Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung
Berichtigung des Eigentümers oder Berechtigten für Vollstreckung
Sie können die Eintragung eines tatsächlichen Rechtsinhabers in das Grundbuch beantragen, wenn dieser bisher nicht in das Grundbuch eingetragen war, obwohl ihm das Recht oder Eigentum im Grundbuch gehört und Sie gegen diesen zum Beispiel ein vollstreckbares Urteil haben.
Beschreibung
Wenn Sie Gläubiger einer Forderung sind, können Sie in Rechte oder das Eigentum ihres Schuldners vollstrecken, um ihre Forderung zurückzubekommen beziehungsweise zu sichern. Zum Beispiel können Sie eine Zwangshypothek in das Grundbuch ihres Schuldners eintragen lassen oder die Zwangsversteigerung des Eigentums des Schuldners betreiben.
Dies geht aber nur, wenn Ihr Schuldner mit seinem Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn Ihr Schuldner nicht im Grundbuch eingetragen ist, obwohl ihm das jeweilige Recht oder Eigentum zusteht, ist das Grundbuch infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig.
Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel (ein Gerichtsurteil, mit dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben dürfen) gegen den Schuldner haben, können Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen.
Damit wird der Schuldner als Rechtsinhaber beziehungsweise Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Mit seiner Eintragung kann die Vollstreckung gegen ihn fortgeführt werden.
Dies geht aber nur, wenn Ihr Schuldner mit seinem Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Wenn Ihr Schuldner nicht im Grundbuch eingetragen ist, obwohl ihm das jeweilige Recht oder Eigentum zusteht, ist das Grundbuch infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig.
Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel (ein Gerichtsurteil, mit dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben dürfen) gegen den Schuldner haben, können Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen.
Damit wird der Schuldner als Rechtsinhaber beziehungsweise Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Mit seiner Eintragung kann die Vollstreckung gegen ihn fortgeführt werden.
zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Altona
Adresse
Hausanschrift
S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona
Öffnungszeiten
Das Grundbuchamt bietet voraussichtlich bis Freitag, 28.02.2025 eine persönliche Sprechzeit nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr an. Die telefonische Erreichbarkeit erfolgt planmäßig.
Weitere Informationen
Das Fax ist fristwahrend.
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
Adresse
Hausanschrift
Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend.
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Adresse
Hausanschrift
S2/RE1/Busse Bergedorf
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Adresse
Hausanschrift
S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen
Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Adresse
Hausanschrift
U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Adresse
Hausanschrift
U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Öffnungszeiten
Auf Grund von Malerarbeiten steht BesucherInnen der Haupteingang Caffamacherreihe 20 ab Montag, 24. Februar 2025 nicht zur Verfügung. Es wird darum gebeten, den Eingang Dammtorwall 13 in dieser Zeit zu nutzen. Im Gebäude Dammtorwall gibt es einen barrierefreien Zugang zum Gebäude Caffamacherreihe im 1. OG. Sollten Sie Hilfe benötigen, um barrierefrei in das Gebäude zu kommen, wenden Sie sich gern telefonisch an die Wachtmeisterei, Telefonnummer: 040-42843-1510 oder -2886.
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag des Vollstreckungsgläubigers
- Nachweise, dass das Grundbuch unrichtig ist:
- Eintragungsbewilligung des Betroffenen oder
- Vorlage von Urkunden, die die Unrichtigkeit des Grundbuchs beweisen (öffentlich beglaubigte Urkunden oder öffentliche Urkunden)
- Vollstreckbarer Titel gegen den nicht eingetragenen Schuldner
Voraussetzungen
- Vollstreckbarer Titel gegen ihren (Vollstreckungs-) Schuldner
- Ihr schriftlicher Antrag (Antrag Vollstreckungsgläubiger)
- Das Grundbuch muss infolge der fehlenden Voreintragung des dinglich berechtigten Vollstreckungsschuldners (ein Schuldner mit einem Grundbuchrecht) unrichtig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt werden.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Grundbuchberichtigung bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichtes, in dem das Grundbuch geführt wird.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Grundbuchamt prüft ihren Antrag.
- Gegebenenfalls fordert es Unterlagen nach.
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird ihr Vollstreckungsschuldner in das Grundbuch eingetragen zeitgleich wird ihre Vollstreckungsmaßnahme eingetragen (zum Beispiel Zwangssicherungshypothek)
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
abhängig von der Arbeitsbelastung des zuständigen Grundbuchamtes
Kosten
Abhängig von der Eintragung als Eigentümer oder Rechtsinhaber.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 21.10.2024
Stichwörter
Grundbuch falsch