Grundpfandrechte im Grundbuch Änderung
Inhaltsänderung, Rangwechsel, Abtretung, Pfändung bei Grundpfandrechten
Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte zum Beispiel Grundschuld oder Hypothek können nachträglich verändert werden.
Beschreibung
Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) können nachträglich verändert werden. Veränderungen sind zum Beispiel:
- Änderung des Ranges
- Verpfändung oder Pfändung
- nachträgliche Brieferteilung/nachträglicher Briefausschluss
- Auch inhaltlich können die Grundpfandrechte verändert werden; zum Beispiel die Zinsfälligkeit
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Öffnungszeiten
Das Grundbuchamt bietet voraussichtlich bis Freitag, 28.02.2025 eine persönliche Sprechzeit nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr an. Die telefonische Erreichbarkeit erfolgt planmäßig.
Weitere Informationen
Das Fax ist fristwahrend.
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend.
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Adresse
Hausanschrift
S2/RE1/Busse Bergedorf
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Adresse
Hausanschrift
S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen
Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Adresse
Hausanschrift
U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Öffnungszeiten
Auf Grund von Malerarbeiten steht BesucherInnen der Haupteingang Caffamacherreihe 20 ab Montag, 24. Februar 2025 nicht zur Verfügung. Es wird darum gebeten, den Eingang Dammtorwall 13 in dieser Zeit zu nutzen. Im Gebäude Dammtorwall gibt es einen barrierefreien Zugang zum Gebäude Caffamacherreihe im 1. OG. Sollten Sie Hilfe benötigen, um barrierefrei in das Gebäude zu kommen, wenden Sie sich gern telefonisch an die Wachtmeisterei, Telefonnummer: 040-42843-1510 oder -2886.
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.
erforderliche Unterlagen
Antrag
Sofern die Veränderung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, zum Beispiel durch einen Vertrag oder Urteil, wird das Grundbuch unrichtig. In diesen Fällen, z.B. bei Änderung der Firma, Pfändung, muss die Unrichtigkeit durch die jeweilige Urkunde in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen werden.
Eigentümerzustimmung
Bei Veränderungen des Ranges eingetragener Grundpfandrechte müssen die Eigentümer, ebenfalls in notariell beglaubigter Form, zustimmen.
Briefvorlage
Wurde das Grundpfandrecht als Briefrecht eingetragen, müssen Sie den Grundschuld- oder Hypothekenbrief vorlegen.
- Die Person, deren Recht von der Änderung begünstigt wird (Begünstigter), stellt in der Regel den Antrag. Antragsberechtigt ist aber auch die Person, die durch die Eintragung rechtlich benachteiligt wird (Betroffener).
- Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt und welches Recht mit welchem Inhalt geändert werden soll.
- Einzureichen ist die ausdrückliche Bewilligung desjenigen, der von der Änderung unmittelbar betroffen ist. Der also durch die Änderung einen Nachteil erleidet.
- Die Bewilligung muss in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden. Die Beglaubigung können Sie bei einem Notar vornehmen lassen.
- Die gewünschte Änderung muss klar formuliert sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
- Handelt ein Vertreter einer Bank oder liegt sonst eine Vertretung vor, muss ein Nachweis der Vertretungsberechtigung in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden. Bei Siegelführenden Banken reicht das Siegel mit Unterschrift aus.
Sofern die Veränderung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, zum Beispiel durch einen Vertrag oder Urteil, wird das Grundbuch unrichtig. In diesen Fällen, z.B. bei Änderung der Firma, Pfändung, muss die Unrichtigkeit durch die jeweilige Urkunde in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen werden.
Eigentümerzustimmung
Bei Veränderungen des Ranges eingetragener Grundpfandrechte müssen die Eigentümer, ebenfalls in notariell beglaubigter Form, zustimmen.
Briefvorlage
Wurde das Grundpfandrecht als Briefrecht eingetragen, müssen Sie den Grundschuld- oder Hypothekenbrief vorlegen.
Voraussetzungen
- wirksamer Antrag
- Bewilligungserklärung
- Voreintragung
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Grundbuchordnung (GBO)
§ 19 Grundbuchordnung (GBO)
§ 27 Grundbuchordnung (GBO)
§ 41 Grundbuchordnung (GBO)
§ 42 Grundbuchordnung (GBO)
§ 62 Grundbuchordnung (GBO)
§ 1113 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 1191ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 2 Tabelle B
§ 19 Grundbuchordnung (GBO)
§ 27 Grundbuchordnung (GBO)
§ 41 Grundbuchordnung (GBO)
§ 42 Grundbuchordnung (GBO)
§ 62 Grundbuchordnung (GBO)
§ 1113 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 1191ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 2 Tabelle B
Rechtsbehelf
Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt werden.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Inhaltsänderung, Rangwechsel oder Berichtigung beim zuständigen Grundbuchamt.
- Reichen Sie die Eintragungsbewilligung des Betroffenen in öffentlich beglaubigter Form ein.
- Bei Rangänderung eingetragener Grundpfandrechte ist die Zustimmungserklärung des Eigentümers erforderlich. Diese Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form vorzulegen.
- Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen.
- Fehlende Unterlagen werden angefordert.
- Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Änderung in das Grundbuch ein.
- Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung informiert.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Grundbuchamt ab.
Kosten
In den meisten Fällen wird eine halbe Gebühr nach dem Wert der Veränderung erhoben (Nr. 14130 KV zum GNotKG). Die Höhe ergibt sich aus § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.10.2024
Stichwörter
Rangänderung Hypothek