Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
Beschreibung
Die Ausländerbehörde verlängert die Aufenthaltserlaubnis, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine bloße Teilzeitschulausbildung genügt diesen Anforderungen nicht.
Diese wird grundsätzlich für die jeweilige Dauer Ihres Aufenthaltszweckes erteilt.
Online-Dienste
Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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- Aufenthaltserlaubnis HamburgSie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.
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Residence Permit Hamburg
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Ost Ausländerangelegenheiten
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)
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Ost Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)
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Harburg Ausländerangelegenheiten
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Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Kassenautomat
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)
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Wandsbek Ausländerangelegenheiten
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Öffnungszeiten
Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)
Aktuelles
Nord Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)
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Altona Ausländerangelegenheiten
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Weitere Informationen
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)
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Mitte Ausländerangelegenheiten
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erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel: Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel: aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel: Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
- Bescheinigung der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen des Schulbesuchs hervorgehen
- Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Schulbesuch (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
Voraussetzungen
- Sie wollen weiterhin eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder eine Privatschule, die ihre Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse (etwa das International Baccalaureate [IB]) vorbereitet, besuchen.
- Ihre ausgewählte Schule gewährleistet weiterhin Schulklassen mit einer Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern. Als Richtwert gilt hierbei der aktuelle BAföGSatz (Bundesausbildungsförderungsgesetz).
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter oder Vertreterin (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs Wochen bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
96,00 € bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
48,00 € für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 € bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
46,50 € für minderjährige Antragstellende bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten
Bemerkung:
Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel: für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 05.03.2024
Stichwörter
Deutsch lernen