• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)
Grundpfandrechte im Grundbuch Eintragung

Belastung eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld, Bestellung des Grundpfandrechts

Zur Absicherung eines Kredites können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger ein Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) an Ihrem Grundstück bestellen und ins Grundbuch eintragen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger (derjenige von dem Sie das Geld bekommen) zur Absicherung der Kreditsumme Ihr Grundstück zum Pfand anbieten und zu ihren oder seinen Gunsten eine Hypothek oder eine Grundschuld (so genannte Grundpfandrechte) im Grundbuch eintragen lassen.
Sollten Sie die Kreditforderung nicht zurückzahlen, kann das belastete Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung versteigert werden. Ihr Gläubiger bekommt aus dem Erlös sein Geld wieder.  
 
In der Praxis hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek durchgesetzt, denn die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung (einen bestimmten Kredit), während die Grundschuld beliebig oft als Sicherheit auch für neue Kredite verwendet werden kann, allerdings nur bis zum eingetragenen Betrag der Grundschuld.
 
Sie als Eigentümer und beispielsweise eine kreditgewährende Bank regeln deshalb in einem weiteren Vertrag (dem sogenannten Sicherungsvertrag), welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden sollen. Sie sollten sich, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen.
 
Grundpfandrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundpfandrecht kann bei einer Notarin oder einem Notar bestellt werden. Sie können dort die Erklärungen, die für die Eintragung, eines Grundpfandrechtes erforderlich sind, abgeben. Der Notar bereitet die Unterlagen vor, erklärt die oft recht komplizierten Klauseln und sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.

zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Altona

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Altona

Adresse

Hausanschrift

Max-Brauer-Allee 89

22765 Hamburg

S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeiten

Weitere Informationen

Das Fax ist fristwahrend.
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Sprache: en

Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Barmbek

Adresse

Hausanschrift

Spohrstraße 6

22083 Hamburg

Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

Weitere Informationen

Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend. 

Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.

Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.

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Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

Adresse

Hausanschrift

Ernst-Mantius-Straße 8

21029 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.

Weitere Informationen

Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

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Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Blankenese

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Blankenese

Adresse

Hausanschrift

Dormienstraße 7

22587 Hamburg

S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Weitere Informationen

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Harburg

Adresse

Hausanschrift

Buxtehuder Straße 9

21073 Hamburg

Öffnungszeiten

Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. 

Weitere Informationen

Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.

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Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Adresse

Hausanschrift

Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-12 Uhr

Weitere Informationen

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

Adresse

Hausanschrift

Schädlerstraße 28

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

Weitere Informationen

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.

Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
 

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Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 20

20355 Hamburg

U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

Öffnungszeiten

Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

Kontaktperson

  • Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    Telefon Festnetz: +49 40 428 43-3953

    Fax: +49 40 4279-83238

Weitere Informationen

Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
Entweder Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Notarin oder der bevollmächtigte Notar müssen den schriftlichen Eintragungsantrag stellen. Der Antrag kann auch von dem begünstigten Kreditgeber (Bank) gestellt werden.
Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt, welches Recht mit welchem Inhalt (z.B. Zinsen) eingetragen werden soll
  • Bewilligungserklärung
Die Eintragung müssen Sie ausdrücklich bewilligen. Diese Bewilligungserklärung muss von einer Notarin oder einem Notar beglaubigt oder beurkundet sein.
Auch hier muss der Inhalt des Rechts klar sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
Insbesondere sind anzugeben:
  • was für ein Grundpfandrecht bestellt werden soll (Grundschuld, Hypothek, mit oder ohne Brief)
  • für wen es bestellt werden soll (Gläubiger)
  • eventuell das Gemeinschaftsverhältnis, wenn das Recht für mehrere Personen bestellt werden soll
  • die Höhe der Forderung (Kreditsumme)
  • Zinsen
  • Zinsbeginn
  • Zinsfälligkeit
  • Nebenleistungen
  • Fälligkeit der Nebenleistung
  • Kapitalfälligkeit

Voraussetzungen

Voreintragung
Zur Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie oder der Kreditgeber (Gläubiger) stellt den Antrag auf Eintragung des Grundpfandrechts in Ihrem Grundbuch bei dem für Sie zuständigen Grundbuchamt.
  • Reichen Sie Ihre Eintragungsbewilligung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form ein. Die Beglaubigung können Sie bei einem Notar durchführen lassen.
  • Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen und fordert Unterlagen nach, falls etwas fehlt.
  • Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt das Grundpfandrecht in das Grundbuch ein.
  • Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung informiert.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Grundbuchamt ab.

Kosten

Volle Gebühr nach dem Wert des Grundpfandrechts siehe Anlage 1 Nr. 14122 Kostenverzeichnis zum GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), § 34 GNotKG (Anlage 2 Tabelle B).

Hinweise (Besonderheiten)

  • Wenn Sie sich als Grundstückseigentümer in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung so unterworfen hat, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll und diese Unterwerfung auch im Grundbuch eingetragen ist, braucht die Bank den Grundstückseigentümer nicht vor Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen, sondern kann direkt gegen Sie vollstrecken.
  • Eine solche Unterwerfungserklärung finden Sie in den Formularen für Grundschulden. Vollstreckt der Gläubiger aber zu Unrecht, steht dem Eigentümer selbstverständlich der Rechtsweg offen, um sich zu verteidigen.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.10.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Hypothek eintragen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en