Vereinsregister Einsicht gewährenOnline erledigen

    Einsicht Vereinsregister online

    Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

    Beschreibung

    Wenn Sie Informationen über Vereine, Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KG), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
     
    Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

    Online-Dienst

    Gemeinsames Registerportal der Länder

    ID: S100002_S1000020040000000186

    Beschreibung

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    Online erledigen

    • Gemeinsames Registerportal der Länder
      Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese erfragen Sie bitte ggf. beim Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig). 
    Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Sie können sich sofort einen PDF-Dokument mit den gewünschten Inhalten herunterladen.

    Kosten

    Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
    Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
    Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 1. Januar 2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie z.B. Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMJ Bund am 13.12.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Internet-Registerauskunft, Amtsgericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en