Belastung eines Grundstücks mit Hypothek oder Grundschuld, Bestellung des Grundpfandrechts
Beschreibung
Sollten Sie die Kreditforderung nicht zurückzahlen, kann das belastete Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung versteigert werden. Ihr Gläubiger bekommt aus dem Erlös sein Geld wieder.
In der Praxis hat sich die Grundschuld gegenüber der Hypothek durchgesetzt, denn die Hypothek sichert eine bestimmte Forderung (einen bestimmten Kredit), während die Grundschuld beliebig oft als Sicherheit auch für neue Kredite verwendet werden kann, allerdings nur bis zum eingetragenen Betrag der Grundschuld.
Sie als Eigentümer und beispielsweise eine kreditgewährende Bank regeln deshalb in einem weiteren Vertrag (dem sogenannten Sicherungsvertrag), welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden sollen. Sie sollten sich, bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Sicherungsvertrag setzen, über dessen genauen Umfang informieren und gegebenenfalls rechtskundigen Rat einholen.
Grundpfandrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundpfandrecht kann bei einer Notarin oder einem Notar bestellt werden. Sie können dort die Erklärungen, die für die Eintragung, eines Grundpfandrechtes erforderlich sind, abgeben. Der Notar bereitet die Unterlagen vor, erklärt die oft recht komplizierten Klauseln und sorgt für die korrekte Grundbucheintragung.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit für Eiltsachen ist gewährleistet.
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Aus dem Antrag muss klar werden, wer den Antrag stellt, welches Recht mit welchem Inhalt (z.B. Zinsen) eingetragen werden soll
- Bewilligungserklärung
Auch hier muss der Inhalt des Rechts klar sein und mit dem Antrag übereinstimmen.
Insbesondere sind anzugeben:
- was für ein Grundpfandrecht bestellt werden soll (Grundschuld, Hypothek, mit oder ohne Brief)
- für wen es bestellt werden soll (Gläubiger)
- eventuell das Gemeinschaftsverhältnis, wenn das Recht für mehrere Personen bestellt werden soll
- die Höhe der Forderung (Kreditsumme)
- Zinsen
- Zinsbeginn
- Zinsfälligkeit
- Nebenleistungen
- Fälligkeit der Nebenleistung
- Kapitalfälligkeit
Voraussetzungen
Zur Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Grundbuchordnung (GBO)
§ 29 Grundbuchordnung (GBO)
§ 39 Grundbuchordnung (GBO)
§ 1113 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1191 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1192 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 1
§ 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie oder der Kreditgeber (Gläubiger) stellt den Antrag auf Eintragung des Grundpfandrechts in Ihrem Grundbuch bei dem für Sie zuständigen Grundbuchamt.
- Reichen Sie Ihre Eintragungsbewilligung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form ein. Die Beglaubigung können Sie bei einem Notar durchführen lassen.
- Das Grundbuchamt prüft Ihre Unterlagen und fordert Unterlagen nach, falls etwas fehlt.
- Wenn alle Unterlagen und Voraussetzungen gegeben sind, trägt das Grundbuchamt das Grundpfandrecht in das Grundbuch ein.
- Sie und der Grundpfandrechtsgläubiger werden über die Eintragung informiert.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- Wenn Sie sich als Grundstückseigentümer in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung so unterworfen hat, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll und diese Unterwerfung auch im Grundbuch eingetragen ist, braucht die Bank den Grundstückseigentümer nicht vor Gericht auf Duldung der Zwangsvollstreckung zu verklagen, sondern kann direkt gegen Sie vollstrecken.
- Eine solche Unterwerfungserklärung finden Sie in den Formularen für Grundschulden. Vollstreckt der Gläubiger aber zu Unrecht, steht dem Eigentümer selbstverständlich der Rechtsweg offen, um sich zu verteidigen.
Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.10.2024
Stichwörter
Hypothek eintragen