trägt es ein:
    • den Bruchteil des Miteigentums am Grundstück
    • das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum (die Wohnung)
    • die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte
  • Die erfolgte Eintragung wird Ihnen und der beauftragten Notarin beziehungsweise dem Notar bekannt gemacht.
  • Die Rechnung des Grundbuchamtes wird an Sie übersandt.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Arbeitsanfall des Grundbuchamts ab.

Kosten

Die konkrete Gebühr errechnet sich nach dem Geschäftswert.
 
Geschäftswert ist der Wert des bebauten Grundstücks beziehungsweise der Wert des Grundstücks zuzüglich des Werts des zu errichtenden Bauwerks.
 
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenhöhe stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.
Lassen Sie sich dahingehend am besten von einer Notarin oder einem Notar beraten. Neben den Kosten für die Tätigkeit des Grundbuchamtes fallen auch für die Tätigkeit des Notars Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Die Höhe der Notarkosten erfragen Sie bitte beim Notariat.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare. Lassen Sie sich am besten wegen der Formvorschriften notariell oder anwaltlich beraten. Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 03.12.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Wohnung ins Grundbuch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en