Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

    Ausländerjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie in der Regel einen deutschen Jagdschein. Wenn Sie keine Jagdprüfung in Deutschland abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig in Deutschland jagen wollen, können Sie diesen in Form eines Jahresjagscheins beantragen.

    Online-Dienst

    XJagd

    ID: S100002_S1000020040000000273

    Beschreibung

    Alle Dienstleistungen im Kontext XJagd (Anzeige, Erwerb, Verlust, etc.) werden über diesen Online-Dienst angeboten.

    Online erledigen

    • XJagd
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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Polizei Hamburg (Polizei Hamburg)

    Aktuelles

    Polizei Hamburg

    Beschreibung

    Polizei Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Grüner Deich 1

    20097 Hamburg

    S3/S5 Busse 25/112 Hammerbrook/City Süd, 25/112/154/160 Süderstraße

    Öffnungszeiten

    Mo 7:00 - 16:00 Uhr Do 7:00 - 16:00 Uhr

    Weitere Informationen

    Aufgrund vieler telefonischen Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    Einige waffenrechtliche Angelegenheiten können Sie per Online-Antrag erledigen.
    Anträge, sowie waffenrechtliche Unterlagen können Sie uns alternativ per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermitteln.
    Sämtliche jagdrechtlichen Angelegenheiten können im schriftlichen Verfahren bearbeitet werden.
    Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde bis zu 6 Monaten dauern.
    Wir bitten um Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück.
    Die telefonische Erreichbarkeit unter den unten aufgeführten Telefonnummern ist wie folgt gewährleistet:
    Mo und Do 7:00 - 15:00 Uhr
    Di und Mi 10:00 - 12:00 Uhr
    Fr 09:00 - 11:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
    • Jagdschein Ihres Heimatlandes
    • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit ergänzenden Unterlagen
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • Sie sind ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger und Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
    • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
    • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
    • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • Sie haben eine Jagdprüfung im Ausland abgelegt, die mit der deutschen Jagdprüfung vergleichbar ist
    • Sie sind im Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
    Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
      • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

    Fristen

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu mehreren Wochen

    Kosten

    Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch POL-waffenbehoerde am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Jagderlaubnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en