Eintragung als Eigentümer im Grundbuch
Beschreibung
Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, sind Sie erst der neue Eigentümer, nachdem
- Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben (Auflassung des Grundstücks) und
- die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.
Die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch veranlasst der Notar.
Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Notar Ihrer Wahl.
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Altona
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.
Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Barmbek
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)
Weitere Informationen
Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!
Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
Endnummer: 6 und 1.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Blankenese
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Harburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.
Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-12 Uhr
Weitere Informationen
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit
Weitere Informationen
Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.
Erläuterung zu Endnummer (Endn):
Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
Endnummer: 76 und 01.
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr
Kontaktperson
Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung eingereicht durch einen Notar
- Antragsberechtigung (jeder, zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll = Käufer oder dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird = Verkäufer)
- Eine vor dem Notar erklärte Einigungserklärung zwischen Käufer und Verkäufer (Auflassung)
- Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Voraussetzungen
- Antrag auf Eintragung eingereicht durch einen Notar
- Antragsberechtigung (jeder, zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll = Käufer oder dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird = Verkäufer)
- Eine vor dem Notar erklärte Einigungserklärung zwischen Käufer und Verkäufer (Auflassung)
- Unterlagen müssen in öffentlich beglaubigter Form oder durch öffentliche Urkunden vorgelegt werden.
- Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Rechtsgrundlage(n)
- § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 873 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 925 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Absatz 1 Grundbuchordnung (GBO) - Antrag auf Eintragung
- § 19 Grundbuchordnung (GBO) - Bewilligung der Eintragung
- § 20 Grundbuchordnung (GBO) - Auflassung
- § 29 Grundbuchordnung (GBO) - Form der Eintragungsunterlagen
- § 39 Grundbuchordnung (GBO) - Voreintragung des Betroffenen
- Nr. 14110 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt kann nur durch den Notar eingereicht werden.
- Der Notar fügt die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Grundbuchamt prüft den Antrag.
- Gegebenenfalls fordert es Unterlagen nach.
- Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt das Grundbuchamt die Eintragung durch.
- Ist die Eintragung erfolgt, benachrichtigt das Grundbuchamt den antragseinreichenden Notar.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Für die Tätigkeit des Notars und den Grundbucheintrag fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der Höhe des Wertes (zum Beispiel Kaufpreis).
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.06.2024
Stichwörter
Grundbuch Eintragung