Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens

    Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihre Vornamen ändern möchten, können Sie das beim Standesamt beantragen. 

    Beschreibung

    Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ohne Atteste ändern lassen.

    Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können diesen in männlich, weiblich oder divers ändern lassen oder festlegen, dass keine Angabe zum Geschlecht gemacht wird. Mit der Erklärung sind die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

    Die Änderung können Sie durch eine persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt vornehmen lassen. Dafür ist kein ärztliches Attest notwendig.

    Für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen müssen Sie die Erklärung mindestens drei Monate vorher anmelden. Die Anmeldung kann entweder schriftlich (handschriftlich unterschrieben mit einer Kopie des Ausweises) oder mündlich (vor Ort) erfolgen.
    Die Erklärung muss persönlich vor Ort beim gleichen Standesamt wie die Anmeldung erfolgen.

    Online-Dienst

    Digitales Terminmanagement - Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens

    ID: S100002_S1000020040000000296

    Beschreibung

    Änderung des Geschlechtseintrags (SBGG) im Standesamt.
    Derzeit ist der Online-Dienst nur in Altona, Bergedorf und Eimsbüttel möglich.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Sollten Sie den Onlinedienst zur Urkundenbestellung nicht nutzen können, bitten wir um Verwendung des Formulars "Urkundenbestellung" des Standesamt Wandsbek.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch (Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Geburten- und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12, Di, Do 7.30-12, Mo, Di, Do nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 8-12, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin!

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Barzahlung nur in Ausnahmefällen

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 6 Wochen!
    Für Geburten des laufenden Jahres: 
    Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
    im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
    im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
    im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Gebührenbescheid

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Deutsche Staatsangehörige benötigen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde, wenn Sie bereits verheiratet sind oder waren
    • Geburtsurkunden von eigenen Kindern, die in Deutschland geboren sind

    Ausländische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland benötigen zusätzlich:
    • Nachweis über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
    • Nachweis einer verlängerbaren Aufenthaltserlaubnis und rechtmäßigem Aufenthalt im Inland oder
    • eine blaue Karte EU
    Bitte beachten Sie, wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache oder in internationaler Form vorliegen, müssen Sie eine Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers oder Übersetzerin vorlegen.

    Voraussetzungen

    Als volljährige Person können Sie eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen beim Standesamt abgeben.

    Als minderjährige Person ab 14 Jahren können Sie die notwendige Erklärung selbst abgeben. Für die Erklärung benötigen Sie die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Sollten die gesetzlichen Vertreter nicht zustimmen, kann die Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt werden.

    Als minderjähriges Kind bis 14 Jahre kann nur durch die gesetzlichen Vertreter die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Es bedarf der Zustimmung des Kindes, sofern das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Erklärung des gesetzlichen Vertreters vor dem Standesamt muss auch das minderjährige Kind anwesend sein.

    Bei geschäftsunfähigen Volljährigen kann nur die betreuende Person die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Es bedarf hierzu der Genehmigung des Betreuungsgerichts. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG).
    Erklärung gem. § 2 SBGG, Erklärung Minderjähriger § 3 SBGG
    https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/___1_bis_3.html

    Anmeldung der Erklärung § 4 SBGG
    https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__4.html

    Bezeichnung: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9049 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009049.pdf

    Rechtsbehelf

    §49, Absatz 1, Personenstandsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung müssen Sie persönlich im Standesamt abgeben. Sie können online oder direkt beim Standesamt einen Termin vereinbaren.

    Die Erklärung erfolgt in zwei Schritten:
    • Zunächst melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen an. Dies ist ab dem 1. August 2024 möglich und kann mündlich (vor Ort ) oder schriftlich erfolgen (handschriftlich unterschrieben mit einer Kopie des Ausweises). 
    • Drei Monate nach der Anmeldung können Sie die Erklärung persönlich beim gleichen Standesamt abgeben. Das ist ab dem 01. November 2024 möglich.

    Fristen

    • Zwischen der Anmeldung und der Erklärung müssen mindestens drei Monate liegen.
    • Wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird, verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.
    • Eine erneute Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann erst nach Ablauf von mindestens 12 Monaten nach der vorherigen Erklärung angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Wenn die Erklärung in Ihrem Geburtsstandesamt abgegeben wird, erfolgt die Bearbeitung direkt.
    • Andernfalls ist die Dauer der Bearbeitung abhängig vom zuständigen Standesamt und kann nicht pauschal angegeben werden.

    Kosten

    Die Anmeldung ist kostenfrei.
    Die Erklärung kostet 35,50€.
    Werden mehrere Erklärungen im selben Zuge abgegeben, erhöht sich die Gebühr auf 50,50€.
    Die Bescheinigung kostet 18 Euro.
    Die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde kostet 18 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Vom zuständigen Standesamt erhalten Sie nach dem Termin der Erklärung einen Nachweis über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen.
    • Danach sind weitere Formalitäten zu erledigen, damit die Änderungen in den unterschiedlichen Stellen wirksam werden (wie zum Beispiel Beantragung neuer Ausweis, Meldung an Rentenversicherung, Krankenkasse, etc.).
    • Es ist nicht möglich, nur die Vornamen zu ändern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 30.07.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en