Grundbuch Eintragung

    Eintragung als Eigentümer im Grundbuch

    Eigentumsverhältnissen an einem Grundstück müssen in das jeweilige Grundbuch des Grundstücks eingetragen werden.

    Beschreibung

    Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück.
    Wenn Sie ein Grundstück gekauft haben, sind Sie erst der neue Eigentümer, nachdem
    • Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben (Auflassung des Grundstücks) und
    • die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind.
    Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Die erforderliche Einigung über den Eigentumsübergang ist ebenfalls vor einem Notar zu erklären.
    Die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch veranlasst der Notar. 
    Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Notar Ihrer Wahl.

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg-Altona (Amtsgericht Hamburg-Altona)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Altona

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Brauer-Allee 89

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/30 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt bietet voraussichtlich bis Freitag, 31.01.2025 eine persönliche Sprechzeit nur dienstags und donnerstags in der Zeit von 9–12 Uhr an. 
     

    Weitere Informationen

    Das Fax ist fristwahrend.
    Für die Ohnhorststraße ist das Amtsgericht Blankenese zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Amtsgericht Hamburg-Barmbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Barmbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Spohrstraße 6

    22083 Hamburg

    Busse 18/X22/171/261 Biedermannplatz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit (Antragsannahme 9-12 Uhr)

    Weitere Informationen

    Die angegebene Faxnummer ist fristwahrend. 

    Bitte melden Sie sich in jedem Fall vor einem persönlichen Besuch telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstelle, damit sichergestellt ist, dass die Grundbuchakten zur Einsicht bereitstehen!

    Sachstandsanfragen bei Antrag über Notariat
    Sachstandsanfragen von den Eigentümer*innen oder Käufer*innen, die über ein Notariat Anträge gestellt haben, mögen sich an ihr Notariat wenden, da diese für die Angelegenheit zuständig sind.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Barmbek Blatt 6036 oder Volksdorf Blatt 12391
    Endnummer: 6 und 1.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister (Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg, Segment FGG/Grundbuch, Zwangsversteigerung, Schiffsregister

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 20

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-13 Uhr, Antragsannahme auf der Eingangsgeschäftsstelle bis 15 Uhr, freitags bis 14 Uhr

    Kontaktperson

    • Funkt Alsterd Altstadt-Nord Neustadt-Süd Ohlsd Rotherb St.Pauli
      Hausanschrift

      Caffamacherreihe 20

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 428 43-3953

      Fax: +49 40 4279-83238

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Unter der angegebenen Telefonnummer ist die Eingangsgeschäftsstelle zu erreichen, die Auskunft über die konkrete Zuständigkeit geben kann.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Bergedorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Mantius-Straße 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit. Grundbuchanträge können wie gewohnt Mo-Fr zwischen 9 Uhr und 12 Uhr abgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Bei persönlicher Vorsprache im zuständigen Gericht ist es unbedingt notwendig, vorher telefonisch die konkrete Zuständigkeit des Gerichts zu erfragen, da es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Amtsgericht Hamburg-Blankenese)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Blankenese

    Adresse

    Hausanschrift

    Dormienstraße 7

    22587 Hamburg

    S1/Busse 1/22/112/189/286/388/488/588 Blankenese

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

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    Amtsgericht Hamburg-Harburg (Amtsgericht Hamburg-Harburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Harburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 9

    21073 Hamburg

    Öffnungszeiten

    Das Grundbuchamt des AG Hamburg-Harburg ist bis auf Weiteres telefonisch und persönlich nur am Dienstag von 9 bis 12 Uhr erreichbar. 
     

    Weitere Informationen

    Erläuterung der Funktion "Anträge Abschr v Bewillig -alle Gemark- EZ xxx":
    Bei Fragen nach der Zuständigkeit für die Fertigung von Abschriften von Bewilligungen in Grundakten. Bewilligungen sind als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch in den Grundakten abgelegt. Wegen der Bezugnahme auf die Bewilligung in der Grundbucheintragung wird manchmal eine Abschrift der Bewilligung benötigt. Die Zuständigkeit richtet sich hier nach der Blattnummer und NICHT nach der Gemarkung.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg (Amtsgericht Hamburg-St. Georg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-St. Georg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübeckertordamm 4

    20099 Hamburg

    U1 Lohmühlenstraße/Metro-Linie 16 Lohmühlenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr 9-12 Uhr

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (Amtsgericht Hamburg-Wandsbek)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg-Wandsbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schädlerstraße 28

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt, Busse 8/9/116 Wendemuthstraße

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

    Weitere Informationen

    Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
    Die Straßenbezeichnung Rauchschwalbenweg gehört zu der Gemarkung Oldenfelde.

    Erläuterung zu Endnummer (Endn):
    Beispiel Az: Grundbuch Oldenfelde Blatt 1076 oder Grundbuch Jenfeld Blatt 1001
    Endnummer: 76 und 01.
     

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Vorlage der Eintragungsunterlagen in öffentlich beglaubigter Form oder durch öffentliche Urkunden
    • Antrag auf Eintragung eingereicht durch einen Notar
    • Antragsberechtigung (jeder, zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll = Käufer oder dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird = Verkäufer)
    • Eine vor dem Notar erklärte Einigungserklärung zwischen Käufer und Verkäufer (Auflassung)
    • Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde 
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

    Voraussetzungen

    • Antrag auf Eintragung eingereicht durch einen Notar
    • Antragsberechtigung (jeder, zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll = Käufer oder dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird = Verkäufer)
    • Eine vor dem Notar erklärte Einigungserklärung zwischen Käufer und Verkäufer (Auflassung)
    • Unterlagen müssen in öffentlich beglaubigter Form oder durch  öffentliche Urkunden vorgelegt werden.
    • Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde 
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Grundsätzlich kann gegen jede Entscheidung des Grundbuchamtes Beschwerde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Notar oder einer Notarin. Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.
    • Ein Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt kann nur durch den Notar eingereicht werden.
    • Der Notar fügt die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Grundbuchamt prüft den Antrag.
    • Gegebenenfalls fordert es Unterlagen nach.
    • Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt das Grundbuchamt die Eintragung durch.
    • Ist die Eintragung erfolgt, benachrichtigt das Grundbuchamt den antragseinreichenden Notar.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    abhängig von der Arbeitsbelastung des zuständigen Grundbuchamtes

    Kosten

    • Für die Tätigkeit des Notars und den Grundbucheintrag fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach der Höhe des Wertes (zum Beispiel Kaufpreis).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Rechtsberatung findet beim Amtsgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
    Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wiese, Birgit am 06.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Grundbuch Eintragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en