Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens
Beschreibung
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können diesen in männlich, weiblich oder divers ändern lassen oder festlegen, dass keine Angabe zum Geschlecht gemacht wird. Mit der Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Die Änderung können Sie durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen lassen. Dafür ist kein ärztliches Attest notwendig.
Für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen müssen Sie die Erklärung mindestens drei Monate vorher anmelden. Die Anmeldung kann entweder schriftlich (handschriftlich unterschrieben mit einer Kopie des Ausweises) oder mündlich (vor Ort) erfolgen.
Die Erklärung muss persönlich vor Ort beim gleichen Standesamt wie die Anmeldung erfolgen.
Online-Dienst
Digitales Terminmanagement - Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens
Beschreibung
Derzeit ist der Online-Dienst nur in Altona, Bergedorf und Eimsbüttel möglich.
Online erledigen
- Digitales Terminmanagement - Änderung des Geschlechtseintrags und VornamensÄnderung des Geschlechtseintrags (SBGG) im Standesamt.
Derzeit ist der Online-Dienst nur in Altona, Bergedorf und Eimsbüttel möglich.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch (Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!
Kontaktperson
ST4 Standesamt Hamburg-Nord
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Für Geburten des laufenden Jahres:
Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Gebührenbescheid
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde, wenn Sie bereits verheiratet sind oder waren
- Geburtsurkunden von eigenen Kindern, die in Deutschland geboren sind
Ausländische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland benötigen zusätzlich:
- Nachweis über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
- Nachweis einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis und rechtmäßigem Aufenthalt im Inland oder
- eine blaue Karte EU
Voraussetzungen
Als minderjährige Person ab 14 Jahren können Sie die notwendige Erklärung selbst abgeben. Für die Erklärung benötigen Sie die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sollten die gesetzlichen Vertreter nicht zustimmen, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.
Als minderjähriges Kind bis 14 Jahre kann nur durch die gesetzlichen Vertreter die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Es bedarf der Zustimmung des Kindes, sofern das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Erklärung des gesetzlichen Vertreters vor dem Standesamt muss auch das minderjährige Kind anwesend sein.
Bei geschäftsunfähigen Volljährigen kann nur die betreuende Person die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Es bedarf hierzu der Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Rechtsgrundlage(n)
Erklärung gem. § 2 SBGG, Erklärung Minderjähriger § 3 SBGG
https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/___1_bis_3.html
Anmeldung der Erklärung § 4 SBGG
https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__4.html
Bezeichnung: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9049 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Erklärung erfolgt in zwei Schritten:
- Zunächst melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen an. Dies ist ab dem 1. August 2024 möglich und kann mündlich (vor Ort ) oder schriftlich erfolgen (handschriftlich unterschrieben mit einer Kopie des Ausweises).
- Drei Monate nach der Anmeldung können Sie die Erklärung persönlich beim gleichen Standesamt abgeben. Das ist ab dem 01. November 2024 möglich.
Fristen
- Zwischen der Anmeldung und der Erklärung müssen mindestens drei Monate liegen.
- Wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird, verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.
- Eine erneute Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann erst nach Ablauf von mindestens 12 Monaten nach der vorherigen Erklärung angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
- Wenn die Erklärung in Ihrem Geburtsstandesamt abgegeben wird, erfolgt die Bearbeitung direkt.
- Andernfalls ist die Dauer der Bearbeitung abhängig vom zuständigen Standesamt und kann nicht pauschal angegeben werden.
Kosten
Die Erklärung kostet 35,50€.
Werden mehrere Erklärungen im selben Zuge abgegeben, erhöht sich die Gebühr auf 50,50€.
Die Bescheinigung kostet 18 Euro.
Die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde kostet 18 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
- Vom zuständigen Standesamt erhalten Sie nach dem Termin der Erklärung einen Nachweis über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen.
- Danach sind weitere Formalitäten zu erledigen, damit die Änderungen in den unterschiedlichen Stellen wirksam werden (wie zum Beispiel Beantragung neuer Ausweis, Meldung an Rentenversicherung, Krankenkasse, etc.).
- Es ist nicht möglich, nur die Vornamen zu ändern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 30.07.2024
Stichwörter
Namensänderung