Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe bei sonstigen Behinderungen, Bewilligung
Beschreibung
Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:
- weder Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
- Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie ausschließlich:
- zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und
- ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.
- den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
- Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für:
- Klassenfahrten,
- persönlichen Schulbedarf,
- Schülerfahrkarten,
- ergänzende Lernförderung,
- Mittagessen in Schulen oder
- Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches.
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
- zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, zum Beispiel Schulden beim Energieversorger.
- Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.
Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:
- die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind,
- werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind,
- alleinerziehend sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten,
- wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt,
- das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (zum Beispiel Boiler) oder
- Sie Schülerin oder Schüler sind und aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben.
mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer
Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel:
- Erwerbseinkommen,
- Unterhaltsleistungen und
- Renteneinkünfte.
ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken.
Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen,
zum Beispiel:
- ein angemessenes Hausgrundstück.
Online-Dienst
Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, früher auch Sozialhilfe genannt, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel durch Krankheit, Ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können.
Online erledigen
- Antrag auf Hilfe zum LebensunterhaltSie können aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht arbeiten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Sie erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt, früher auch Sozialhilfe genannt, wenn Sie vorübergehend, zum Beispiel durch Krankheit, Ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
E - SDZ 18 2503
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - Ces
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Wei - Wesr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2503
Fax: +49 40 427 90-3060
E-Mail: sdz18@eimsbuettel.hamburg.de
E - SDZ 18 3308
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Cet - Gae
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Wess - Wik
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3308
Fax: +49 40 427 90-3060
E - SDZ 18 2508
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Gaf - Kag
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Wil - Wog
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2508
Fax: +49 40 427 90-3060
E - SDZ 18 2527
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Kah - Lub
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Woh - Wul
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2527
Fax: +49 40 427 90-3060
E - SDZ 18 2185
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Wum - Zel
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Luc - Pir
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2185
Fax: +49 40 427 90-3060
E - SDZ 18 2526
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Zem - Zz
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Pis - Schuq
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2526
Fax: +49 40 427 90-3060
E - SDZ 18 2451
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Schur - Weh
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2451
Fax: +49 40 427 90-3060
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel, gegebenenfalls Meldebestätigung
- Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid
- Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
- Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben, Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Wohn- und Betreuungsvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
- Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
- Aktueller SGB IX Bescheid, wie z.B. Leistungesbescheid der Eingliederungshilfe
Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt wird
weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, wie zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Schwerbehindertenausweis, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen.
Voraussetzungen
Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
- befristet voll erwerbsgemindert oder
- beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht
- Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.
- Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Sie erhalten keine:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
- Grundleistungen für Asylsuchende.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information
in Form eines Antrages.
- Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten,
sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.
Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch
einlegen können.
Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso
enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist
Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen insbesondere Ihrer Einkommens- und
Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.
Fristen
Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine
Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der
Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid -
nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe
des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Werden Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes zusätzlich zu Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe (EGH) gewährt, erhält der Berechtigte ab 2020 diese beiden Leistungen von unterschiedlichen Dienststellen. Der Leistungsbescheid der EGH wird zentral vom Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirk Wandsbek (W/EH) und der Bescheid über Sozialhilfleistungen vom zuständigen Sozialamt im Bezirk erlassen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel) am 22.11.2024
Stichwörter
Sicherung des Lebensunterhaltes