Grundbuch Abschrift oder Ausdruck beantragen
Beschreibung
- sich das Grundstück oder die Wohnung in Ihrem Eigentum befindet oder
- Sie Inhaber oder Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind oder
- der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin Sie dazu schriftlich bevollmächtigt hat.
Der Grundbuchauszug kann in einfacher oder beglaubigter Form erteilt werden.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich per Briefpost oder per Fax. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
- Es besteht die Möglichkeit, den Antrag vor Ort auszufüllen.
- Die Angabe der Blattbezeichnung und Gemarkung ist für eine schnelle Auskunft hilfreich.
- Geben Sie an:
- Grundstücksbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer, mindestens Straße und Hausnummer)
- soweit bekannt: Angaben zur Grundstückseigentümerin beziehungsweise zum Grundstückseigentümer
Wenn Sie bevollmächtigt wurden, in das Grundbuch einzusehen, ist die Vollmacht im Original vorzulegen.
Weitere Nachweise
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind Vollmacht oder Mietvertrag oder anderer Nachweis über die Berechtigung der Einsicht beziehungsweise des Erhalts einer Abschrift.
- ein Vollstreckungstitel (gerichtliche Entscheidung)
- eine Klageschrift gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer.
Voraussetzungen
- Antrag
- Berechtigtes Interesse: Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse darlegen müssen, erklären und weisen Sie nach, aus welchem Grund Sie den Grundbuchauszug benötigen. Zu den Gründen gehören zum Beispiel, dass Sie:
- gegen die Eigentümerin oder den Eigentümer eine Forderung aus einem Vollstreckungstitel (Gerichtsurteil) haben und diese durch eine Vollstreckung in die Immobilie durchsetzen wollen
- der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer einen Kredit gewähren wollen
- Mieterin oder Mieter sind und ermitteln wollen, wer die tatsächliche Vermieterin oder Vermieter ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Grundbuchordnung (GBO)
- § 12c Grundbuchordnung (GBO) Zuständigkeit und Erinnerung
- § 46 Grundbuchverfügung (GBO)
- KV Nr. 17000 Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
- § 71 Grundbuchordnung (GBO) Beschwerde
- § 131 Grundbuchordnung (GBO) Ausdruck und amtlicher Ausdruck
- § 132 Grundbuchordnung (GBO) anderes als örtlich zuständiges Grundbuchamt
- § 133a Grundbuchordnung (GBO) Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie können den Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks beim Grundbuchamt stellen.
- Stellen Sie den Antrag schriftlich. Es besteht die Möglichkeit, diesen Antrag vor Ort auszufüllen.
- Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine andere Person vertreten lassen.
- Das Grundbuchamt prüft die Voraussetzungen, insbesondere das Vorliegen der erforderlichen Sachgründe (berechtigten Interesse).
- Sie bezahlen die Kostenrechnung
- Das Grundbuchamt übersendet den Grundbuchausdruck aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel auf dem Postweg und nicht unverschlüsselt über das Internet.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Ausdruck oder unbeglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 10,00
- amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem Grundbuch: EUR 20,00
Achtung: Wenn private Dienstleister im Internet die Einholung von Grundbuchausdrucken anbieten, können damit nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 21.10.2024
Stichwörter
Grundbuch