Ausländerjugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Ausländerjugendfalknerjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Wenn Sie als jugendliche Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausländerjugendfalknerjagdschein beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als jugendliche ausländische Staatsbürgerin oder jugendlicher ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sofern Sie keine deutsche Falkner- und Jagdprüfung ablegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für jugendliche Falkner und Falknerinnen ausländischer Herkunft (Ausländerjugendfalknerjagdschein) beantragen. Mit dem Ausländerjugendfalknerjagdschein haben Sie die Erlaubnis, in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
Online-Dienst
XJagd
Beschreibung
Alle Dienstleistungen im Kontext XJagd (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.
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zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)
Aktuelles
Polizei Hamburg
Beschreibung
Polizei Hamburg
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße
Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
Fr 09:00 - 11:00 Uhr
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Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
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Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
- Jagdschein Ihres Heimatlandes
- Falknerjagdschein Ihres Heimatlandes
- gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
- gegebenenfalls Zeugnis der Falknerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung Ihrer sorgeberechtigten Person oder Personen
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz gültiger Jagdscheine Ihres Heimatlandes
- Die in Ihrem Heimatland abgelegte Falkner- und Jägerprüfung ist mit der deutschen Falkner- und Jägerprüfung vergleichbar
- Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie haben eine Falknerprüfung bestanden
- Ihre Erziehungsberechtigten willigen ein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Fristen
Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
Bearbeitungsdauer
Bis zu mehreren Wochen
Kosten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit einem Ausländerjugendfalknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde am 26.11.2022
Stichwörter
Falknerscheine