Grundpfandrechte im Grundbuch Löschung

    Löschung von Grundpfandrechten im Grundbuch

    Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und auf diesem im Grundbuch Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) eingetragen sind, können Sie die Löschung der Rechte beantragen.
    Sie können die Löschung auch beantragen, wenn Sie der Gläubiger des Grundpfandrechts sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Kredit bei einer Bank beglichen haben und dafür ein Grundpfandrecht (Grundschuld, Hypothek) im Grundbuch Ihres Grundstücks eingetragen wurde, besteht die Möglichkeit, den Eintrag im Grundbuch löschen zu lassen.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt bietet voraussichtlich bis Freitag, 31.01.2025 eine persönliche Sprechzeit nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr an. 
     

    Weitere Informationen

    Das Fax ist fristwahrend.
    Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

    Weitere Informationen

    Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend. 

    Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

    Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
    Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
    Endnummer: 6 und 1.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

    Kontaktperson

    • Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
      Hausanschrift

      Caffamacherreihe 20

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 43-3953

      Fax: +49 40 4279-83238

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

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    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese ist wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 29.11.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Ein Notdienst für unaufschiebbare Angelegenheiten ist von 9-15 Uhr unter der Rufnummer 0176/428 56623 oder per Fax 040/4279 83 28 eingerichtet.
     

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. 
     

    Weitere Informationen

    Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
    Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Deutsch

    Sprache: de

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    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
    Endnummer: 76 und 01.
     

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    Entweder Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar müssen den schriftlichen Eintragungsantrag stellen. Der Antrag kann auch von dem Kreditgeber (Bank) gestellt werden.
    Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt, welches Recht mit welchem Inhalt gelöscht werden soll
    • Zustimmung des Eigentümers
    Der Löschung müssen Sie als Eigentümer zustimmen. Diese Erklärung muss von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt werden.
    • Aufgabeerklärung des Gläubigers
    Die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (zum Beispiel die Bank oder das Kreditinstitut) muss die Löschungsbewilligung abgeben. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei siegelführenden Banken ist nur das Siegel mit Unterschriften erforderlich.
    Auch hier muss das Recht korrekt bezeichnet sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
     
    • Bei Briefrechten
    Die Vorlage des Briefes (Grundschuldbrief oder Hypothekenbrief) im Original.

    Voraussetzungen

    • Wenn Sie die Grundschuld löschen lassen wollen, müssen Sie dies aktiv beantragen. Es erfolgt bei Begleichung der Kreditschuld keine automatische Löschung.
    • Sie müssen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
    • Der oder die Gläubigerin muss mit dem jeweiligen Recht im Grundbuch eingetragen sein. Handelt es sich um ein Recht mit einem Grundschuld- Hypothekenbrief, muss der oder die Gläubigerin auf dem Brief eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie oder der Kreditgeber (Gläubiger) stellen den schriftlichen Antrag auf Löschung des Grundpfandrechts in Ihrem Grundbuch bei dem für Sie zuständigen Grundbuchamt.
    • Sie als Eigentümer müssen, Ihre Zustimmung zur Löschung einreichen. Diese Erklärung müssen Sie notariell beglaubigen lassen. Suchen Sie hierfür einen Notar auf!
    • die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (das Kreditinstitut) muss die Löschungsbewilligung (Aufgabeerklärung) abgeben. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei siegelführenden Banken ist nur das Siegel mit Unterschriften erforderlich.
    • Ist im Grundbuch eine Briefgrundschuld oder eine Briefhypothek eingetragen, dann muss der Grundschuld- bzw. der Hypothekenbrief dem Löschungsantrag beigefügt werden.
    • Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    • Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Löschung des Grundpfandrechts in das Grundbuch ein.
    • Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung der Löschung informiert.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Grundbuchamt ab.

    Kosten

    Halbe Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts, Nr. 14140 KV zum GNotKG, § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.10.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Löschung Hypothek

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en