Löschung von Grundpfandrechten im Grundbuch
Sie können die Löschung auch beantragen, wenn Sie der Gläubiger des Grundpfandrechts sind.
Beschreibung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt, welches Recht mit welchem Inhalt gelöscht werden soll
- Zustimmung des Eigentümers
- Aufgabeerklärung des Gläubigers
Auch hier muss das Recht korrekt bezeichnet sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
- Bei Briefrechten
Voraussetzungen
- Wenn Sie die Grundschuld löschen lassen wollen, müssen Sie dies aktiv beantragen. Es erfolgt bei Begleichung der Kreditschuld keine automatische Löschung.
- Sie müssen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
- Der oder die Gläubigerin muss mit dem jeweiligen Recht im Grundbuch eingetragen sein. Handelt es sich um ein Recht mit einem Grundschuld- Hypothekenbrief, muss der oder die Gläubigerin auf dem Brief eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
§ 30 Grundbuchordnung (GBO)
§ 41 Grundbuchordnung (GBO)
§ 42 Grundbuchordnung (GBO)
§ 1179a, b, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1192 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1196 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 34 (Tabelle B) Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (§ 34 GNotKG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie oder der Kreditgeber (Gläubiger) stellen den schriftlichen Antrag auf Löschung des Grundpfandrechts in Ihrem Grundbuch bei dem für Sie zuständigen Grundbuchamt.
- Sie als Eigentümer müssen, Ihre Zustimmung zur Löschung einreichen. Diese Erklärung müssen Sie notariell beglaubigen lassen. Suchen Sie hierfür einen Notar auf!
- die Gläubigerin bzw. der Gläubiger (das Kreditinstitut) muss die Löschungsbewilligung (Aufgabeerklärung) abgeben. Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei siegelführenden Banken ist nur das Siegel mit Unterschriften erforderlich.
- Ist im Grundbuch eine Briefgrundschuld oder eine Briefhypothek eingetragen, dann muss der Grundschuld- bzw. der Hypothekenbrief dem Löschungsantrag beigefügt werden.
- Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Löschung des Grundpfandrechts in das Grundbuch ein.
- Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung der Löschung informiert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.10.2024
Stichwörter
Löschung Hypothek