Inhaltsänderung, Rangwechsel, Abtretung, Pfändung bei Grundpfandrechten
Beschreibung
- Änderung des Ranges
- Verpfändung oder Pfändung
- nachträgliche Brieferteilung/nachträglicher Briefausschluss
- Auch inhaltlich können die Grundpfandrechte verändert werden; zum Beispiel die Zinsfälligkeit
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Die Person, deren Recht von der Änderung begünstigt wird (Begünstigter), stellt in der Regel den Antrag. Antragsberechtigt ist aber auch die Person, die durch die Eintragung rechtlich benachteiligt wird (Betroffener).
- Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt und welches Recht mit welchem Inhalt geändert werden soll.
- Einzureichen ist die ausdrückliche Bewilligung desjenigen, der von der Änderung unmittelbar betroffen ist. Der also durch die Änderung einen Nachteil erleidet.
- Die Bewilligung muss in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden. Die Beglaubigung können Sie bei einem Notar vornehmen lassen.
- Die gewünschte Änderung muss klar formuliert sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
- Handelt ein Vertreter einer Bank oder liegt sonst eine Vertretung vor, muss ein Nachweis der Vertretungsberechtigung in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form eingereicht werden. Bei Siegelführenden Banken reicht das Siegel mit Unterschrift aus.
Sofern die Veränderung außerhalb des Grundbuchs eingetreten ist, zum Beispiel durch einen Vertrag oder Urteil, wird das Grundbuch unrichtig. In diesen Fällen, z.B. bei Änderung der Firma, Pfändung, muss die Unrichtigkeit durch die jeweilige Urkunde in öffentlich oder öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen werden.
Eigentümerzustimmung
Bei Veränderungen des Ranges eingetragener Grundpfandrechte müssen die Eigentümer, ebenfalls in notariell beglaubigter Form, zustimmen.
Briefvorlage
Wurde das Grundpfandrecht als Briefrecht eingetragen, müssen Sie den Grundschuld- oder Hypothekenbrief vorlegen.
Voraussetzungen
- wirksamer Antrag
- Bewilligungserklärung
- Voreintragung
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Grundbuchordnung (GBO)
§ 27 Grundbuchordnung (GBO)
§ 41 Grundbuchordnung (GBO)
§ 42 Grundbuchordnung (GBO)
§ 62 Grundbuchordnung (GBO)
§ 1113 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 1191ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Anlage 2 Tabelle B
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Inhaltsänderung, Rangwechsel oder Berichtigung beim zuständigen Grundbuchamt.
- Reichen Sie die Eintragungsbewilligung des Betroffenen in öffentlich beglaubigter Form ein.
- Bei Rangänderung eingetragener Grundpfandrechte ist die Zustimmungserklärung des Eigentümers erforderlich. Diese Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form vorzulegen.
- Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen.
- Fehlende Unterlagen werden angefordert.
- Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt die Änderung in das Grundbuch ein.
- Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung informiert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.10.2024
Stichwörter
Rangänderung Hypothek