Hundesteuer Ermäßigung

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen

    Als Hundehalterin oder Hundehalter in Hamburg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder einen Erlass von der Steuer beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Hamburg einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie in der Regel Hundesteuer bezahlen. Dazu müssen Sie Ihren Hund in Hamburg anmelden.
     
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer oder einen Steuererlass beantragen.
     
    Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, können Sie keine Steuerermäßigung oder einen Steuererlass erfolgreich beantragen.

    Online-Dienst

    ELSTER (elektronische Steuererklärung)

    ID: S100002_S1000020040000000185

    Beschreibung

    ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Online erledigen

    • ELSTER (elektronische Steuererklärung)
      ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)

    Aktuelles

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Beschreibung

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorch-Fock-Wall 11

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.

    Kontaktperson

    • FA x Verkehrsteuern-Grundbesitz
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: S - Z
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: P - R
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: O - O
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: J - N
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: B - I
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Am - Az
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Aa - Al
      Hausanschrift

      Gorch-Fock-Wall 11

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 115

      Fax: +49 40 427 9-22650

      E-Mail: FAVuG@finanzamt.hamburg.de

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen

    Voraussetzungen

    • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
    • Sie halten den Hund oder die Hunde in Hamburg.
    • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
    • Ihr Hund wurde nicht als gefährlich eingestuft.
    Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten:
    • Sie halten Hunde zu gewerblichen Zwecken, oder
    • Sie haben einen Hund aus einem Hamburger Tierheim (Süderstraße) erworben.
    Wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen, können Sie einen Erlass oder Teilerlass von der Hundesteuer erfolgreich beantragen:
    • Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, oder
    • Ihr Haushaltseinkommen übersteigt insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 Prozent.
    Um eine übermäßige Belastung oder ungerechte Folgen (unbillige Härte) zu vermeiden, können Sie einen kompletten Erlass von der Hundesteuer beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9, 9a, 10 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen

    § 11 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    • Sie erhalten die Ermäßigung der Hundesteuer vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats. 
    • Die Ermäßigung entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen hierfür fortfallen.
    • Zeigen Sie der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen an, wenn die Voraussetzungen entfallen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand ab.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Hundesteuer beträgt 90 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt 600 Euro im Kalenderjahr.
    Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Hundesteuer bei der zuständigen Stelle beantragen (siehe hierzu Dienstleistung „Hundesteuer Befreiung“).
    Für als gefährlich eingestufte Hunde können Sie keine Steuerermäßigung, keinen Steuererlass und keine Steuerbefreiung beantragen.
    Wenn sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass die Haltung Ihres Hundes nicht mehr steuerfrei ist, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 28.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en