Hundesteuer Ermäßigung
Ermäßigung der Hundesteuer beantragen
Als Hundehalterin oder Hundehalter in Hamburg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder einen Erlass von der Steuer beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in Hamburg einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie in der Regel Hundesteuer bezahlen. Dazu müssen Sie Ihren Hund in Hamburg anmelden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer oder einen Steuererlass beantragen.
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, können Sie keine Steuerermäßigung oder einen Steuererlass erfolgreich beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer oder einen Steuererlass beantragen.
Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, können Sie keine Steuerermäßigung oder einen Steuererlass erfolgreich beantragen.
Online-Dienst
ELSTER (elektronische Steuererklärung)
Beschreibung
ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Online erledigen
- ELSTER (elektronische Steuererklärung)ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Finanzämter
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)
Aktuelles
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg
Beschreibung
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Öffnungszeiten
Die Informations- und Annahmestellen der Hamburger Finanzämter bleiben am Montag, den 23.12.2024, geschlossen.
Kontaktperson
FA x Verkehrsteuern-Grundbesitz
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: S - Z
- Personen, deren Nachname beginnt mit: P - R
- Personen, deren Nachname beginnt mit: O - O
- Personen, deren Nachname beginnt mit: J - N
- Personen, deren Nachname beginnt mit: B - I
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Am - Az
- Personen, deren Nachname beginnt mit: Aa - Al
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 115
Fax: +49 40 427 9-22650
E-Mail: FAVuG@finanzamt.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen
Voraussetzungen
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Sie halten den Hund oder die Hunde in Hamburg.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
- Ihr Hund wurde nicht als gefährlich eingestuft.
- Sie halten Hunde zu gewerblichen Zwecken, oder
- Sie haben einen Hund aus einem Hamburger Tierheim (Süderstraße) erworben.
- Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, oder
- Ihr Haushaltseinkommen übersteigt insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 Prozent.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9, 9a, 10 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen
§ 11 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen
§ 11 Hundesteuergesetz Hamburg (HsStG HA)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen
Rechtsbehelf
Einspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
- Sie erhalten die Ermäßigung der Hundesteuer vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
- Die Ermäßigung entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen hierfür fortfallen.
- Zeigen Sie der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Wochen an, wenn die Voraussetzungen entfallen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand ab.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Hundesteuer beträgt 90 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt 600 Euro im Kalenderjahr.
Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Hundesteuer bei der zuständigen Stelle beantragen (siehe hierzu Dienstleistung „Hundesteuer Befreiung“).
Für als gefährlich eingestufte Hunde können Sie keine Steuerermäßigung, keinen Steuererlass und keine Steuerbefreiung beantragen.
Wenn sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass die Haltung Ihres Hundes nicht mehr steuerfrei ist, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Alternativ können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Hundesteuer bei der zuständigen Stelle beantragen (siehe hierzu Dienstleistung „Hundesteuer Befreiung“).
Für als gefährlich eingestufte Hunde können Sie keine Steuerermäßigung, keinen Steuererlass und keine Steuerbefreiung beantragen.
Wenn sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass die Haltung Ihres Hundes nicht mehr steuerfrei ist, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 28.08.2024