• Eissendorf (Landkreis Eißendorf, Hamburg)
Niederlassungserlaubnis Erteilung zur Neuansiedlung von Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge)

Niederlassungserlaubnis für Resettlement-Flüchtlinge beantragen

Den betroffenen Ausländern oder Ausländerinnen ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden.

Beschreibung

Die Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Online-Dienste

Aufenthaltserlaubnis Hamburg

ID: S100002_S1000020040000000070

Beschreibung

Sie benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für sich selbst oder Ihr Kind? Dieser Online-Dienst hilft Ihnen. Sie tragen Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihre Dokumente hoch und senden alles online an die richtige Behörde. Mit diesen Informationen kann die Behörde anfangen zu arbeiten.

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  • Aufenthaltserlaubnis Hamburg
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Deutsch

Sprache: de

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Residence Permit Hamburg

ID: S100002_S1000020040000000317

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Vertrauensniveau

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zuständige Stelle

Hamburg Service

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Ost Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Ost Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Öjendorfer Weg 9

22111 Hamburg

U2/U4/Busse Billstedt

Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung: Mo 8-12+13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12+13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

Ost Ausländerangelegenheiten (Ost Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Ost Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Ost Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Weidenbaumsweg 21

21029 Hamburg

S2/RE1/Busse Bergedorf

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

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Harburg Ausländerangelegenheiten (Harburg Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Harburg Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Harburg Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Harburger Rathausforum 3

21073 Hamburg

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

Kassenautomat

Weitere Informationen

Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Sprache: en

Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten (Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Eimsbüttel Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Grindelberg 62-66

20144 Hamburg

U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Wandsbek Ausländerangelegenheiten (Wandsbek Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Wandsbek Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Wandsbek Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Schloßstraße 60

22041 Hamburg

U1/Busse Wandsbek Markt

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, Bargeldzahlung

Weitere Informationen

Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) in Raum 11 nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Das Mitbringen eines Fotos entfällt in diesem Fall.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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Deutsch

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Sprache: en

Nord Ausländerangelegenheiten (Nord Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Nord Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Nord Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Flughafenstraße 52

22335 Hamburg

U1 Fuhlsbüttel Nord, Bus 172/292/392 Flughafenstraße

Öffnungszeiten

Am Dienstag den 25.03.2025 ist der Standort HH-Nord A ganztägig aufgrund einer internen Schulung für den kompletten Kundenbetrieb geschlossen.

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

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Altona Ausländerangelegenheiten (Altona Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Altona Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Altona Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Platz der Republik 1

22765 Hamburg

S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr oder am Servicepoint während der Sprechzeiten. Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Weitere Informationen

Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos.
Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals.
Die Nutzung kostet 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

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Mitte Ausländerangelegenheiten (Mitte Ausländerangelegenheiten)

Aktuelles

Mitte Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Mitte Ausländerangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Caffamacherreihe 1-3

20355 Hamburg

U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

Öffnungszeiten

Mo 8-12, 13-16, Di 7-12.30, Mi 8-12, 13-16, Do 13.30-19, Fr 8-13 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/go/17584) buchen.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Antrag über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis Hamburg
  • Arbeits- oder Verlängerungsvertrag 
  • aktuelle Bescheinigung vom Arbeitgeber
  • letzte 12 Gehaltsabrechnungen
  • Zertifikat „Leben in Deutschland“
  • Sprachzertifikat
  • aktuellen Rentenversicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung
  • Mietvertrag und aktuelle Miethöhe

Sollte ein inländischer Schulabschluss oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung/Studium vorliegen, ist das Sprachzertifikat und das Zertifikat „Leben in Deutschland“ nicht mehr notwendig. 

Zum Termin wird ein aktuelles, biometrisches Passbild benötigt.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis als Resettlement-Flüchtling (§ 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes). 
  • Sie sind seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis (Zeiten eines Asylverfahrens werden angerechnet). 
  • Die Gründe für Ihre Anerkennung als Asylberechtigter / Asylberechtigte oder Flüchtling liegen weiterhin vor. 
Bitte beachten Sie:  Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft drei Jahre nach der Anerkennung, ob die Gründe für die Anerkennung entfallen sein könnten. Bei Asylentscheidungen aus dem Jahr 2015, 2016 oder 2017 muss das BAMF Ihnen explizit mitgeteilt haben, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen, damit Sie von einem Fortbestand Ihres aufenthaltsrechtlichen Status ausgehen können. 

Wenn Sie nach  drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache (Niveau C1), 
  • Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner / Lebenspartnerin können den Lebensunterhalt für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen in der Regel zu mehr als 75 % selbst bestreiten. 
Wenn Sie nach  fünf Jahren  eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
  • Sie verfügen über hinreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2), 
  • Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner können den Lebensunterhalt für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen in der Regel zu mehr als 50 % selbst bestreiten. Bitte beachten Sie:  Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. 
  • Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis. Bitte beachten Sie:  In einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft reicht es aus, wenn der Partner oder die Partnerin die Beschäftigungserlaubnis besitzt. 
  • Wenn Sie in einem reglementierten Beruf tätig sind, müssen Sie im Besitz der erforderlichen Berufszulassung sein (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis). Bitte beachten Sie:  In einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft reicht es aus, wenn der Partner oder die Partnerin die Erlaubnis besitzt. 
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Bitte beachten Sie: Vom BAMF angebotene Orientierungskurse vermitteln diese Kenntnisse. 
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder. 
  • Sie sind ausreichend krankenversichert. 
  • Sie haben keine Vorstrafen. 
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Verfahrensablauf

Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft. 
Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin). Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. 
Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 

Fristen

Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen. 

Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen vom Kunden ab. Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.  
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Fachmanagement (Hamburg Service) am 14.02.2024

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

unbefristeter Aufenthaltstitel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en