Teileigentum begründen
Beschreibung
Die häufigsten Beispiele für Teileigentum sind:
- Lagerräume
- Büros
- Praxen
- Kanzleien
- Restaurants
- Werkstätten
- Atelier für Künstler
- Cafés
- Geschäfte
Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer
- eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt abgeben oder
- einen Teilungsvertrag abschließen.
Hinweis: Die Bestimmungen für Grundbucheintragungen und die damit verbundenen Formalitäten sind vielschichtig. Sie sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit für Eiltsachen ist gewährleistet.
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Eintragungsantrag
- Teilungserklärung (notariell beglaubigt oder notariell beurkundet)
- Teilungsvertrag (notariell beurkundet)
- Aufteilungsplan
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- gegebenenfalls die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Genehmigung der Baubehörde nach § 250 BauGB (Baugesetzbuch) und gegebenenfalls nach §§172, 173 BauGB.
Voraussetzungen
Die Abgeschlossenheit der Räume (zum Beispiel Garagen, Kellerräume) ist zwingende Voraussetzung für die Aufteilung des Grundstücks in Teileigentumsrechte.
Die Teilungserklärung des Eigentümers muss notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Die vertragliche Einräumung von Sondereigentum also der Teilungsvertrag muss notariell beurkundet sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
Grundbuchordnung (GBO)
§ 13 Antrag
§ 19 Bewilligungsgrundsatz
§ 20 Einigungsgrundsatz
§ 29 Form des Nachweises
§ 71 ff. Beschwerde
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
§ 34 Gebührenstaffelung
§ 42 Wohnungs- und Teileigentum
Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG); Nummern 21200 oder 21100; Nummer 14112
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt. In der Regel wird die Eintragung aber von der Notarin oder dem Notar veranlasst, die oder der die Teilungserklärung beglaubigt beziehungsweise den Teilungsvertrag beurkundet hat.
- Das Grundbuchamt prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, legt das Grundbuchamt Teileigentumsgrundbücher an. Bei Teilgrundbüchern handelt es sich um besondere Grundbuchblätter, die das Grundbuchamt für jeden Miteigentumsanteil anlegt. Damit wird die Teilung wirksam.
- Die Notarin beziehungsweise der Notar und Sie bekommen eine Eintragungsmittteilung.
- Der Kostenbescheid wird an Sie übersandt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Die konkrete Gebühr errechnet sich nach dem Geschäftswert.
- Geschäftswert ist der Wert des bebauten Grundstücks beziehungsweise der Wert des Grundstücks zuzüglich des Werts des zu errichtenden Bauwerks.
- Bitte beachten Sie, dass die Gebührenhöhe stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.
- Lassen Sie sich dahingehend am besten von einer Notarin oder einem Notar beraten. Neben den Kosten für die Tätigkeit des Grundbuchamtes fallen auch für die Tätigkeit des Notars Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an. Die Höhe der Notarkosten erfragen Sie bitte beim Notariat.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 10.12.2024
Stichwörter
Gewerbliche Nutzung ins Grundbuch eintragen