Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen BerufsqualifikationOnline erledigen

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen von Prüfungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet bevor Sie das für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation erforderliche Prüfungsverfahren abgeschlossen haben, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    Die Aufenthaltserlaubnis wurde ausschließlich für das Ablegen einer Prüfung erteilt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher nur möglich, wenn das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.
    Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet; in der Regel für die restliche Dauer des Prüfungsverfahrens. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis umfasst dabei den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bzw. bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids der zuständigen Stelle.
    Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn die Prüfung absehbar nicht in einem angemessenen Zeitraum abgelegt werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

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    Hamburg Service

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    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

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    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

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    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

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    Ost Ausländerangelegenheiten

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    Ost Ausländerangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

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    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

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    Mitte Ausländerangelegenheiten

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    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

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    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) buchen.

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz   
    • Aktuelles biometrisches Foto   
    • Bestehender Aufenthaltstitel   
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (zum Beispiel: Sperrkonto bei einer Bank)   
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung   
    • Arbeitsvertrag   
    • Mietvertrag    
    • Nachweise über das Anerkennungsverfahren (zum Beispiel: Erstbescheid der anerkennenden Stelle oder die Teilnahmebescheinigung für eine Qualifizierungsmaßnahme) - Defizitbescheid
    •  Nachweis der Sprachkenntnisse

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.   
    • Sie betreiben das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder soweit erforderlich, zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland.    
    • Sie legen eine Prüfung zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ab.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.    
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland   
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.   
    • Sie verfügen über Sprachkenntnisse, die für die abzulegende Prüfung erforderlich sind

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.    
    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.    
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.   
    •  Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.   
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.   
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT Karte.   
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT Karte bei der Ausländerbehörde abholen   
    • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde   
     

    Fristen

    Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte bis spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. 
     

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen    

    Kosten

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit   
    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96,00 €      
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93,00 €   
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.   
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 05.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gleichwertigkeitsprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en