Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Studienvorbereitung und zum Studium

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium beantragen

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie den Studienabschluss noch nicht erreicht haben, diesen aber noch in einem angemessenen Zeitraum erreichen können. Für die Aufenthaltsdauer gilt ein Aufenthalt von zehn Jahren in der Regel als Obergrenze.
    Bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums kann die Ausländerbehörde in Fragen der Studienvoraussetzungen, des Studienverlaufs, des Studienabschlusses und sonstiger akademischer Belange Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen.
    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.
    Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums wird mindestens um ein Jahr und in der Regel um zwei Jahre oder um die verbleibende Dauer des Studiums verlängert.
    Bei Teilnahme an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen (z. B. ERASMUS+-Programm der Europäischen Union) oder wenn für den Ausländer eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens zwei Jahre verlängert. Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird sie um seine Dauer verlängert.
    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

    Online-Dienste

    Aufenthaltserlaubnis Hamburg

    ID: S100002_S1000020040000000070

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    zuständige Stelle

    Hamburg Service

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Ost Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Öjendorfer Weg 9

    22111 Hamburg

    U2/U4/Busse Billstedt

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

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    Ost Ausländerangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

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    Harburg Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Kassenautomat

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
    Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

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    Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

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    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Wandsbek Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
    Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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    Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

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    Nord Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Nord Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 52

    22335 Hamburg

    U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7.30-12, 12.45-16, Di 7-12.30, Mi 7.30-12, 12.45-16, Do 9-12, 12.45-19, Fr 7.30-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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    Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

    Aktuelles

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Altona Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/111/112/113/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/111/112/113 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Altona bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 

     

    Weitere Informationen

    Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
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    Die Nutzung kostet 6 Euro.
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    Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

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    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Mitte Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Die Standorte für Ausländerangelegenheiten haben aufgrund des Brückentages (Reformationstag) am 31.10.2024 ganztägig geschlossen und am Mittwoch, dem 30.10.2024, nur bis 14 Uhr geöffnet.

    Der Standort für Ausländerangelegenheiten Mitte bleibt aufgrund einer ganztägigen dienstlichen Veranstaltung am Dienstag, dem 26.11.2024, ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht zu erreichen. 
     

    Version

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Pass oder Passersatz  
    • Aktuelles biometrisches Foto     
    • Bestehender Aufenthaltstitel     
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (zum Beispiel: Sperrkonto bei einer deutschen Bank, Stipendienbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)     
    •  Nachweis über Ihre Krankenversicherung     
    •  Gegebenenfalls Nachweise über erbrachte Leistungen im Studium     
    •  Mietvertrag    

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nach § 16b (1) Aufenthaltsgesetz.  
    •  Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.     
    •  Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.      
    •  Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland     
    •  Sie haben den Studienabschluss noch nicht erreicht und können nachweisen, dass Sie diesen in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.     
    •  Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Studiums gesichert.     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums     
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen vom Kunden ab. Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer. 
    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums
    für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
    für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
     
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.   
         Telefon: 030 1815-1111     
         Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr     
         Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland     
         https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/   

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 05.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Studium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en