Teileigentumsgrundbuch Anlegung

    Teileigentum begründen

    Wenn Sie Räume gewerblich und nicht zu Wohnzwecken nutzen wollen, können Sie dafür sogenanntes Teileigentum begründen. 

    Beschreibung

    Teileigentum ist das Eigentum (Sondereigentum; auch Raumeigentum genannt) an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (Grundstück sowie Gebäudeteile, die gemeinschaftlich genutzt werden).

    Die häufigsten Beispiele für Teileigentum sind:
    • Lagerräume 
    • Büros 
    • Praxen 
    • Kanzleien 
    • Restaurants 
    • Werkstätten 
    • Atelier für Künstler
    • Cafés
    • Geschäfte
    Wenn Sie Teileigentum begründen wollen, müssen Sie das in das Grundbuch eintragen lassen. Dafür werden Teileigentumsgrundbücher angelegt. Das bedeutet, dass für jede Raumeinheit ein eigenes, besonderes Grundbuchblatt angelegt wird.

    Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer
    • eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben oder
    • einen Teilungsvertrag abschließen.
    Die Teilungserklärung muss notariell beglaubigt, der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet werden.

    Hinweis: Die Bestimmungen für Grundbucheintragungen und die damit verbundenen Formalitäten sind vielschichtig. Sie sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt bietet voraussichtlich bis Freitag, 31.01.2025 eine persönliche Sprechzeit nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr an. 
     

    Weitere Informationen

    Das Fax ist fristwahrend.
    Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

    Weitere Informationen

    Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend. 

    Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

    Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
    Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
    Endnummer: 6 und 1.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Das Amtsgericht Hamburg-Harburg bietet am Montag, 23.12.2024, Freitag, 27.12.2024, Montag, 30.12.2024 und Donnerstag, 02.01.2025 keine persönlichen und telefonischen Sprechzeiten an.
    Die Erreichbarkeit für Eiltsachen ist gewährleistet.

    Weitere Informationen

    Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
    Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg bietet am Montag, 27.12.2024 und am Donnerstag, 30.12.2024 keine persönlichen und telefonischen Sprechzeiten an. Ein Bereitschaftsdienst für eilige, unaufschiebbare Angelegenheiten ist an beiden Tagen vorhanden.

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
    Endnummer: 76 und 01.
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

    Kontaktperson

    • Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
      Hausanschrift

      Caffamacherreihe 20

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 43-3953

      Fax: +49 40 4279-83238

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Eintragungsantrag
    • Teilungserklärung (notariell beglaubigt oder notariell beurkundet)
    oder
    • Teilungsvertrag (notariell beurkundet) 
    • Aufteilungsplan
    • Abgeschlossenheitsbescheinigung
    • gegebenenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
    • Genehmigung der Baubehörde nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) und gegebenenfalls nach §§172, 173 BauGB.

    Voraussetzungen

    Die Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Das müssen Sie der Baubehörde u.a. durch Vorlage der Aufteilungspläne nachweisen. Die Baubehörde erteilt Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung.

    Die Abgeschlossenheit der Räume (zum Beispiel Garagen, Kellerräume) ist zwingende Voraussetzung für die Aufteilung des Grundstücks in Teileigentumsrechte.
     
    Die Teilungserklärung des Eigentümers muss notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
    Die vertragliche Einräumung von Sondereigentum also der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Grundbuchbeschwerde

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag auf Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt. In der Regel wird die Eintragung aber von der Notarin oder dem Notar veranlasst, die oder der die Teilungserklärung beglaubigt beziehungsweise den Teilungsvertrag beurkundet hat.
    • Das Grundbuchamt prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, legt das Grundbuchamt Teileigentumsgrundbücher an. Bei Teilgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die das Grundbuchamt für jeden Miteigentumsanteil anlegt. Damit wird die Teilung wirksam.
    • Die Notarin beziehungsweise der Notar und Sie bekommen eine Eintragungsmittteilung.
    • Der Kostenbescheid wird an Sie übersandt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Arbeitsanfall des Grundbuchamts ab.

    Kosten

    • Die konkrete Gebühr errechnet sich nach dem Geschäftswert.
    • Geschäftswert ist der Wert des bebauten Grundstücks beziehungsweise der Wert des Grundstücks zuzüglich des Werts des zu errichtenden Bauwerks.
    • Bitte beachten Sie, dass die Gebührenhöhe stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.
    • Lassen Sie sich dahingehend am besten von einer Notarin oder einem Notar beraten. Neben den Kosten für die Tätigkeit des Grundbuchamtes fallen auch für die Tätigkeit des Notars Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Die Höhe der Notarkosten erfragen Sie bitte beim Notariat.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare. Lassen Sie sich wegen der Formvorschriften am besten notariell oder anwaltlich beraten.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 10.12.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gewerbliche Nutzung ins Grundbuch eintragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en