Vereinsregister Einsicht gewähren
Einsicht Vereinsregister online
Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).
Beschreibung
Wenn Sie Informationen über Vereine, Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG, KG), Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG) oder Einzelkaufleute (e. K.) suchen, können Sie Einsicht in das Handelsregister nehmen. Sie finden im Handelsregister auch Kleingewerbetreibende, die die Eintragung freiwillig vornehmen ließen.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.
Online-Dienst
Gemeinsames Registerportal der Länder
Beschreibung
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Online erledigen
- Gemeinsames Registerportal der LänderAuf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).
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zuständige Stelle
Amtsgericht Hamburg
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Für den Abruf im Internet müssen Sie sich auf der Internetseite des Registerportals kostenfrei registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese erfragen Sie bitte ggf. beim Amtsgericht
Verfahrensablauf
Zur Einsichtnahme in das Handelsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach registrierten Unternehmen zu suchen. Wenn Sie sich registrieren lassen, ist der Registerinhalt zudem als PDF-Dokument online abrufbar (gebührenpflichtig).
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
Darüber hinaus können Sie das Handelsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Sie können sich sofort einen PDF-Dokument mit den gewünschten Inhalten herunterladen.
Kosten
Für die Einsicht in Handelsregisterdaten und Dokumente in der Geschäftsstelle des Gerichts werden keine Gebühren erhoben.
Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei
Online-Abruf von Daten aus dem Register: EUR 4,50 je Registerblatt
Online-Abruf von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden: EUR 1,50 je Datei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 1. Januar 2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie z.B. Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMJ Bund am 13.12.2021
Stichwörter
Internet-Registerauskunft, Amtsgericht