Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer an- und abmelden

    Sie müssen Ihren Hund in Hamburg im Hunderegister anmelden. Die Hundesteuer wird dann automatisch erfasst.
    Sie können Ihren Hund zusätzlich bei der zuständigen Stelle zur Hundesteuer anmelden, insbesondere wenn Sie Befreiungen oder Ermäßigungen beantragen möchten

    Beschreibung

    Wenn Sie einen oder mehrere Hunde halten, müssen Sie in der Regel Hundesteuer bezahlen. Dazu müssen Sie Ihren Hund in Hamburg beim Hunderegister anmelden. Die dort erfassten Daten werden automatisiert an die zuständige Stelle (das Finanzamt) übermittelt und die Festsetzung der Hundesteuer wird eingeleitet.
    Vor allem wenn Sie eine Befreiung, Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer beantragen möchten, können Sie Ihren Hund zusätzlich bei der zuständigen Stelle anmelden.
     
    Wenn Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege oder Verwahrung nehmen, gelten Sie nicht als dessen Halterin oder Halter und müssen keine Hundesteuer bezahlen.
     
    Wenn Sie Ihren Hund in Hamburg angemeldet haben und Hundesteuer für ihn zahlen, müssen Sie ihn abmelden, wenn
    • Sie den Hund veräußert haben,
    • der Hund abhandengekommen ist,
    • der Hund gestorben ist oder
    • Sie aus Hamburg fortziehen.
     
    Die zuständige Stelle setzt die Hundesteuer fest.

    Online-Dienst

    ELSTER (elektronische Steuererklärung)

    ID: S100002_S1000020040000000185

    Beschreibung

    ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Online erledigen

    • ELSTER (elektronische Steuererklärung)
      ELSTER dient zur vereinfachten Abgabe von Steuererklärungen im Internet. Unter anderem betreut es die Steuerarten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Finanzämter

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg (Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg)

    Aktuelles

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Beschreibung

    Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gorch-Fock-Wall 11

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt

    Öffnungszeiten

    Ein Besuch des Finanzamtes für Verkehrsteuern und Grundbesitz in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    • FA x Verkehrsteuern-Grundbesitz
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: S - Z
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: P - R
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: O - O
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: J - N
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: B - I
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Am - Az
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Aa - Al
      Hausanschrift

      Gorch-Fock-Wall 11

      20355 Hamburg

      Telefon Festnetz: +49 40 115

      Fax: +49 40 427 9-22650

      E-Mail: FAVuG@finanzamt.hamburg.de

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie Ihren Hund beim Hunderegister an- oder abmelden, werden dafür diverse Unterlagen gefordert (vgl. Leistungen „Hundehaltung Anmeldung“ und „Hundehaltung Abmeldung).
     
    Bei einer direkten steuerlichen Anmeldung (mittels Steuererklärung) bei der zuständigen Stelle sind im Regelfall keine gesonderten Belege erforderlich
    Wenn Sie Ihren Hund mittels Steuererklärung abmelden möchten, benötigen Sie
    • Nachweis, dass Sie den Hund nicht mehr in Hamburg halten und
    • gegebenenfalls Name und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
    • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
    • Sie halten den Hund oder die Hunde in Hamburg.
    • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
     
    Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
    • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
      • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
      • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
      • der Hund verstorben ist.
    •  Sie halten den Hund nicht weiterhin in Hamburg beispielsweise weil Sie aus Hamburg weggezogen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 13 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P13

    § 15 Hundesteuergesetz Hamburg (HuStG HA)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuStGHA1995rahmen

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie melden Ihren Hund im Hunderegister an.
    • Die für die steuerliche Anmeldung erforderlichen Daten werden automatisch an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Sie können zusätzlich eine ausgefüllte Erklärung zur Hundesteuer bei der zuständigen Stelle einreichen.
    • Wenn Sie Ihren Hund abmelden, machen Sie dabei Angaben zum Verbleib des Hundes und gegebenenfalls zu den neuen Haltern.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Ihren Haushalts- oder Betriebsmitgliedern an.
    • Die zuständige Stelle setzt die Hundesteuer fest.
    • Sie erhalten einen Bescheid und die Zahlungsaufforderung.

    Fristen

    • Melden Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie ihn erworben oder eingeführt haben, bei den zuständigen Stellen an.
    • Welpen oder Junghunde melden Sie spätestens mit Ablauf ihres 3. Lebensmonats an.
    • Zugelaufene oder gefundene Hunde müssen Sie innerhalb von 2 Wochen anmelden. Es sei denn, Sie haben diese binnen einer Woche an ihre Eigentümerin oder ihren Eigentümer zurückgegeben oder dem Fundbüro übergeben. Wenn Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Steuerpflicht an die empfangsberechtigte Person oder das Fundbüro übergeben haben, wird die Steuer nicht erhoben.
    • Melden Sie den Hund innerhalb von 2 Wochen nachdem Sie ihn nicht mehr in Hamburg halten bei der zuständigen Stelle ab.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand ab.

    Kosten

    Für die steuerliche An- beziehungsweise Abmeldung fallen keine Kosten oder Gebühren an.
     
    Die Gebühren für die Anmeldung beim Hunderegister erfahren Sie beim Bezirksamt oder bei der Dienstleistungsbeschreibung "Hund anmelden".

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Hamburg sind Sie verpflichtet, Ihren Hund im Hunderegister anzumelden. Die Anmeldung kann in einem Standort des Hamburg Service vor Ort, in einem Verbraucherschutzamt Ihrer Wahl oder online erfolgen. Die für die Steueranmeldung erforderlichen Daten werden dann automatisch an die für die Hundesteuer zuständige Stelle (Finanzamt für Verkehrsteuer & Grundbesitz in Hamburg) weitergeleitet, so dass dort in der Regel keine weitere Erklärung erforderlich ist
     
    Wenn Sie Ihren Hund im steuerlichen Zusammenhang direkt über die zuständige Stelle an- oder abmelden, sind Sie trotzdem verpflichtet, ihn auch beim Hunderegister an- oder abzumelden.
     
    Die Hundesteuer beträgt 90 Euro im Kalenderjahr. Die Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt 600 Euro im Kalenderjahr.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Steuerbefreiung, -ermäßigung oder –erlass beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz beantragen (siehe hierzu: Dienstleistung „Hundesteuer Ermäßigung“ oder „Hundesteuer Befreiung“). Diese Möglichkeit besteht nicht für als gefährlich eingestufte Hunde
     
    Wenn Sie als Halterin oder Halter Ihren Hund nicht fristgemäß anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
    Wenn Sie nicht mehr Halterin oder Halter des angemeldeten Hundes sind, müssen Sie ihn innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle abmelden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerverwaltung am 28.08.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Hund anmelden Finanzamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en